LKA warnt: Amazon-Käufer erhalten Bestellung & werden verklagt

3 Minuten
Selbst wenn man als Amazon-Käufer nichts falsch macht, kann man Mahnschreiben erhalten. Und zwar echte Mahnschreiben, kein Phishing. Den Grund verrät das Landeskriminalamt. Und auch, wie du dich davor schützen kannst.
Amazon Klag
Behörden verklagen AmazonBildquelle: Daria Nipot / shutterstock.com

Auf eBay Kleinanzeigen und vielen weiteren Plattformen gehören Betrugsmaschen zum Alltag. Amazon genießt da einen deutlich besseren Ruf. Ob die Realität mit diesem Ruf mithalten kann, ist jedoch fraglich. Denn in jüngster Zeit flogen gleich zwei größere Betrugsmaschen auf. Im Rahmen der ersten Masche würden Käufer schlimmstenfalls ohne Geld und 16 TB-SSD dastehen. Dagegen droht die zweite Masche mit viel ernsteren Konsequenzen, wie das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) erörtert.

Amazon-Betrugsmasche: Es hagelt Mahnungen

Fake Shops stellen grundsätzlich keine Seltenheit dar. Und auch der Amazon Marketplace ist gegen solche nicht gänzlich gefeilt. Wobei eine neue Masche in ihrer Kreativität beinahe schon Respekt verdient hätte – würde sie ahnungslosen Käufern nicht viel Stress und möglicherweise auch Schlimmeres bescheren. In einem ersten Schritt ergattern sich Cyberkriminelle dabei mittels Phishing die Zugangsdaten zu einem echten Marketplace-Shop mit guten Bewertungen. Anschließend bieten die Täter unterschiedlichste Produkte – selbst im niedrigeren Preissegment – zum Verkauf an. Und zwar zu außergewöhnlich guten Preisen. Hat ein Käufer bei dem vermeintlichen Schnäppchen zugeschlagen, bezahlt er auf dem üblichen Weg und auch die Täter werden über die gängigen Amazon-Auszahlungswege ausgezahlt. Doch das ist erst der Anfang.

An diesem Punkt bestellen die Täter die verkaufte Ware bei einem weiteren Internet-Shop und geben die Anschrift des Amazon-Käufers als Lieferadresse an. Die zur Abwicklung der Bestellung verwendete E-Mail gehört allerdings zu den Betrügern. Nun erhält der Käufer die Ware und ist erst einmal zufrieden. Heißt: Er meldet sich nicht mit einer Beschwerde bei Amazon und der Fake Shop bleibt unentdeckt. Der eigentliche, echte Verkäufer wendet sich derweil mit der zu begleichenden Rechnung und weiteren Zahlungsaufforderungen an die Täter und nicht an den Empfänger. Daher werden diese schlichtweg ignoriert. Die Täuschung fliegt erst auf, sobald sich der Internet-Händler postalisch an den Amazon-Käufer wendet. Doch bis es so weit ist, können nach Einschätzung des LKA etwa sechs Monate vergehen. Viel Zeit für die Cyberkriminellen, um unentdeckt ihrem Handwerk nachzugehen. Und gegebenenfalls sogar gute Bewertungen zu bekommen.

Wie kannst du dich schützen?

Wie viele Personen auf diese Masche hereingefallen sind, ist aktuell nicht bekannt. Das liege laut LKA auch daran, dass Betrüger die Masche erst ab Sommer 2022 anwandten und viele Mahnschreiben daher erst jetzt eintrudeln könnten. Auch ist unklar, inwiefern geschädigte Shops rechtlich gegen die Warenempfänger vorgehen könnten. Doch selbst dann, wenn dieser Kelch an den Amazon-Käufern vorübergeht, könnten bereits die verschickten Mahnungen oder mögliche Inkassoverfahren für eine schlechtere Bonität bei der nächsten Schufa-Auskunft sowie weiteren Auskunfteien sorgen.

Ein perfekter Schutz gegen diese Betrugsmasche existiert leider nicht. Doch Käufer können im Rahmen eines Kaufprozesses auf zahlreiche Indizien achten. Zunächst einmal gilt es, die Produktbewertungen genauso wie die der Marketplace-Shops in Augenschein zu nehmen. Ferner solltest du auf besonders günstige Kaufpreise achten. Verkauft ein Händler einen 65 Zoll-Fernseher von Samsung für etwa 200 Euro, dann kann es hier nicht mit rechten Dingen zugehen. Auch untypische Produkte könnten ein Indiz darstellen – sollte etwa ein Kamera-Shop plötzlich Biergläser verkaufen. Und zu guter Letzt sollten Käufer bei erhaltener Ware stets auf den Absender achten. Hast du beispielsweise ein Produkt über einen unbekannten Amazon Marketplace-Händler gekauft und Notebooksbilliger verschickt es, ist das ein Grund, um misstrauisch zu sein. Hundertprozentige Sicherheit bieten derweil nur Produkte, die von Amazon verkauft oder zumindest verschickt werden.

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36 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild ChrisG

    „Ein perfekter Schutz gegen diese Betrugsmasche existiert leider nicht.“
    Doch man bestellt mit Verkauf und Versand durch Amazon, oder wenigstens mit Versand durch Amazon.

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    • Nutzerbild Willi Willibald

      Nix „doch“.
      Genau das haben sie ja geschrieben, letzter Satz.

      Antwort
    • Nutzerbild Pete

      der beste schutz exisitiert- miese bonität- so ist ein Versand gegen Rechnung total unwarscheinlich *hrhrhr*

      Antwort
    • Nutzerbild Frank Meier

      „Doch man bestellt…“ Was ist das für ein Satz?

