Seit Beginn der Energiekrise ist das Thema Heizen erneut in den politischen Vordergrund gerückt. Zahlreiche Formen von Heizungen werden innerhalb Deutschlands genutzt. Bis zum Jahr 2021 war jedoch jede dritte eingebaute Heizung in Deutschland noch immer gasbetrieben. Jetzt sollen neben diesen die nächsten Heizungen vor dem Aus stehen. Besitzer von Holzöfen sollten jetzt handeln.
Holzöfen vor dem Aus: Jetzt gilt es zu handeln
Die Art, wie wir in Deutschland heizen, steht vor einem großen Wandel. Viele Menschen schätzen es, sich im Winter an einem eigenen Holzofen zu wärmen. Ab 2025 könnte das jedoch vorbei sein, wenn Besitzer nicht rechtzeitig handeln. Denn ohne rechtzeitige Maßnahmen müssen viele dieser Wärmespender stillgelegt werden. Holzöfen sind keineswegs durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Ungnade gefallen. Das treibende Gesetz hinter dem drohenden Aus für Holzöfen ist das sogenannte Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV). Dieses sieht vor, dass alte Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Besitzer haben dafür bis zum 31.12.2024 Zeit. Ab 2025 darf kein Ofen mehr betrieben werden, der die neuen Grenzwerte nicht erfüllt.
Damit du deinen Holzofen länger betreiben darfst, musst du nachweisen, dass er die neuen Grenzwerte einhält. Das kann wahlweise durch eine Bescheinigung eines Schornsteinfegers oder des Herstellers erfolgen. Ab 2025 dürfen Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft enthalten. Kannst du diesen Nachweis nicht erbringen, musst du deinen Ofen nachrüsten lassen. Ist eine Nachrüstung auf diese Grenzwerte nicht möglich, muss der Ofen außer Betrieb genommen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, die nicht von dieser Regelung betroffen sind.
Welche Öfen musst du nachrüsten?
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV) differenziert zwischen sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen und Heizkesseln. Unter Einzelraumfeuerungsanlagen versteht man Kachelöfen, Kaminöfen, Herde sowie Kachelöfeneinsätze. Da diese Feuerungsanlagen gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und Polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) erzeugen, wurde das Bundesimmissionsschutzgesetz erlassen. PAK gelten nachweislich als krebserregend, weshalb die Verordnung die Verbreitung der schädlichen Stoffe unterbinden soll. Um die Feinstaubbelastung in Deutschland zudem zu reduzieren, passte man die 1. BImSchV entsprechend im Jahr 2010 an. Darum betrifft die Verordnung auch alle Holzöfen, die im Zeitraum von 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 installiert wurden.
Ausnahmen von dieser Regelung sind laut 1. BImSchV:
- Badeöfen
- Grundöfen, wie Einzelraumfeuerungsanlagen aus mineralischen Speichermaterialien, die man als Wärmespeicherofen nutzt
- Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten (sofern die Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlage erfolgt)
- Historische Öfen und Kamine, die man vor 1950 errichtete oder herstellte
- Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen, die mit ihrer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt liegen
- Offene Kamine
Zählt dein Holzofen zu einer dieser Ausnahmen, musst du somit nicht tätig werden. Für veraltete Holzöfen, die sich nicht auf die benötigten Werte nachrüsten lassen, kannst du jedoch nichts tun. Möchtest du dennoch nicht auf das warme Feuer im Winter verzichten, kannst du alternativ zu neueren Holzöfen oder stattdessen auf einen Pelletkaminofen oder Pelletkessel zurückgreifen. Laut des Deutschen Pelletinstituts (DEPI) stoßen Pelletfeuerung nur geringe Emissionen aus, da Verbrennungsvorgang und Brennstoffmenge stets vollautomatisch aufeinander abgestimmt sind. Dadurch können sie die Vorgaben der Grenzwerte einhalten. Bist du nicht sicher, welche Werte dein Holzofen verursacht? Mit deinem örtlichen Schornsteinfeger kannst du einen Termin zur Messung deiner Abgasluft vereinbaren.