Im Jahr 2023 wurde die erste deutschlandweite Kontrolle von Biomülltonnen durchgeführt. In über 50 Städten und Landkreisen wurden Mülltonnen untersucht. Dabei ermittelte man eine Störstoff-Quote von fast 5 Prozent. Rund 5 Prozent des Mülls gehören also eigentlich nicht in die Biotonne und hätten anders entsorgt werden müssen.
Strafen für falsch sortierten Müll ab Mai
Der falsch sortierte Müll sorgt für hohe Kosten, da Mitarbeiter Störstoffe häufig per Hand aus Kompostanlagen entfernen müssen. Die Mehrkosten dafür zahlen wir alle – über unsere Abfallgebühren. Auch sorgen Störstoffe im Biomüll dafür, dass weniger Kompost und damit Dünger für die Landwirtschaft produziert werden kann. Ab dem 1. Mai tritt nun eine Novelle bei der Abfallverordnung in Kraft, welche das Problem reduzieren soll.
Künftig ist nur noch eine Störstoff-Quote von einem Prozent erlaubt. Ab 3 Prozent drohen Strafen. Dazu führen die Entsorger bei der Abholung des Mülls stichprobenartig Kontrollen durch. Manche Müllwagen sind sogar bereits mit Technologien ausgestattet, um jede Tonne automatisch auf Fremdstoffe zu kontrollieren.
Landen zu viele Fremdstoffe in der Tonne, bleibt sie zunächst voll stehen. Es können jedoch auch Bußgelder verhängt werden. Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Schwere des Verstoßes ab und ist bislang nicht definiert. Bei besonders schweren Verstößen ist ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro möglich.
Das gehört in die Biomülltonne
Hier siehst du noch einmal im Überblick, welche Dinge in der Biotonne entsorgt werden dürfen. Teilweise gibt es kleinere, regionale Unterschiede. Weitere Informationen findest du bei deinem lokalen Entsorger.
- Blumen, Gartenabfälle und Laub
- Brotreste
- Eierschalen
- Fisch- und Fleischreste
- Grün-, Strauch- und Rasenschnitt
- Kaffeefilter und Teebeutel
- Küchenabfälle
- alte Lebensmittel
- Reisig und Laub
- Schalen von Obst und Gemüse
- rohe und gekochte Speisereste in haushaltsüblichen Mengen
- Öle und Fette (regional verschieden)
Nicht in die Biomülltonne gehören:
- Biobesteck und Biogeschirr
- Baumstämme, Erde und Wurzelwerk
- Düngemittel
- Glas
- Katzen- oder Kleintierstreu, tierische Exkremente
- Kunststoffe, Plastiksäcke/-tüten (inklusive „kompostierbaren“ Plastiktüten)
- Metalle
- Schadstoffe wie Zigarettenkippen oder Asche
- Verpackungen
→ Übrigens: Auch für die Restmülltonnen gelten ab 2025 neue Regeln. Alle Informationen dazu haben wir dir hier zusammengefasst.