Fast drei Jahre ist es her, dass der erste Corona-Fall bekannt wurde. Im März 2020 wurde die Pandemie ausgerufen. Und noch heute gibt es Restriktionen und Verbote. Wer etwa mit Bus und Bahn fährt, muss auch im November 2022 eine Maske tragen. Und auch in der Schule gibt es für Lehrer und Schüler eine Maskenpflicht. Jetzt wird die Maske auch im Auto zur Pflicht. Wer keine hat, muss bei einer Kontrolle mit einer Strafe rechnen.
Maskenpflicht im Auto
Bereits zu Beginn dieses Jahres führte die Regierung eine Regelung ein, die das Mitführen von Masken im Auto vorsieht. Doch bis Ende Januar 2023 gilt eine Übergangsfrist. Erst ab diesem Zeitpunkt können Beamte bei einer Kontrolle ein Bußgeld verlangen. Denn ab Januar muss jeder zwei Masken in Auto mitführen. Diese sollen sich im Verbandskasten befinden. So sieht es der Gesetzgeber vor.
→ 43 Millionen Führerscheine werden ungültig: Vielen droht jetzt ein Bußgeld
Dabei müssen es keine FFP2-Masken sein. Medizinische Masken reichen vollkommen aus. Man kann einfach zwei davon mit in den Verbandskasten legen. Das deutsche Normungsinstitut DIN hat nach Angaben des Bundesverband Medizintechnologie Gesichtsmasken in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Ab Februar 2023 dürfen dann nur noch Auto-Verbandskästen verkauft werden, die zwei Masken enthalten.
Diese Strafen drohen
Wer keine Masken in seinem Auto mitführt, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Laut Bußgeldkatalog werden dann fünf Euro fällig. Teurer wird es, wenn man sein Auto ohne Masken an Bord verleiht. Ist das Auto auf dich zugelassen und ein Verwandter, deine Frau oder dein Mann fährt damit, bist du als Halter für den Verbandskasten verantwortlich. Übergibst du das Auto also ohne Masken im Verbandskasten, droht bei einer Kontrolle sogar eine Strafe in Höhe von zehn Euro. Die Maskenmitführpflicht soll auch nach der Corona-Pandemie bestehen bleiben.
→ Alle SUV- und Tesla-Fahrer haben ein Problem und wissen es oft gar nicht
Es ist daher ratsam, seinen Verbandskasten aufzurüsten oder einen neuen anzuschaffen. Ohnehin sollte man überprüfen, ob der Verbandskasten nicht abgelaufen ist. Denn sollte der Inhalt im Verbandskasten das Ablaufdatum überschritten haben, lässt sich dieser nicht mehr zur sterilen Behandlung von Wunden einsetzen. Wer gar keinen Verbandkasten im Auto mitführt, riskiert bei einer Kontrolle ein Verwarngeld von zehn Euro.