      Antwort
      • Nutzerbild Uwe

        Oberschullehrer im Ruhestand?
        Nur weil ein Satzzeichen nach „Doch“ fehlt, ist der Satz eigentlich in Ordnung.
        Man kann auch den ganzen Tag herumlaufen und nach Fehlern suchen!

        Antwort
        • Nutzerbild Ellmi

          Das Lesen wird erleichtert, wenn es richtig geschrieben ist. Dazu sind die Satzzeichen da. Ich würde Schludrigkeit nicht auch noch verteidigen.

          Antwort
  2. Nutzerbild Joba

    Ist mir sogar genau wie beschrieben passiert. Allerdings und ganz sicher bezahlt im Endeffekt nicht der Amazon-Kunde.
    Im schlimmsten Fall würde ich das Geld wieder bekommen und muss die Ware zurückgeben. Auch wenn benutzt. Am Schluss muss und wird es das Problem des Internetshops sein, der die Ware verschickt hat. Entweder kein mauf auf Rechnung bei Neukunden zum Beispiel oder generell nur PayPal, Vorkasse, Kreditkarte usw. Oder eigenes Risiko.

    Ich habe meine Ware bisher behalten können für circa 100 Euro billiger (50%). Die Mahnungen von Klarna waren aber nervig. Nicht Mal ein Konto da… und bis die das geschnallt hatten….

    Antwort
  3. Nutzerbild Stee

    nicht gänzlich gefeilt.?

    gefeilt?

    Gefeilt wird in der Werkstatt.

    Antwort
    • Nutzerbild Karen

      Gefeit, natürlich. Dürften Sie wohl auch bemerkt haben … Offenkundiger „Rechtschreibberichtigungsfehler“ eines entsprechenden Programms (das wohl „gefeit“ nicht kannte bzw. nicht im seinen Einträgen verzeichnet hatte).

      Antwort
  4. Nutzerbild ChrisB

    Das meiste geht hier leider immer wieder schief, weil Amazon nicht oder erst sehr spät und nicht transparent reagiert. Ich habe leider des öfteren den Eindruck gewonnen, dass Amazon hauptsächlich um seinen Ruf bemüht ist und Kritik und das Melden von schwarzen Schafen nicht gern gesehen ist.

    Antwort
    • Nutzerbild Karen

      Ich selbst habe die Erfahrung gemacht, dass Amazon sehr prompt reagiert, wenn man auf irgendwelche Probleme aufmerksam macht, beispielsweise auch, nur einmal denkbar, dass irgendeine Gutschrift nicht richtig verzeichnet wurde, oder ähnliches.

      Ich kann daher nur empfehlen, unter Nennung aller Details das Problem Amazon gegenüber zu schildern, ich bin mir sicher, man nimmt sich dessen an …

      Natürlich muss man sich dafür die Mühe machen, wirklich alle Details zu nennen, damit der Fall transparent wird, und man kann nicht darauf hoffen, „dass Amazon das selbst schon wissen wird“, – man selbst ist nur einer von Millionen Kunden, … und man muss daher die Details schon sehr präzise nennen.

      Antwort
  5. Nutzerbild Marco

    Ich selbst arbeite in einem Onlineshop.Das sich so viele Käufer mit Paypal sicher fühlen ist mir unbegreiflich.Den auch dort haben wir sehr häufig Betrugsfälle zu verzeichnen.

    Skeptisch sollte man immer werden wen die Preise zu sehr von der Realität abweichen.

    Antwort
  6. Nutzerbild grinch127

    Oder man kauft seine Ware halt im Fachgeschäft. Mag umständlich sein, dafür ist es aber 100%ig sicher.

    Oder Ware nur gegen Rechnung, also keine Vorrauszahlung.

    Ich persönlich:
    – keine Vorrauszahlung
    – kein Lastschriftverfahren

    ist beides nicht möglich, verzichte ich auf den Kauf

    Antwort
  7. Nutzerbild Revolt

    „In einem ersten Schritt ergattern sich Cyberkriminelle dabei mittels Phishing die Zugangsdaten zu einem echten Marketplace-Shop mit guten Bewertungen.“

    Ich frage mich, wie lange dies als Grundvoraussetzung für den Betrug gut gehen kann.

    Die Krimminellen ändern immerhin den Shop-Warenbestand, die Preise und setzen sich selbst als Zahlungsempfänger ein. Das muss dem Marketplace-Shop doch nach kürzester Zeit auffallen, oder nicht?

    Und dann ist doch auch gleich klar, welche Kunden in der Zwischenzeit bestellten und auf die Betrüger hereinfielen.

    Da verstehe ich nicht, wieso es Monate dauern soll, bis das Ganze auffliegt.

    Antwort
  8. Nutzerbild Sven Knobbe

    Da gebe ich den Shopbetreiber auch eine Mitschuld. Wenn immer der gleiche Account auf unterschiedlichen Adressen liefern lässt.

    Antwort
  9. Nutzerbild Günter Hiller

    [zensiert] Internet.Da lob ich mir die Zeiten mit Neckermann, Quelle und Co.

    Antwort
  10. Nutzerbild E. Frank

    Sie schreiben zum Schluss: „Hundertprozentige Sicherheit bieten derweil nur Produkte, die von Amazon verkauft oder zumindest verschickt werden.“ Das stimmt leider nicht. Wird ein mit Amazon Logistik versendest Paket nicht persönlich zugestellt, es geht verloren, so verlangt Amazon vom Kunden eine Anzeige bei der Polizei. Amazon leistet keinen Ersatz mehr, obwohl die Leistung nicht erbracht wurde. Ich habe meinen Amazon Account darauf gelöscht.

