US-Gericht: Steht WhatsApp vor dem Verkauf?

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Die Wettbewerbshüter der US-amerikanischen FTC sehen die Marktmacht von Meta bei Social-Media-Diensten kritisch. Mit einer Untersuchungen wollen sie überprüfen, ob der Konzern ein Monopol aufgebaut hat.
Soziale Netzwerke
Facebook, WhatsApp und InstagramBildquelle: BigTunaOnline / shutterstock.com

Was haben Facebook, Instagram und WhatsApp gemeinsam? Die drei Social-Media-Plattformen gehören nicht nur zum Meta-Konzern. Sie zählen darüber hinaus weltweit zu den beliebtesten Plattformen, wie Zahlen von Statista zeigen. Im Ranking der Dienste nach der Anzahl ihrer Nutzer finden sie sich unter den Top-5 wieder.  Diese Konzentration wurde auch von den Wettbewerbshütern der US-amerikanischen Federal Trade Commission (FTC) kritisch gesehen. Sie reichte aus diesem Grunde bereits 2020 Klage vor dem Bezirksgericht des Districts of Columbia, in dem sich auch die US-amerikanische Hauptstadt Washington, D.C. befindet. Diese wurde zwar zunächst abgewiesen, doch die Behörde reichte 2021 erneut eine – abgeänderte – Klageschrift ein, der daraufhin stattgegeben wurde.

FTC sieht zu viel Macht in einer Hand

Der Bitte des Meta-Konzerns im April, diese ebenfalls abzuweisen, kamen die Richter nicht nach. Sie strichen lediglich den Vorwurf, dass Entwickler nur dann Zugriff auf die API des Konzerns erhalten, wenn sie sich im Gegenzug nicht bereit erklärten, keine konkurrierenden Apps entwickeln zu wollen.

Damit kann die FTC ihr Verfahren gegen Meta weiter vorantreiben, auch wenn sich der Konzern gelassen gibt. Gegenüber The Verge erklärte Christopher Sgro, ein Sprecher des Konzerns, dass die Untersuchung zeigen werde, dass die Übernahmen von Instagram und WhatsApp im Sinne der Nutzer gewesen seien. Man müsse sich nach wie vor in einem Markt mit starken Konkurrenten behaupten. Dazu zählten erwiesenermaßen etwa YouTube, TikTok, iMessage und X. Allerdings kommen die genannten Dienste lediglich auf zwei Drittel der Nutzerzahlen, die Meta mit seinen Angeboten erreicht. Er unterstreicht außerdem, dass die Akquisitionen der Konkurrenten nur dank der Genehmigung der nun klagenden Behörde erfolgen konnten. Diese habe jedoch die eingereichten Unterlagen im Vorfeld überprüft.

Sollte der Konzern in dem Verfahren der Wettbewerbshüter nicht mit seinen Ansichten durchdringen, drohen drastische Konsequenzen. Sowohl Instagram als auch WhatsApp müssten dann abgespalten und an Interessenten verkauft oder als eigenständige Unternehmen an die Börse gebracht werden.

EU-Kommission verhängt Strafe gegen Meta

Unterdessen wurde bekannt, dass die EU-Kommission heute eine Millionenstrafe gegen Meta verhängt hat. Die Höhe: 797,92 Millionen Euro. Meta verstößt demnach gegen die europäischen Kartellvorschriften. Begründung: „eil der Konzern seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft“. Meta will die Entscheidung anfechten

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Heinz Multhaup

    Das wäre schlecht.

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