Das Jahr 2022 bringt zahlreiche Veränderungen. Auch für Autofahrer ändern sich einiges – wie etwa die Anforderungen an Verbandskästen. Diese müssen demnächst auch zwei Mund-Nase-Bedeckungen enthalten, welche bei Erste-Hilfe-Maßnahmen zum Einsatz kommen sollen.
Die neue Regelung soll auch in der Zeit nach der Corona-Pandemie bestehen bleiben. Rechtskräftig wird diese allerdings voraussichtlich erst mit der nächsten Reform der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Diese soll noch in diesem Jahr stattfinden, ein konkretes Datum wurde allerdings noch nicht genannt. Außerdem ist derzeit noch unklar, ob es sich bei den Gesichtsmasken um die teureren FFP2- oder die günstigeren medizinischen Masken handeln soll. Um auf der sicheren Seite zu bleiben, ist es daher empfehlenswert, zeitnah zwei FFP2-Masken in den Verbandskasten zu befördern – und das Problem ist gelöst.
Wer sich nicht an die neue Regelung hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Derzeit wird eine Geldbuße in Höhe von 5 Euro fällig, sollte der Verbandskasten unvollständig sein. Ob der Betrag künftig steigt, ist noch nicht bekannt.
Was gehört alles in einen Verbandskasten?
Der Inhalt eines Notfall-Kfz-Sets wird in der DIN-Norm Nr. 13164 aufgeführt. Laut der aktuellen Ausgabe aus dem Jahr 2014 müssen Verbandskästen für Kraftfahrzeuge folgendes enthalten:
- 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
- 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
- 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
- 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
- 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
- 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
- 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
- 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
- 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
- 1 Verbandpäckchen K