    Antwort
    • Nutzerbild UweZi

      Wahrscheinlich nicht in jedem Fall. Ein kürzlich mit dem „Verein“ PIN von Amazon verschicktes Paket kam nicht bei uns an. Nach Reklamation bekamen wir umgehend Erstattung, ohne Anzeige erstatten zu müssen. Wäre auch seltsam, denn bis zum Eintreffen der Ware ist bei Privatkunden der Händler in der Verantwortung. Also obliegt es ihm, Anzeige zu erstattet wenn er das möchte.

      Antwort
  11. Nutzerbild UweZi

    OK, die kapern einen Shop. Um das Geld zu erhalten, müssen Sie das Auszahlkonto ändern. Guter Ermittlungsansatz. Der rechtmäßige Shop Besitzer sollte das eigentlich in nullkommanix bemerken, er hat ja keinen Zugang mehr. Hat er den noch, bietet er auf einmal Sachen an die er nie selbst anbietet und bekommt entsprechende Bestellungen. Merkt er normal auch sofort. Das wird er sicherlich auch sofort bei Amazon melden, egal welche der beiden Möglichkeiten. Der Shop wird dann sicherlich umgehend gesperrt. Die ganze Sache klingt eigentlich etwas unlogisch, es kann sich nur um wenige Fälle während der Reaktionszeit handeln.

    Antwort
  12. Nutzerbild Thomas Bach

    Ich habe die Masche leider selbst gerade erfahren müssen. Ware bestellt, Ware angekommen und daraufhin vom Versender (die Drittfirma) per Brief die Rechnung bekommen. Habe daher heute bei der Polizei Anzeige erstattet. Jetzt ist nur die Frage ob und wann ich mein Geld von Amazon wiederbekomme. Das Perfide ist, dass der Betrüger die Paket-Trackingnummer des Dritthändlers ins Amazon einstellt und es somit für Amazon so aussieht, als hätte der Betrüger selbst die Ware versandt!

    Antwort
  13. Nutzerbild Jörg

    Bestelle wegen so was wenig bei Amazon. Amazon Zockt einen ja auch ab. Habe zwei Artikel Bestellt, beide zurück geschickt, aber in einem Paket. Beide erst gut geschrieben worden und nach einer Zeit wieder zurückgeholt. Angeblich nicht im Paket gewesen. Seit dem Beschränkt sich Amazon nur noch auf TV. Das ganze wegen 15 Euro. Konnte ich verkraften, aber mich sind sie los. Deshalb kann mir so was nicht Passieren.

    Antwort
  14. Nutzerbild Jörg

    Bestelle wegen so was wenig bei Amazon. Amazon Zockt einen ja auch ab. Habe zwei Artikel Bestellt, beide zurück geschickt, aber in einem Paket. Sind ja auch beide von Amazon gekommen. Beide erst gut geschrieben worden und nach einer Zeit wieder zurückgeholt. Angeblich nicht im Paket gewesen. Seit dem Beschränkt sich Amazon nur noch auf TV. Das ganze wegen 15 Euro. Konnte ich verkraften, aber mich sind sie los. Deshalb kann mir so was nicht Passieren.

    Antwort
  15. Nutzerbild Ron

    Der beste Schutz ist: Kauf im Fachhandel vor Ort! Oder wenigstens auf deren eigener Website!

    Antwort
  16. Nutzerbild Karen

    Uch habe bis jetzt, bei sehr zahlreichen Bestellungen, fast immer nur sehr gute Erfahrungen bei Amazon gemacht, mit einer einzigen Ausnahme. Das, was Sie beschreiben hier, erscheint mir sehr wenig plausibel, denn normalerweise wird sämtliches, was einen Kaufvorgang betrifft, elektronisch unter einem Vorgang sozusagen „abgeheftet“. Wenn also der Käufer einmal gezahlt hat über Amazon, wird er nicht noch einmal zur Kasse gebeten, und das alles wird sehr transparent dargestellt. Wie es also kommen kann, dass ein auswärtiger Lieferant sich dann an den Käufer wendet, ist mir völlig rätselhaft, dies ist nach den Gepflogenheiten von Amazon praktisch fast nicht denkbar. Indem eben alles elektronisch so absolut klargestellt ist im Kundenkonto, frage ich mich, welchen Fall Sie meinen, und wie so etwas bewerkstelligt worden sein soll. denn es wird für jeden Kauf im Kundenkonto absolut klar dargestellt, ob bezahlt wurde oder nicht, und wer der Lieferant ist. wenn also bezahlt wurde, ist theoretisch nicht möglich, dass noch einmal gefördert wird. Normalerweise gilt eine Ware bezahlt, soweit sie bezahlt ist, oder aber, sie kann auf Rechnung bezahlt werden, dann im nächsten Monat, bei Amazon. Wie auch immer, mit einmal bezahlen ist sie bezahlt, und sie wird nicht doppelt bezahlt. Wie es dazu kommen kann, dass sozusagen doppelte Bezahlung überhaupt gefordert werden, ist mir rätselhaft, nach der normalen Vorgehensweise von Amazon ist dies nicht denkbar. So sind normalerweise die Lieferanten bzw. die direkten Anbieter mit Amazon verknüpft, im Kundenkonto, bei dem entsprechenden Vorgang, und es wäre theoretisch überhaupt nicht möglich, dass irgendein Lieferant doppelt die Rechnung vom Kunden fordert – weil eben alle verknüpften Vorgänge zu einem Kaufvorgang automatisch elektronisch festgehalten sind.

