Während die Aufmerksamkeit der Medien und der Öffentlichkeit im Moment auf den noch bis Montag andauernden GDL-Bahnstreik gerichtet hat, hat die Deutsche Bahn in dieser Woche klammheimlich neue Preise in ihren Beförderungsbedingungen veröffentlicht. Für viele der betroffenen Fahrgäste bedeutet das: Es wird teurer. Nur die wenigsten dürften jubeln und weniger zahlen. Für alle gilt aber: Es wird komplizierter.
Deutsche Bahn: Fahrradtickets kosten bis zu 12,90 Euro
Dabei geht es um die Preise für die Mitnahme eines Fahrrads im IC, EC oder ICE – sprich im Fernverkehr. Diese Mitnahme ist vor allem in der Urlaubssaison beliebt, um mit dem eigenen Fahrrad an der Nord– und Ostsee, entlang des Rheins oder im Allgäu Rad fahren zu können. Auch bei One-Way-Touren von Tourenradlern kommt der ICE gern zum Einsatz, um den Weg zum Start oder zurück nach Hause schnell und bequem zu erledigen.
Bisher kostete eine Fahrradkarte, die eine Stellplatzreservierung für das Rad einschloss, 9 Euro pro Strecke. Dabei gilt: Im Fernverkehr haben Fahrräder eine Reservierungspflicht. Selbst, wenn Stellplätze frei sind, lehnen Zugbegleiter in der Regel die Mitnahme von Rädern ohne Reservierung ab. Bei einer Buchung ab 1. Februar 2024 gelten neue Preise. Dann beträgt das „Beförderungsentgelt“ für eine Fahrradkarte 15 Prozent des Flexpreises der 2. Klasse. Dabei bezieht man sich auf den Flexpreis ohne Bahncard-Rabatt – sprich den maximal möglichen Preis auf einer Strecke. Dabei hat die Bahn aber gleichzeitig eine Ober- und eine Untergrenze festgelegt. Ein Fahrradticket im Fernverkehr kostet demnach künftig zwischen 7,50 Euro und 12,90 Euro. Das gilt auch, wenn du einen Sparpreis buchst, der am Ende möglicherweise günstiger ist als dein Fahrradticket. Übrigens: Die Untergrenze von 7,50 Euro hast du schon bei einem Flexticket-Preis von 50 Euro erreicht. Für den Preis schaffst du es weder von Hamburg noch Berlin noch von Berlin noch von Hannover nach Dortmund.
Fahrradkarten können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag kostenfrei umgetauscht oder erstattet werden, danach ist die Stornierung ausgeschlossen. Die Reservierung eines Stellplatzes bleibt kostenlos, wenn gleichzeitig eine Fahrradkarte für den betreffenden Zug erworben wird. Erfolgt das nicht – etwa bei kurzfristig geänderten Reiseplänen – zahlst du ein Reservierungsentgelt von 7,50 Euro. Stellplatzreservierungen können nicht storniert werden.
Steckte Preiserhöhung für Bahncard-100-Kunden?
Unklar ist, was die Änderung für Nutzer einer Bahncard 100 bedeutet. Sie konnten bislang kostenlos Fahrräder mitnehmen, brauchten aber ebenfalls eine (hier kostenlose) Reservierung. Nun besagen die Beförderungsbedingungen für Bahncard-100-Kunden, dass sie ein Fahrrad kostenlos mitnehmen können, „wenn sie vor Einstieg in den Zug einen Stellplatz nach Nr. 8.4.2 BB Personenverkehr reserviert haben.“ Der Punkt 8.4.2 besagt jedoch nur, dass die Reservierung eines Stellplatzes entgeltfrei ist, wenn gleichzeitig eine Fahrradkarte für den betreffenden Zug erworben wird. Das ist bei einem Bahncard-100-Kunden nicht der Fall. Eine Anfrage an die Pressestelle der Deutschen Bahn dazu ist aktuell offen. Sobald eine Antwort vorliegt, werden wir diese hier ergänzen.