Klar ist: Jede Störung in einem Netz ist ärgerlich. Egal, ob man auf ein wichtiges Telefonat wartet, gerade selbst nicht telefonieren kann oder eben die Datenübertragung nicht funktioniert. So war es für mehr als hunderttausend Kunden des Anbieters am Montag. Und auch wenn eine Störung über Stunden hinweg dauert, so ist das im Jahresmittel zu vernachlässigen. Gibt es bei Vodafone nun Geld zurück?
Vodafone hat – wie andere Anbieter auch – den Störungsfall in seinen AGB geregelt. Die AGB hast du als Kunde bei Abschluss des Vertrages akzeptiert. In der aktuellen Version der AGB von Vodafone ist der Umgang mit einem Ausfall unter Punkt 2.3 geregelt. Dort heißt es sogar „Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.“
Störung bis zu 24 Stunden ohne finanziellen Ausgleich
Das war dieses Mal jedoch nicht das Problem. Viel mehr war ein zentrales Steuerelement ausgefallen, was vor allem in Großstädten zum Ausfall des Netzes führte – eine klassische Störung. Daher heißt es in den AGB von Vodafone weiter: „Dauert eine von Vodafone zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt.“
Die Störung am Montag dauerte jedoch offiziell nur wenige Stunden. Kunden, die in den Abendstunden noch ohne Netz waren, mussten lediglich einmal ihr Handy in den Flugmodus schalten. Hast du diesen wieder deaktiviert, warst du wieder online. Das Netz war also nicht mehr gestört.
Geld zurück von Vodafone? – Die Erstattung wäre minimal
Dass es keine Erstattung bei einem Ausfall gibt, ist bei einer Störung dieser Größenordnung durchaus üblich. Würde man die Grundgebühr herunterrechnen auf fünf Stunden Ausfall, so hieße das im Fall von 30 Euro Grundkosten im Monat für den Monat November mit 720 Stunden gerade einmal 20,8 Cent Erstattung.
Übrigens: Als Kunde von 1&1 würdest du wohl auch bei längeren Störungen komplett leer ausgehen. In den AGB des Anbieters heißt es: „In keinem Fall haftet 1&1 für Schäden, die sich aus dem Wegfall von Genehmigungen oder dem Ausfall von Einrichtungen anderer Anbieter ergeben.“ Da 1&1 das Netz eines anderen Anbieters nutzt, würde man sich vermutlich auf diese Klausel berufen.
Frechheit, ich habe seit Tagen kein Internet und Email. Über das Servicetelefon komme ich nicht durch . Ich steh total auf dem SChlauch
Telefonie und Internet, ob per Handy oder Festnetz, ist substantiell geworden. Sich über AGB einen Freibrief verschaffen zu wollen, müsste per Gesetz gecancelt werden. Im Versicherungsgeschäft (u.a. Abschlusskosten) wurden Regelungen (ABG) per Gerichtsurteil oder Gesetz für unwirksam erklärt: So müsste auch hier sein! Man muss eben Notregelungen/Notsysteme installieren, geht ja woanders auch!
Ich habe seit einigen Tagen eine Störung beim HD schauen. Keine einziges HD Programm geht. Hab ein Störung Ticket bekommen. Aber getan hat sich leider nioch nichts. Die lassen die Kunden hängen. Das interessiert die nicht. Hauptsache die Kohle fließt !!
Werde wohl kündigen.
Ich habe seit einigen Tagen eine Störung beim HD schauen. Keine einziges HD Programm geht. Hab ein Störung Ticket bekommen. Aber getan hat sich leider nioch nichts. Die lassen die Kunden hängen. Das interessiert die nicht. Hauptsache die Kohle fließt !!
Werde wohl kündigen.