    Was allerdings passieren kann, nach meiner Erfahrung ist dies allerdings mir nur einmal passiert, ist, dass der damalige Lieferant bei mir, die Rücksendung nicht als erhalten bestätigt hat und mir dann auch nicht erstattet hat das war ein seltener Fall, denn zunächst hatte ich auch die erste Lieferung nicht erhalten, die zweite dann schon, aber hatte diese zurückgeschickt, der Lieferant hatte also seine beiden Lieferung zurückgehalten. trotzdem hatte ich die im voraus bezahlte Ware nicht erstattet bekommen. Das kann also in Einzelfällen passieren, und war auch sehr ärgerlich für mich, auch wenn es ein relativ geringer Betrag war.

    wie ist also dazu kommen kann, das angeblich irgendein auswärtiger Lieferant, der gar nicht den Vertrag abgeschlossen hat, dann auf einmal auf den Kunden zukommt, ist mir absolut rätselhaft. im allgemeinen hat der Kunde mit Amazon bzw dem Anbieter zu tun, der die Ware im allgemeinen liefert. Dieser erhält auch den Betrag, der bezahlt wurde. mit weiteren Lieferanten komme auswärts, beispielsweise einem großhändler, tritt der Kunde gar nicht erst in Kontakt, sondern nur mit dem unmittelbaren Anbieter. dieser ist verantwortlich für die Lieferung, alles was im Hintergrund geschieht, zwischen dem Anbieter, und irgendeinem großhändler, geht weder den Kunden bzw Käufer, noch wahrscheinlich überhaupt auch Amazon etwas an. Der wesentliche Vertrag liegt zwischen Anbieter und Käufer. daher haben auch irgendwelche auswärtigen parts, wie beispielsweise der großhändler, der im Hintergrund den liefert den Anbieter vielleicht beliefert hat, für den eigentlichen Vertrag außen vor bzw völlig unbedeutend. Von wem der Anbieter die Ware bezieht, wird der Kunde nie wissen, und es geht ihnen auch nichts an. es wird der Vertrag eben nicht zwischen dem großhändler und dem Kunden geschlossen, sondern zwischen dem Anbieter und dem Kunden Punkt die sonstigen Verträge zwischen dem Anbieter und dem Großhändler gehen wieder den Kunden noch Amazon etwas an, und ich habe auch noch nie von dem Fall gehört, dass ein Großhändler direkt auf den Endkunden zugeht.

    Allenfalls könnte es sein, dass die Existenz eines solches solchen großhändlers in einem Vertrag simuliert wird, von einem Anbieter, denn eben normalerweise hat der Kunde überhaupt nichts mit dem Großhändler zu tun sondern nur mit dem Anbieter selbst. Es könnte aber eben sein, dass es in Einzelfällen, die ich nie erlebt habe, möglicherweise betrügerische Anbieter gibt, die das Geld kassieren und entgegennehmen, aber dann simulieren, als seien sie der Großhändler, und dann das Geld doppelt fordern …

    Qie gesagt, ich selbst habe dies bei Amazon so nie erlebt, ich habe Amazon als äußerst seriösen Internethändler kennengelernt, bei zahlreichen wirklich sehr vielen Vertragsabschlüssen, und auch sehr vielen günstigen, und ich habe es nie bereut, dort gekauft zu haben. Ganz im Gegenteil, die Ware dort ist wirklich hochwertig, und in vielen Fällen auch wirklich günstig. Und auch die Abrechnung und alles geschieht sehr zuverlässig.

    Daher kann ich diese Behauptungen im Text absolut nicht verstehen, auch wenn grundsätzlich immer auch denkbar ist, dass es irgendwo Betrüger gibt, die sich auch Plattformen wie Amazon zunutze machen. Da aber eben niemals der Vertrag zwischen Kunde und Großhändler zustande kommt, sondern eindeutig zwischen Kunde und direkt zum Anbieter, bleibt bereits völlig rätselhaft und unverständlich, wie der Großhändler überhaupt auf den Kunden zukommen will, da mit diesem kein Vertrag geschlossen wurde. Wenn überhaupt, muss man dahinter eine Betrugsmasche des Anbieters möglicherweise vermuten, der bei Amazon angeboten hat, aber es dürfte sich hier um einen sehr seltenen Fall handeln.

    Was eher zutrifft, ist, dass es dubiose Internethändler gibt, jedoch meistens unabhängig von Plattformen, wie Amazon oder ebay.

    Das soll nicht heißen, dass Probleme nicht auch auf diesen Plattformen auftreten könnten, speziell mit Lieferungen, die manchmal entweder nicht stattfinden, oder zu spät stattfinden, oder eben gar nicht, vor allem auch bei Warensendungen, da kann das passieren, aber im Großen und Ganzen kann man im Zweifel eher solche Händler als dubios bezeichnen, die allein auf dem Internet anbieten.

    Hier laufen Sie im allgemeinen sehr viel höhere Gefahr, entweder die Ware überhaupt nicht geliefert zu bekommen, trotz Vorauszahlung, oder aber, mangelhafte Ware geliefert zu bekommen. Das habe ich zweimal erlebt. In einem Fall habe ich so erlebt, dass ich die Vorauszahlung gemacht habe, und niemals von einer Ware irgendetwas gesehen habe, es behauptet wurde, die Ware sei verschickt worden mit DHL, aber im Sendungsverlauf von DHL zeigte sich, dass die Ware nie abgeschickt worden war. Dann stellte sich heraus dass es keine existente Firma war, weder im Handelsregister noch eine angegebenen Adresse, und das schon mehrere Betrugsfälle über diese Firma registriert worden waren. All das kann passieren, aber vor allem bei Firmen, außerhalb der Plattformen wie Amazon oder ebay. Diese machen sich bewusst das Internet und die Anonymität dort zunutze, und profitieren vom guten Glauben der Kunden.

