Der Abgasskandal, der oft auch als Dieselgate bezeichnet wird, ist noch immer nicht aufgearbeitet. Zwar gab VW nach vielen Jahren der Manipulation den Betrug 2015 zu. Doch bis heute haben Audi, VW, BMW und Daimler mit den Folgen der überwiegend illegalen Abgastricks zu kämpfen. Und so sind auch immer wieder Autofahrer betroffen, die ein Auto haben, das die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte für Abgase umgeht. Nun müssen über eine halbe Million Menschen ihr Auto abgeben.
Auto-Stilllegung droht
Das Kraftfahrbundesamt (KBA) informiert derzeit rund 180.000 Menschen in Deutschland darüber, dass sie ihr Auto in die Werkstatt bringen müssen. Weltweit sind sogar über 600.000 Autofahrer betroffen. Wer einen Audi der Baureihe A4, A5, A6, A7, A8 oder eines der SUV-Modelle Q5 oder Q7 hat, der zwischen 2005 und 2017 gebaut wurde, muss mit seinem Auto womöglich in die Werkstatt fahren. Wer dem Aufruf nicht nachkommt, dem droht laut KBA sogar die Stilllegung des Fahrzeugs. Wichtig zu wissen: Auch Gebrauchtwagen sind betroffen.
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Wer herausfinden möchte, ob sein Auto von dem Rückruf betroffen ist, muss die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (ehemals Fahrgestellnummer) auf dieser Internetseite von Audi eingeben. Die 17-stellige Nummer findet man im Fahrzeugschein.
Schadensersatz für betroffene Autofahrer?
Audi ist dazu verpflichtet, die betroffenen Auto-Modelle mit einem Software-Update für die Motorsteuerung zu versorgen. Eventuell werden auch Arbeiten an weiteren Bauteilen notwendig, schreibt Auto, Motor und Sport. Zudem müssen die unzulässige Abschalteinrichtung beziehungsweise die unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden.
Zwar entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil am 8. März 2021, dass Kläger für ihren Diesel nur dann eine Entschädigung von Audi erhalten können, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Management des Autoherstellers darüber Kenntnis hatte. Und da das schwer nachzuweisen ist, können Betroffene vorerst nicht auf Schadensersatz hoffen. Dennoch werben Anwaltskanzleien mit Schadensersatz von 5 bis 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Dazu soll man lediglich die Rückrufunterlagen und Fahrzeugdaten hochladen.