Geht es jetzt den Sparern an den Kragen? So wirkt sich der Negativzins aus

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Sparen ist in diesen Zeiten kein Vergnügen mehr. Für den Normalbürger lohnt es sich aufgrund des Negativtrends nur noch in geringen Maßen. Und dieser reißt nicht ab, sondern wird stattdessen immer bedrohlicher für deinen Sparbetrag.
Geldscheine
Bildquelle: Pixabay

Dass die Zeiten für kostenfreie Bankkonten vorbei sind, dürfte inzwischen jedem Verbraucher klar sein. Immer mehr Banken, wie etwa die ING Direktbank oder auch DKB, verlangen in Zukunft Gebühren für ihre bis dato kostenfrei nutzbaren Modelle. Und das nicht zuletzt aufgrund des anhaltenden Negativzins, der dem Trend zufolge auch immer stärker Kleinsparer betrifft.

Strafzinsen für Kleinsparer

Was bedeutet der Negativzins? Der Trend zeigt, dass Banken sowie Sparkassen verstärkt Gebühren verlangen, auch wenn nur „kleine“ Beträge auf Konten von Privatpersonen angespart sind. Betitelt wird diese Gebühr auch gern als sogenanntes „Verwahrgeld“.

Schon heute weisen fast 400 Kreditinstitute Negativzinsen für ihre Kunden aus, fast gleich viele verlangen Kontogebühren. Das sind über 200 Institute mehr als noch zu Beginn des Jahres – die Dunkelziffer dürfte aufgrund von Intransparenz aber noch einmal deutlich höher liegen. Das ergibt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox. Teilweise erheben bereits einige Kreditinstitute Negativzinsen ab einem Sparbetrag von 5.000 Euro – oder auch weniger. Die Analyse ergab ferner, dass 135 Banken Strafzinsen ab einem Kontoguthaben von 50.000 Euro verlangen.

Trend zum Negativzins bleibt ungebremst

„Wir sehen nach wie vor eine große Dynamik bei Negativzinsen, doch während im ersten Halbjahr nahezu täglich neue Banken Verwahrentgelte einführten, hat sich diese Entwicklung momentan etwas verlangsamt“, erklärt Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. „Ein Ende des Negativzins-Trends ist aber nicht in Sicht.“

Auch das Ende der kostenlosen Girokonten bewertet Verivox als Negativzins durch die Hintertür. Denn Konsequenz daraus sei, dass das Geld auf dem Konto ebenfalls durch die neu eingeführten Gebühren weniger würde.

Letztlich gelten die Verwahrentgelte zunächst aber in erster Linie für Neukunden. Denn in einen laufenden Vertrag können Banken wie Sparkassen den Negativzins nicht mit einrechnen, sondern müssten den Zinssatz im Zweifelsfall individuell mit dem Kunden berechnen.

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