    Was die Behauptung betrifft, von irgendjemanden hier, Amazon würde „abzocken“, – so ist dies absolut nicht nachzuvollziehen. Das einzige Problem, dass ich bei einer Rücksendung mit Amazon einmal gehabt habe war, als ich vergessen hatte, das Rücksendelabel beizulegen, bzw. den Artikelaufkleber. Das kann der einzige Grund sein, warum etwas vielleicht nicht gutgeschrieben wird – da der Artikel dann nicht identifizierbar ist. Ansonsten, wenn man die Ware einwandfrei, so wie erhalten, möglichst schnell zurückschickt, ergibt sich kein Problem (auch dann nicht, wenn man das Problem beschreibt, beispielsweise ein Funktionsproblem, oder ähnliches, oder auch allein nur deshalb, weil der Artikel nicht gefiel, dass alles ist kein Problem), und mir sind ansonsten alle Rücksendungen immer erstattet worden.

    Man muss auch sagen, dass Amazon so gut wie immer völlig korrekte und einwandfreie Ware verschickt.

    Die einzige Ausnahme, die ich einmal erlebt habe, war, bei einem Direktabschluss (also nicht einen Abschluss über Amazon als Lieferant, sondern direkt über den Händler als Lieferant, was ein Unterschied ist zu den sonstigen Verträgen, wo Amazon der Lieferant ist, aber Verkäufer der jeweilige Verkäufer, was der sicherste Weg ist), über einen chinesischen Händler, der mir Schrott geschickt hat. Dieser hat so gesehen die Amazon-Plattform missbraucht, in dem Fall war auch eine Rücksendung nicht möglich. Solche Händler missbrauchen möglicherweise Amazon, indem sie Schrottware verschicken, die dann auch nicht zurückgeschickt werden kann, und auf diese Weise Ausschussware loswerden.

    Daher kann ich grundsätzlich nur für empfehlen, nur solche Waren zu kaufen, die von Amazon direkt versandt wird, aus deren Lagern. Dort kann man sicher sein, dass nur einwandfreie Ware verschickt wird. Es handelt sich also sozusagen um etwas wie geprüfte Ware, die offenbar Amazon erst nach Prüfung in ihre Lagerhäuser aufnimmt, und für die es auch anstandslos die Rücknahme bzw Rückgabe anbietet.

    Es ist sogar so, dass für Weihnachtskäufe Amazon eine verlängerte rückgabefrist bis zum 31 Januar des Folgejahres anbietet. Kulanter kann man eigentlich nicht sein.

    Soweit Sie einen Vertrag abschließen, zwar über die Amazon Plattform, aber Direktverkauf von einem Händler, sollten Sie dies nur tun, soweit sich der Händler in Deutschland befindet, und Sie im Zweifel die Ware zurückschicken können.

    Ware aus dem Ausland, im Direktverkauf, wenn auch über die Amazon Webpage, ist ein Risiko, da dann nur der Verkäufer verantwortlich ist, und nicht der Kontrolle direkt von AMAZON unterliegt insofern, als nicht von Amazon Lagerhäusern direkt versandt wird. Daher ist die letztere Variante, Kauf aus dem Ausland, direkt bei einem Händler, ein großes Risiko.

    Wenn Sie also die Option wählen, „Versand von Amazon, Verkauft von …“, können Sie sicher sein, dass Sie korrekte Ware erhalten, und dass Sie keinen Ärger mit dieser Ware haben werden. Denn diese Ware befindet sich dann in Amazons Lagerhäusern, und wird direkt von AMAZON versandt. Jede Etappe der Sendung ist rekonstruierbar. Denn im allgemeinen können Sie auch alles, was Ihnen nicht gefällt, zurückschicken, und es wird erstattet.

    Ich kann daher hier nur meine Erfahrung mit Amazon als Privatkundin beschreiben, und diese war in 99% der Fälle positiv.

    Die beiden Fälle, die ich beschrieben habe, die auch aufgetaucht sind, liegen dann an irgendwelchen Unzulänglichkeiten der Lieferanten, sei es, das Rücksendungen nicht als erhalten vermerkt werden, wenn der Vertrag direkt mit dem Lieferanten geschlossen wird, oder aber, dass, soweit der Lieferant im Ausland sitzt, dann eine Rücksendung gar nicht möglich ist. Das sind dann einige wenige vereinzelte Lieferanten, die tatsächlich gebrandmarkt werden sollten.

    Der Großteil der Lieferanten über diese Plattformen, sei es Amazon, sei es eBay, sind äußerst zuverlässig, und man kann sich wirklich auf sie verlassen. Leider gibt es anscheinend auch manchmal andere, und natürlich ist es auch richtig, darauf einzugehen, aber hier behandelt es sich wahrscheinlich um nicht mehr als 1% aller Fälle.

    Alles, was ich mir im vorliegenden Fall vorstellen könnte, wäre, dass möglicherweise ein Einbruch in das Konto des Anbieters stattgefunden hätte, oder dass der Anbieter selbst den Betrug vollzogen hat, unter dem Vorwand, es sei der Großhändler gewesen … und auf diese Weise doppelt abgerechnet hat.

