Die Bundesregierung plant eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Neben einem möglichen Milliardenzuschuss, der die Strompreise senken soll, sieht der Gesetzesentwurf auch weitere Neuerungen vor, von denen viele PV-Besitzer profitieren könnten. Erleichterungen für das Laden und Entladen von Heimspeichern sind darin vorgesehen. Dadurch könnten PV-Besitzer zukünftig am eigenen Stromspeicher Geld verdienen. Doch nur, wenn der Entwurf die notwendige Zustimmung im Parlament vor der Bundestagswahl erhält.
Geld verdienen mit eigenem Stromspeicher – das steckt im Entwurf
In deutschen Haushalten schlummert ein verborgenes Potenzial, das innerhalb der letzten Monate ordentlich zugelegt hat. Schon vor einiger Zeit fanden sich Heimspeicher mit einer Kapazität von 8 Gigawatt in Wohnungen und Häusern. Das entsprach bereits ungefähr der Leistung von fünf Atomkraftwerken. Mittlerweile ist die Zahl mit 1,6 Millionen Stromspeichern in Deutschland auf eine stolze Leistung von 13 Gigawatt emporgeklettert. Speicherkapazität ist in den vergangenen Monaten immer erschwinglicher geworden, sodass auch die Größe der eingebauten Stromspeicher im Schnitt zugenommen hat. Die meisten der heutigen Stromspeicher in Haushalten bieten zwischen 5 und 20 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität.
Für PV-Besitzer könnte es lukrativ sein, den überschüssigen Solarstrom in Hochpreisphasen ins Netz einzuspeisen und nachts günstigen Windstrom einzuspeichern. Dieser könnte dann wiederum entweder vom Hausbesitzer genutzt oder zu anderen Gelegenheiten teurer verkauft werden. Dadurch könnte sich sogar die Anschaffung von Stromspeichern lohnen, ohne dass eine PV-Anlage im Haushalt verfügbar ist, um Solarstrom einzuspeichern. Genau dieses Szenario war bisher jedoch nicht umsetzbar, dank rechtlicher Hürden. Stromspeicher mussten ausschließlich Ökostrom enthalten, damit die EEG-Vergütung nicht gefährdet wird. Der Schritt zur Direktvermarktung als Alternative war für viele Hausbesitzer wenig lukrativ und zu riskant.
Pauschalmodell soll Vereinfachung bringen
Stattdessen hat die Bundesnetzagentur ein Pauschalmodell vorgeschlagen, das bereits im neuen Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes eingebunden ist. Diese Änderung sieht vor, dass du als Besitzer eines Heimspeichers auch zwischengespeicherten Netzstrom ins Netz einspeisen darfst. Die Vergütung erfolgt stattdessen pauschal für 300 Kilowattstunden pro Kilowattpeak Anlagenleistung und Jahr. Das wäre eine wichtige Ergänzung zur zeitgleich geplanten Herabsenkung der Grenze für die Direktvermarktung des Stroms. Stromspeicher könnten somit als zusätzliche Unterstützungseinheiten in den gesamten Markt eingebunden werden. Besitzer von Stromspeichern könnten damit allein durch Be- und Entladung Erlöse erzielen. Allerdings gibt es Bedenken, dass die häufigen Ladezyklen die Lebensdauer der Stromspeicher herabsenken könnten. Insbesondere Speichersysteme, die generell weniger Ladezyklen verkraften, könnten dafür ungeeignet sein. Man darf somit abwarten, ob die Gesetzesnovelle die notwendige Zustimmung findet, bevor die Neuwahlen und der damit verbundene Regierungswechsel ansteht.