Netflix stand in den vergangenen Monaten und Jahren bereits öfter in der Kritik. Sei es für dessen Preissteigerungen, das werbebasierte Abonnement oder das Account-Sharing-Verbot. Demnächst soll auch das erschwingliche Basis-Abo ohne Werbung verschwinden – doch es gibt einen Lichtblick. In Form einer E-Mail, die Netflix-Kunden gegenwärtig zugestellt wird. Darin findet sich unter anderem das Versprechen einer kostenlosen zwölfmonatigen Mitgliedschaft. Jetzt warnt die Verbraucherzentrale vor dem angeblichen Schnapper.
Netflix-Angebot entpuppt sich als Falle
Wer die zuvor genannte E-Mail erhielt, wurde zunächst darüber in Kenntnis gesetzt, dass sein Konto stillgelegt worden sei. Denn die Netflix-Mitgliedschaft sei kürzlich abgelaufen. Anschließend folgt ein angeblich „exklusives Angebot“. Demnach erhalten Nutzer unentgeltlich zwölf Monate Netflix, wenn sie ihre Abonnements verlängern. Um dies zu tun, müsse lediglich eine Zahlungsart hinterlegt und die Mitgliedschaft erneuert werden. Doch davon rät die Verbraucherzentrale dringend ab.
Bei der E-Mail handelt es sich nämlich um sogenanntes Phishing. Heißt: Wer seine Zahlungsinformationen über die hinterlegte Verlinkung aktualisiert, läuft Gefahr, seine personenbezogenen Daten preiszugeben. Diese können Cyberkriminelle anschließend verwenden, um Geld abzubuchen oder Identitätsdiebstahl zu begehen. Auch verkaufen Kriminelle solche Informationen oftmals in Darknet-Foren. Daher sollten Betroffene der Empfehlung der Verbraucherzentrale nachkommen, sich nicht von dem exklusiven Angebot blenden lassen und den „dreisten Betrugsversuch unbeantwortet in den Spam-Ordner verschieben“.
Hereingefallen? Das kannst du tun
Eine Taktik mit Zuckerbrot und Peitsch erwies sich bereits vor Jahrtausenden als äußerst erfolgreich – und daran hat sich bis heute nichts geändert. Daher kann es durchaus passieren, dass der Eine oder Andere der Verlockung erliegt und auf das angebliche Angebot eingeht. In diesem Fall müssen Betroffene schnell sein. Wichtig ist, sich daran zu erinnern, welche Daten man preisgab. Waren es etwa Kreditkarteninformationen, sollte man schnellstmöglich unter 116 116 den Sperr-Notruf wählen und die Geldkarte sperren lassen. Anschließend empfiehlt es sich, die eigene Bank zu kontaktieren und die Situation zu schildern. Auch eine Anzeige bei der Polizei kann sich lohnen. Zwar halten sich die Fahndungserfolge im Bereich Cyberkriminalität in Grenzen. Dafür kann man auf die Anzeige verweisen, sollten Dritte die gestohlenen Daten für Identitätsdiebstahl verwenden – beispielsweise, um damit Händlerkonten auf Verkaufsportalen zu eröffnen.
In Zukunft sollte man indes stets auf Anzeichen, wie eine falsche Absenderadresse, grobe Rechtschreibfehler oder falsche Logos/Farben in E-Mails achten. Auch eine direkte Kundenanrede kann einen Hinweis darauf geben, ob es sich bei dem digitalen Schreiben um eine legitime Nachricht handelt. Sich zu sehr auf dieses Detail verlassen sollten Empfänger allerdings nicht. Stadtessen empfiehlt es sich, das Gesamtbild stets kritisch zu betrachten.