    Ansonsten muss man ganz klar sagen, dass eine Forderung von gleich welchem Großhändler einen Endkunden nichts anzugehen hat, dieser schließt allein seine Verträge mit dem Lieferanten. Es wäre so, als wenn irgendwelche anderen dubiosen Anbieter, wegen Dingen, die irgendeine Person gar nichts angehen, auf diese zukommen, … wie es teilweise für unseriöse Firmen beschrieben wird.

    So gibt es beispielsweise auch unseriöse Firmen auf dem Internet, wie ich neulich gelesen habe, die sich sogar die Identität der Verbraucherzentrale zu nutze machen … die Betrügereien gehen also sehr weit.

    Antwort
  17. Nutzerbild Karen

    Ich habe bis jetzt, bei sehr zahlreichen Bestellungen, fast immer nur sehr gute Erfahrungen bei Amazon gemacht, mit einer einzigen Ausnahme

    Das, was Sie beschreiben hier, erscheint mir sehr wenig plausibel, denn normalerweise wird sämtliches, was einen Kaufvorgang betrifft, elektronisch unter einem Vorgang sozusagen „abgeheftet“. Wenn also der Käufer einmal gezahlt hat über Amazon, wird er nicht noch einmal zur Kasse gebeten, und das alles wird sehr transparent dargestellt.

    Wie es also kommen kann, dass ein auswärtiger Lieferant sich dann an den Käufer wendet, ist mir völlig rätselhaft, dies ist nach den Gepflogenheiten von Amazon praktisch fast nicht denkbar.

    Indem eben alles elektronisch so absolut klar dargestellt ist im Kundenkonto, frage ich mich, welchen Fall Sie meinen, und wie so etwas bewerkstelligt worden sein soll. Denn es wird für jeden Kauf im Kundenkonto absolut klar dargestellt, ob bezahlt wurde oder nicht, und wer der Lieferant ist.

    Wenn also bezahlt wurde, ist theoretisch nicht möglich, dass noch einmal gefordert wird. Normalerweise gilt eine Ware bezahlt, soweit sie bezahlt ist, oder aber, sie kann auf Rechnung bezahlt werden, dann im nächsten Monat, bei Amazon.

    Wie auch immer, mit einmal bezahlen ist sie bezahlt, und sie wird nicht doppelt bezahlt.

    Wie es dazu kommen kann, dass sozusagen doppelte Bezahlung überhaupt gefordert werden, ist mir rätselhaft, nach der normalen Vorgehensweise von Amazon ist dies nicht denkbar.

    So sind normalerweise die Lieferanten bzw. die direkten Anbieter mit Amazon verknüpft, im Kundenkonto, bei dem entsprechenden Vorgang, und es wäre theoretisch überhaupt nicht möglich, dass irgendein Lieferant doppelt die Rechnung vom Kunden fordert – weil eben alle verknüpften Vorgänge zu einem Kaufvorgang automatisch elektronisch festgehalten sind.

    Was allerdings passieren kann, – nach meiner Erfahrung ist dies allerdings mir nur einmal passiert, – ist, dass der damalige Lieferant bei mir, die Rücksendung nicht als erhalten bestätigt hat und mir dann auch nicht erstattet hat. Das war ein seltener Fall, denn zunächst hatte ich auch die erste Lieferung nicht erhalten, die zweite dann schon, aber hatte diese zurückgeschickt, der Lieferant hatte also seine beiden Lieferung zurückgehalten. trotzdem hatte ich die im voraus bezahlte Ware nicht erstattet bekommen. Das kann also in Einzelfällen passieren, und war auch sehr ärgerlich für mich, auch wenn es ein relativ geringer Betrag war.

    Wie es also dazu kommen kann, das angeblich irgendein auswärtiger Lieferant, der gar nicht den Vertrag abgeschlossen hat, dann auf einmal auf den Kunden zukommt, ist mir absolut rätselhaft. im allgemeinen hat der Kunde mit Amazon bzw dem Anbieter zu tun, der die Ware im allgemeinen liefert. Dieser erhält auch den Betrag, der bezahlt wurde. mit weiteren Lieferanten komme auswärts, beispielsweise einem großhändler, tritt der Kunde gar nicht erst in Kontakt, sondern nur mit dem unmittelbaren Anbieter. dieser ist verantwortlich für die Lieferung, alles was im Hintergrund geschieht, zwischen dem Anbieter, und irgendeinem großhändler, geht weder den Kunden bzw Käufer, noch wahrscheinlich überhaupt auch Amazon etwas an. Der wesentliche Vertrag liegt zwischen Anbieter und Käufer. daher haben auch irgendwelche auswärtigen parts, wie beispielsweise der großhändler, der im Hintergrund den liefert den Anbieter vielleicht beliefert hat, für den eigentlichen Vertrag außen vor bzw völlig unbedeutend. Von wem der Anbieter die Ware bezieht, wird der Kunde nie wissen, und es geht ihnen auch nichts an. es wird der Vertrag eben nicht zwischen dem großhändler und dem Kunden geschlossen, sondern zwischen dem Anbieter und dem Kunden Punkt die sonstigen Verträge zwischen dem Anbieter und dem Großhändler gehen wieder den Kunden noch Amazon etwas an, und ich habe auch noch nie von dem Fall gehört, dass ein Großhändler direkt auf den Endkunden zugeht.

