In den vergangenen Jahren hat Netflix stetig seine Preise erhöht. Die nächste Preissteigerung für das Streaming-Abo steht ebenfalls schon an und wird, aller Voraussicht nach, deutsche Nutzer Ende des Jahres oder 2023 treffen. Doch ist die Erhöhung rechtens? Das Landgericht Berlin entschied: nein, ist es nicht. Und das hat Vorteile für dich als Kunde.
Netflix: Preiserhöhungen waren rechtswidrig
2020 sowie 2021 schraubte Netflix an den Preisen und erhöhte die Kosten für seine Abos drastisch. Mittlerweile kommen somit 8,99 Euro für das Basis-Modell, 15,49 Euro für das Standard-Abo und 19,99 Euro für die Netflix-Version mit 4K-Streaming-Qualität zustande. Anfang 2022 kündigte der Dienst dann weitere Preiserhöhungen an, was in Deutschland allerdings recht zügig vom Landgericht Berlin als rechtswidrig deklariert wurde. Der Grund: Kunden müssen der Preiserhöhung aktiv zustimmen und die Regeln dazu fair wie transparent sein.
Dieses Schicksal ereilt derzeit auch viele Banken, wie etwa die Postbank. Bislang kostenlose Girokonten sollen künftig kostenpflichtig werden. Damit dies nach allen Regeln passieren kann, muss der Kunde den Kosten zustimmen. Im Falle von Netflix ist das Urteil des Landgerichts Berlin derzeit noch nicht rechtskräftig und der Streaming-Dienst legte bereits Berufung ein.
Geld zurück für Abonnenten?
Gegenüber Stiftung Warentest betonte Netflix: „Wir haben die Preise gar nicht wie in den Nutzungsbedingungen vorgesehen einseitig erhöht, sondern stets die ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Abonnenten eingeholt.“ Im Klartext meint Netflix, Kunden ein Banner angezeigt zu haben, durch den sie aktiv zustimmen mussten. Sprachen sie sich dagegen aus, wäre das Abo gekündigt worden, so Stiftung Warentest.
Für Kunden bedeutet das nun, dass sie nachträglich gegen die Preiserhöhungen Berufung einlegen und ihr Geld zurückverlangen können. So haben Kunden, die bis Ende 2016 ein Abonnement bei Netflix abgeschlossen haben, laut Stiftung Warentest bis 226 Euro zu viel gezahlt. Hinzu kommen außerdem 4,12 Prozent Zinsen. Wird das Urteil des Landgerichts Berlin rechtskräftig, kannst du dir die Differenz zurückzahlen lassen. Für diesen Fall stellt Stiftung Warentest einen Musterbrief zur Verfügung.
Beantragst du die Rückzahlung der Differenz, ist Netflix in der Bringschuld, muss also beweisen, dass du der Preiserhöhung zugestimmt hast.