Mobilfunk: Wettbewerb gefährdet?

4 Minuten
Der Mobilfunk-Wettbewerb in Deutschland funktioniert – eigentlich. Mit 1&1 gibt es einen vierten Netzbetreiber, der den Markt aufmischt. Doch die Glasfaser-Anbieter sehen sich ausgeschlossen. Sie wollen ihren Kunden Mobilfunk anbieten, können es aber nicht so, wie sie wollen.
Mobilfunkantennen verschiedener Anbieter auf einem Dach
Weniger Wettbewerb im Mobilfunk?Bildquelle: Andreas Müller / Pixabay

In dieser Woche gab es für den Mobilfunkmarkt in Deutschland gleich zwei Weichen, die gestellt wurden. Einerseits hat die Bundesnetzagentur eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Dabei geht es um ein Urteil des VG Köln, das die Befangenheit der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur bei der Frequenzauktion 2019 festgestellt hatte. Schon damals ging es darum, dass Provider wie freenet aber auch Glasfaseranbieter wie EWE Tel eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung wollten. Damit gebe es einen regulierten Zugang zu den 5G-Netzen und die Tarife könnten aufgrund erhöhtem Wettbewerbsdruck günstiger werden. Ohne diese Regelung können die Provider zwar ebenfalls Vorleistungen einkaufen, allerdings sind sie in der Regel nicht frei in ihrer Tarifgestaltung. Außerdem sind die Mobilfunk-Konditionen aus ihrer Sicht nicht attraktiv.

Mündliche Verhandlung mit wenig neuen Erkenntnissen

Diese Woche ging es bei einer mündlichen Verhandlung außerdem um die mögliche Verlängerung von Mobilfunkfrequenzen für Telekom, Vodafone und O2. Sie laufen schon Ende 2025 aus. Statt sie wie üblich erneut zu versteigern, will die Bundesnetzagentur sie gegen Gebühr um fünf Jahre verlängern. Das lässt zwar die drei Netzbetreiber jubeln, doch 1&1 und die Provider gehen aber auch hier auf die Barrikaden.

„Statt endlich echten Wettbewerb zu schaffen, hält die Bundesnetzagentur an ihrem Kurs fest, die Mobilfunk-Platzhirsche Telekom, Vodafone und Telefónica vor unliebsamer Konkurrenz zu schützen“, heißt es vom Breko, der zahlreiche Glasfaser-Netzbetreiber vertritt. Die Behörde habe bekräftigt, „am bisher völlig wirkungslosen Verhandlungsgebot festzuhalten“ berichtet der Breko aus der mündlichen Verhandlung. Das zeige, dass die Bundesnetzagentur „das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das zur Aufhebung der Frequenzvergabe-Entscheidung 2018 geführt hat und stärkeren Wettbewerb fordert, offenbar nicht ernst nimmt.“

Mobilfunk: Weiterer Ausbau als Auflage

Bei der Frequenz-Verlängerung geht es um für die Netzbetreiber wichtigen Frequenzen um 800 MHz sowie um Frequenzen aus dem Bereich um 1.800 und 2.600 MHz. Insbesondere die 800er Frequenzen sind wesentlich für die LTE-Versorgung in der Fläche und für die Versorgung innerhalb von Gebäuden. Deswegen braucht nach eigenen Angaben auch 1&1 den Zugang zu den Frequenzen und hatte sich gegen eine Verlängerung ausgesprochen. Die Bundesnetzagentur sieht deswegen einerseits ein Verhandlungsgebebot zu National Roaming vor. Dieses ist allerdings obsolet, da 1&1 mit Vodafone bereits einen entsprechenden Partner hat.

Gleichzeitig soll 1&1 aber auch Zugriff auf die Frequenzen bekommen. „Jeder Zuteilungsinhaber von Frequenzen im Bereich 800 MHz hat auf Nachfrage der 1&1 Mobilfunk GmbH über eine kooperative, gemeinsame Nutzung gleichwertiger Funkfrequenzen unterhalb von 1 GHz entsprechend einem Umfang von mindestens 2 x 5 MHz (gepaart) in den Ausbaugebieten der 1&1 Mobilfunk GmbH zu verhandeln. Die Verhandlungen sollen fair sein.“ Wie das dann in der Praxis aussieht, ist offen.

Diensteanbieterverpflichtung nur als Verhandlungsgebot

Ein Verhandlungsgebot gibt es auch für die von den Providern geforderte Diensteanbieterverpflichtung. Davon halten diese aber nichts. „Dass die Behörde das bisher völlig wirkungslose Verhandlungsgebot nur um praktisch nutzlose „Leitplanken“ ergänzen will, zeigt, dass sie das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem August 2024 offenbar nicht ernst nimmt. Denn darin hat das Gericht unmissverständlich mehr Wettbewerbsförderung gefordert.

Umsonst ist die geplante Frequenzverlängerung übrigens nicht. Zum einen müssen mehrere Millionen Euro für die Verlängerung gezahlt werden. Im Raum stehen 200 Millionen Euro je Anbieter. Und es gibt Auflagen, die Netze noch weiter auszubauen. Bis 2030 sollen alle Kreisstraßen von jedem Anbieter mit 50 Mbit/s versorgt sein, bis 2029 alle Landes- und Staatsstraßen. Außerdem soll bis 2029 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein – von jedem der drei Netzbetreiber. Bundesstraßen müssen bis zu diesem Zeitpunkt mit mindestens 100 Mbit/s versorgt sein.

Das Ziel der Verlängerung ist übrigens, gegen Ende der 2020er Jahre eine umfassende Auktion veranstalten zu können. Dann sollen die jetzt bis Ende 2030 zu verlängernden Frequenzen unter den Hammer kommen, aber auch jene, die erst 2033 auslaufen. Der Vorteil ist, dass dann eine komplette Neuordnung der Frequenzspektren unter den vier Netzbetreibern möglich ist, ohne dass man die Preise in die Höhe treibt. Aktuell wären insbesondere im wichtigen 800er-Band nur Frequenzen für drei Anbieter verfügbar, wobei aber vier Anbieter diese Frequenzen benötigen.

Und was sagst du?

Bitte gib Dein Kommentar ein!
Bitte gibt deinen Namen hier ein