    Allenfalls könnte es sein, dass die Existenz eines solches solchen großhändlers in einem Vertrag simuliert wird, von einem Anbieter, denn eben normalerweise hat der Kunde überhaupt nichts mit dem Großhändler zu tun sondern nur mit dem Anbieter selbst. Es könnte aber eben sein, dass es in Einzelfällen, die ich nie erlebt habe, möglicherweise betrügerische Anbieter gibt, die das Geld kassieren und entgegennehmen, aber dann simulieren, als seien sie der Großhändler, und dann das Geld doppelt fordern …

    Qie gesagt, ich selbst habe dies bei Amazon so nie erlebt, ich habe Amazon als äußerst seriösen Internethändler kennengelernt, bei zahlreichen wirklich sehr vielen Vertragsabschlüssen, und auch sehr vielen günstigen, und ich habe es nie bereut, dort gekauft zu haben. Ganz im Gegenteil, die Ware dort ist wirklich hochwertig, und in vielen Fällen auch wirklich günstig. Und auch die Abrechnung und alles geschieht sehr zuverlässig.

    Daher kann ich diese Behauptungen im Text absolut nicht verstehen, auch wenn grundsätzlich immer auch denkbar ist, dass es irgendwo Betrüger gibt, die sich auch Plattformen wie Amazon zunutze machen. Da aber eben niemals der Vertrag zwischen Kunde und Großhändler zustande kommt, sondern eindeutig zwischen Kunde und direkt zum Anbieter, bleibt bereits völlig rätselhaft und unverständlich, wie der Großhändler überhaupt auf den Kunden zukommen will, da mit diesem kein Vertrag geschlossen wurde. Wenn überhaupt, muss man dahinter eine Betrugsmasche des Anbieters möglicherweise vermuten, der bei Amazon angeboten hat, aber es dürfte sich hier um einen sehr seltenen Fall handeln.

    Was eher zutrifft, ist, dass es dubiose Internethändler gibt, jedoch meistens unabhängig von Plattformen, wie Amazon oder ebay.

    Das soll nicht heißen, dass Probleme nicht auch auf diesen Plattformen auftreten könnten, speziell mit Lieferungen, die manchmal entweder nicht stattfinden, oder zu spät stattfinden, oder eben gar nicht, vor allem auch bei Warensendungen, da kann das passieren, aber im Großen und Ganzen kann man im Zweifel eher solche Händler als dubios bezeichnen, die allein auf dem Internet anbieten.

    Hier laufen Sie im allgemeinen sehr viel höhere Gefahr, entweder die Ware überhaupt nicht geliefert zu bekommen, trotz Vorauszahlung, oder aber, mangelhafte Ware geliefert zu bekommen. Das habe ich zweimal erlebt. In einem Fall habe ich so erlebt, dass ich die Vorauszahlung gemacht habe, und niemals von einer Ware irgendetwas gesehen habe, es behauptet wurde, die Ware sei verschickt worden mit DHL, aber im Sendungsverlauf von DHL zeigte sich, dass die Ware nie abgeschickt worden war. Dann stellte sich heraus dass es keine existente Firma war, weder im Handelsregister noch eine angegebenen Adresse, und das schon mehrere Betrugsfälle über diese Firma registriert worden waren. All das kann passieren, aber vor allem bei Firmen, außerhalb der Plattformen wie Amazon oder ebay. Diese machen sich bewusst das Internet und die Anonymität dort zunutze, und profitieren vom guten Glauben der Kunden.

    Was die Behauptung betrifft, von irgendjemanden hier, Amazon würde „abzocken“, – so ist dies absolut nicht nachzuvollziehen. Das einzige Problem, dass ich bei einer Rücksendung mit Amazon einmal gehabt habe war, als ich vergessen hatte, das Rücksendelabel beizulegen, bzw. den Artikelaufkleber. Das kann der einzige Grund sein, warum etwas vielleicht nicht gutgeschrieben wird – da der Artikel dann nicht identifizierbar ist. Ansonsten, wenn man die Ware einwandfrei, so wie erhalten, möglichst schnell zurückschickt, ergibt sich kein Problem (auch dann nicht, wenn man das Problem beschreibt, beispielsweise ein Funktionsproblem, oder ähnliches, oder auch allein nur deshalb, weil der Artikel nicht gefiel, dass alles ist kein Problem), und mir sind ansonsten alle Rücksendungen immer erstattet worden.

    Man muss auch sagen, dass Amazon so gut wie immer völlig korrekte und einwandfreie Ware verschickt.

    Die einzige Ausnahme, die ich einmal erlebt habe, war, bei einem Direktabschluss (also nicht einen Abschluss über Amazon als Lieferant, sondern direkt über den Händler als Lieferant, was ein Unterschied ist zu den sonstigen Verträgen, wo Amazon der Lieferant ist, aber Verkäufer der jeweilige Verkäufer, was der sicherste Weg ist), über einen chinesischen Händler, der mir Schrott geschickt hat. Dieser hat so gesehen die Amazon-Plattform missbraucht, in dem Fall war auch eine Rücksendung nicht möglich. Solche Händler missbrauchen möglicherweise Amazon, indem sie Schrottware verschicken, die dann auch nicht zurückgeschickt werden kann, und auf diese Weise Ausschussware loswerden.

    Daher kann ich grundsätzlich nur für empfehlen, nur solche Waren zu kaufen, die von Amazon direkt versandt wird, aus deren Lagern. Dort kann man sicher sein, dass nur einwandfreie Ware verschickt wird. Es handelt sich also sozusagen um etwas wie geprüfte Ware, die offenbar Amazon erst nach Prüfung in ihre Lagerhäuser aufnimmt, und für die es auch anstandslos die Rücknahme bzw Rückgabe anbietet.

    Es ist sogar so, dass für Weihnachtskäufe Amazon eine verlängerte rückgabefrist bis zum 31 Januar des Folgejahres anbietet. Kulanter kann man eigentlich nicht sein.

