Die Europäische Kommission hat bereits vor Jahren ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und zur Verwirklichung des Konzepts vollständig fahrerloser Fahrzeuge in der EU beschlossen. Die ersten Vorschriften wurden bereits vor knapp zwei Jahren umgesetzt. Nun wurden zahlreiche weitere Regeln eingeführt. Und diese wirken sich maßgeblich auf die Fahrzeuge und den Straßenverkehr aus.
Am 7. Juli 2024 ging’s los
Im März 2024 kamen in Deutschland nach Informationen des Statistischen Bundesamts (Destatis) 194 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben. In den Sommermonaten nimmt die Zahl der Opfer erfahrungsgemäß sogar deutlich zu. Doch das kann sich nun ändern. Denn ab dem 7. Juli greifen die neuen Vorschriften der EU-Kommission sowohl in Deutschland als auch in allen weiteren EU-Mitgliedstaaten. Und zwar nicht nur für neu entwickelte Fahrzeuge, wie es seit 2022 der Fall ist. Sondern für sämtliche Neuwagen.
Konkret besagt die neue Regelung, dass Fahrzeuge künftig verpflichtend mit einer ganzen Reihe an Fahrassistenzsystemen ausgestattet werden müssen. Laut Angaben des TÜV Nord gehören dazu die folgenden Systeme:
- Notbremsassistent
- Spurhalteassistent
- intelligenter Geschwindigkeitsassistent
- Adaptives Bremslicht
- Black-Box (= Unfalldatenspeicher)
- Müdigkeitserkennung
- Rückfahrassistent
- Reifendruckkontrollsystem
- Alkoholempfindliche Wegfahrsperre
Sollten Neuwagen die genannten Sicherheitssysteme nicht vorweisen, erhalten sie keine Typgenehmigung in der EU. Folglich werden sie als nicht „den gesetzlichen Mindeststandards an Sicherheit und Umweltverhalten“ entsprechend eingestuft.
Sicherheit ist nicht gleich Sicherheit
Obwohl die Regelung ab sofort für die alle Erstzulassungen gilt, sollen die genannten Fahrassistenzsysteme erst nach und nach an den gängigen Stand der Technik angehoben werden. Als Beispiel lassen sich hier die Notbremsassistenzsysteme für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge nennen. Im ersten Schritt werden diese lediglich auf „stehende und bewegte Fahrzeuge vor dem Kraftfahrzeug automatisch und selbstständig“ reagieren müssen. Ab dem 7. Juli 2026 folgt dann eine verpflichtende Ausweitung auf Fußgänger und Radfahrer. Den endgültigen Schlussstrich markiert derweil der 7. Januar 2029. Wobei diese Frist hauptsächlich für Busse und schwere Nutzfahrzeuge von Relevanz ist.
Und schon wieder irreführende Artikelüberschrift.
Zitat aus dem Text:“Und zwar nicht nur für neu entwickelte Fahrzeuge, wie es seit 2022 der Fall ist. Sondern für sämtliche Neuwagen.“
Nach wie vor, sind alte gebrauchte Autos, die nämlich auch zu „ALLEN FAHRZEUGEN“ dazugehören, von den neuen Regeln ausgeschlossen.
Der Autor bedient sich aus der Clickbait Klamottenkiste, um mehr Klicks zu generieren.
Wer ständig Feuer schreit,
dem glaubt man später auch nicht,
wenn es wirklich brennt.
Ihr verpielt eure Glaubwürdigkeit in riesen Schritten.
Er hat doch geschrieben: Für alle *NEU*wagen…