Für zahlreiche Menschen in Deutschland ist es eine willkommene Nachricht. Mit Berlin steigt das nächste Bundesland in die Förderung für Balkonkraftwerke ein. Da die Mini-PV-Anlagen dank erholter Lieferketten zusätzlich im Preis gefallen sind, können Balkonkraftwerke besonders günstig gekauft werden. Allerdings musst du für den Förderantrag so einige Punkte beachten.
Berlin steigt in Förderung für Balkonkraftwerke ein – diese Voraussetzungen gelten
Seit Freitag, den 10. Februar 2023 können Berlins Bewohner bis zu 500 Euro Zuschuss zu ihrem Balkonkraftwerk erhalten. Die neuen Fördergelder sind eine Erweiterung des bereits bestehenden Förderprogramms SolarPlus. Insgesamt hat das Bundesland 7 Millionen Euro für die neue Ergänzung zur Verfügung gestellt. Somit lassen sich selbst bei Annahme der höchsten Förderungssumme 14.000 Anlagen bezuschussen. Dafür musst du jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.
Die Anträge kannst du online auf der Webseite des IBB Business Team GmbH einreichen, die sich im Auftrag des Landes Berlin und der Investitionsbank Berlin (IBB) um das Förderprogramm kümmert. Antragsberechtigt sind sämtliche Mieter mit einem Erstwohnsitz in Berlin. Im Gegensatz zu Mecklenburg-Vorpommern stellt Berlin damit ein reines Förderprogramm für Mieter zur Verfügung und bietet keine Fördermittel für Eigentümer an.
Erst beantragen, dann kaufen
Bei Stellung des Antrags darf deine steckerfertige Solaranlage zudem weder gekauft noch bestellt worden sein. Ansonsten qualifiziert sich deine Anlage nicht für das Förderprogramm. Ebenso musst du das Einverständnis deines Vermieters besitzen, um von dem Förderprogramm zu profitieren. Da die Informationsseite hier von einer ‚vorliegenden Zustimmung‘ spricht, bist du selbst auf der sicheren Seite, wenn du diese schriftlich vorweisen kannst. Theoretisch könnte zwar auch eine mündliche Zusage gelten, praktisch kannst du im Nachhinein dann jedoch nicht nachweisen, dass du diese von deinem Vermieter erhalten hast. Bei der Befestigung trägst du die notwendige Verantwortung und musst sichergehen, dass deine Mini-PV-Anlage nicht zur Gefahr werden kann.
Deine Mini-PV-Anlage muss zudem an einen geeigneten Stromkreis angeschlossen werden. Dadurch möchte man Gefahren ausschließen, die etwa durch überlastete Stromleitungen entstehen könnten. Ob ein Stromkreis geeignet ist, kannst du wahlweise bei Wohnungseigentümern oder einem Elektrofachbetrieb erfragen. Dabei sieht der Antrag vor, dass die Installation der Solaranlage ebenso durch fachkundiges Personal durchgeführt wird. Anschluss und Inbetriebnahme der Mini-PV-Anlage muss eine Woche nach der Anmeldung im Stromnetz Berlin erfolgen.
Höhere Anforderungen als andere Förderprogramme
Zusätzlich schreibt Berlins Förderprogramm vor, dass du die mit den Geldern angeschafft Anlage für wenigstens drei Jahre zweckentsprechend am Installationsort nutzt. Ein spontaner Umzug mit der Mini-PV-Anlage in ein anderes Bundesland kommt somit nicht in Betracht. Die Maßnahme selbst muss innerhalb eines Jahres nach Bezuschussung durch das Programm erfolgen. Der hier großzügige anmutende Zeitraum ist vermutlich der Tatsache geschuldet, dass man Mieter ausreichend Zeit geben möchte, einen geeigneten Termin mit Elektrobetrieben zu vereinbaren.
Insgesamt hat Berlin die Hürden für das Förderprogramm damit höher aufgestellt als Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein. Unüberwindbar sind sie jedoch keineswegs. Lebst du in anderen Bundesländer, kannst du hier eine Übersicht der bisher verfügbaren Förderprogramme der Bundesländer einsehen. Das Programm soll Berlin zusätzlich unterstützen, die eigene Klimaneutralität voranzutreiben. Bis zu 25 Prozent Strom aus Solaranlagen will man damit erreichen.