Seit dem 1. Juli gilt das sogenannte Nebenkostenprivileg in Deutschland nicht mehr. Folglich darf die Hausverwaltung Kabelgebühren nicht länger über die Nebenkosten abrechnen. Das bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Einerseits sind Mieter nun freier, können ihre eigenen Kabel-Verträge abschließen und sind nicht gezwungen, monatlich Geld für einen TV-Anschluss zu bezahlen, den sie gegebenenfalls nicht nutzen. Andererseits müssen sie sich in Zukunft selbstständig um einen Anschluss bemühen und das kann nicht nur aufwendig, sondern auch teuer werden. Ob Kabelanbieter die Verbindung bei nicht neu abgeschlossenen Verträgen tatsächlich kappen, haben wir bereits in dem folgenden Artikel zum Nebenkostenprivileg erklärt. Doch wie steht es um den Rundfunkbeitrag? Denn ohne Anschluss gibt es auch kein Kabel-TV und somit keine Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Musst du den Rundfunkbeitrag weiterhin zahlen?
Der Rundfunkbeitrag ist in erster Linie dazu gedacht, die Unabhängigkeit der Medien zu gewährleisten. Daher wurde Anfang 2013 ein neues, geräteunabhängiges Modell eingeführt. Die „GEZ-Gebühr“ war Geschichte und der Rundfunkbeitrag geboren. Das grundsätzliche Prinzip hinter dem Rundfunkbeitrag lässt sich dabei auf eine simple Regel herunterbrechen: „eine Wohnung – ein Beitrag“.
Das heißt einerseits, dass pro Wohnung nur ein Beitragszahler angemeldet sein muss und auch nur ein einziger Beitrag fällig wird. Andererseits bedeutet es jedoch auch, dass es irrelevant ist, wie viele Radios, Fernseher, Computer in der Wohnung herumstehen und ob die Angebote von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio überhaupt konsumiert werden. Entsprechend ist es auch nicht wichtig, ob der TV-Anschluss in der Wohnung gekappt ist oder nicht. Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro muss auch nach der Streichung des Nebenkostenprivilegs im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) weiterhin monatlich entrichtet werden.
- Passend dazu: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an
Ermäßigungen & Befreiungen sind möglich
Einer der Gründe für die Reform des Rundfunkbeitrags lag darin, dass Bürger mittlerweile nicht nur über einen Fernseher oder ein Radio, sondern dank Smartphone, Computer und Co. über zig Möglichkeiten verfügen, Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu konsumieren. Schließlich sind diese längst auch im Internet frei zugänglich. Was viele jedoch nicht wissen: Zahlreiche Bürger haben dennoch die Möglichkeit, eine Ermäßigung zu beantragen oder sich gänzlich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen.
Ermäßigungen erhalten dabei Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsgraden – mit dem Merkzeichen „RF“. Dagegen betrifft die Befreiung ein deutlich breiter gefächertes Kontingent an Bürgern. Dazu zählen hauptsächlich Menschen mit niedrigem Einkommen wie Bürgergeldempfänger oder solche, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Eine komplette Übersicht findet sich auf der Website des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Was haben die Kosten für den Kabelanschluss mit der GEZ zu tun?
Nichts!
GEZ muss jeder abdrücken, der eine Wohnung hat und keinerlei Sozialleistungen, wie z.B. Bürgergeld oder Asylbewerberleistungen, bezieht.
Es ist den Rundfunkanstalten zumutbar, daß sie ihre Sendungen verschlüsseln. In diesem Fall müßte nur zahlen, wer das Angebot in Anspruch nimmt.