    Soweit Sie einen Vertrag abschließen, zwar über die Amazon Plattform, aber Direktverkauf von einem Händler, sollten Sie dies nur tun, soweit sich der Händler in Deutschland befindet, und Sie im Zweifel die Ware zurückschicken können.

    Ware aus dem Ausland, im Direktverkauf, wenn auch über die Amazon Webpage, ist ein Risiko, da dann nur der Verkäufer verantwortlich ist, und nicht der Kontrolle direkt von AMAZON unterliegt insofern, als nicht von Amazon Lagerhäusern direkt versandt wird. Daher ist die letztere Variante, Kauf aus dem Ausland, direkt bei einem Händler, ein großes Risiko.

    Wenn Sie also die Option wählen, „Versand von Amazon, Verkauft von …“, können Sie sicher sein, dass Sie korrekte Ware erhalten, und dass Sie keinen Ärger mit dieser Ware haben werden. Denn diese Ware befindet sich dann in Amazons Lagerhäusern, und wird direkt von AMAZON versandt. Jede Etappe der Sendung ist rekonstruierbar. Denn im allgemeinen können Sie auch alles, was Ihnen nicht gefällt, zurückschicken, und es wird erstattet.

    Ich kann daher hier nur meine Erfahrung mit Amazon als Privatkundin beschreiben, und diese war in 99% der Fälle positiv.

    Die beiden Fälle, die ich beschrieben habe, die auch aufgetaucht sind, liegen dann an irgendwelchen Unzulänglichkeiten der Lieferanten, sei es, das Rücksendungen nicht als erhalten vermerkt werden, wenn der Vertrag direkt mit dem Lieferanten geschlossen wird, oder aber, dass, soweit der Lieferant im Ausland sitzt, dann eine Rücksendung gar nicht möglich ist. Das sind dann einige wenige vereinzelte Lieferanten, die tatsächlich gebrandmarkt werden sollten.

    Der Großteil der Lieferanten über diese Plattformen, sei es Amazon, sei es eBay, sind äußerst zuverlässig, und man kann sich wirklich auf sie verlassen. Leider gibt es anscheinend auch manchmal andere, und natürlich ist es auch richtig, darauf einzugehen, aber hier behandelt es sich wahrscheinlich um nicht mehr als 1% aller Fälle.

    Alles, was ich mir im vorliegenden Fall vorstellen könnte, wäre, dass möglicherweise ein Einbruch in das Konto des Anbieters stattgefunden hätte, oder dass der Anbieter selbst den Betrug vollzogen hat, unter dem Vorwand, es sei der Großhändler gewesen … und auf diese Weise doppelt abgerechnet hat.

    Ansonsten muss man ganz klar sagen, dass eine Forderung von gleich welchem Großhändler einen Endkunden nichts anzugehen hat, dieser schließt allein seine Verträge mit dem Lieferanten. Es wäre so, als wenn irgendwelche anderen dubiosen Anbieter, wegen Dingen, die irgendeine Person gar nichts angehen, auf diese zukommen, … wie es teilweise für unseriöse Firmen beschrieben wird.

    So gibt es beispielsweise auch unseriöse Firmen auf dem Internet, wie ich neulich gelesen habe, die sich sogar die Identität der Verbraucherzentrale zu nutze machen … die Betrügereien gehen also sehr weit.

    Zum Fall mit der Verbraucherzentrale, siehe https://www.chip.de/news/Telefon-Abzocke-Verbraucherzentrale-empfiehlt-direkt-aufzulegen_184643804.html
    .
    Es werden also inzwischen schon die seriösesten Institutionen gekapert und missbraucht für betrügerische Zwecke … und es ist sicherlich angemessen, dass die Drahtzieher hinter solchen Aktionen maximal bestraft werden.

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  18. Nutzerbild Lala

    Seit wann wäre es bei Amazon ersichtlich von wem man da etwas kauft und von wo die Ware verschickt wird?

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    • Nutzerbild Karen

      War schon immer ersichtlich – falls Sie je etwas von Amazon gekauft haben.

      Normalerweise gibt es auf jeder Angebotsseite, eines jeglichen Artikels bei Amazon, die Angabe, „verkauft von“, und: „versendet von“. Wenn Sie die Wahlmöglichkeit haben, „versendet von Amazon“, so können Sie sicher sein, dass wirklich absolut korrekte Ware bei Ihnen ankommt, weil diese direkt aus den Amazon-Warenlagern kommt, nach meiner Beobachtung und Erfahrung, und somit extra geprüft wurde. Darüber hinaus haben Sie bei dieser Option auch fast immer ein umfängliches Rückgaberecht.

      Ansonsten kann es passieren, wenn Sie Ware aus dem Ausland z.B. bestellen, direkt vom Händler, dass Sie, wenn Sie Pech haben, mangelhafte Ware erhalten, vor allem dann, wenn diese aus China stammt (weil dieses eben sehr weit entfernt ist, und häufig dort kein Rückgaberecht eingeräumt wird), und sich manche Händler jedenfalls sagen, bei fehlenden Rückgaberecht, „der Kunde kann ja nichts machen“. Nur durch Prüfung des Rückgaberechts, vor Abschluss des Kaufes, können Sie insoweit sicher gehen, dass Sie keinen Schaden gegebenenfalls davontragen.

      Dessen ungeachtet muss man allerdings sagen, dass es auch hervorragende Lieferanten aus China gibt, aber das weiß man eben im voraus nicht …

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    • Nutzerbild Uwe

      Verkäufer steht doch unter dem Button „In den Einkaufswagen“ bzw. „Jetzt Kaufen“

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  19. Nutzerbild Micha

    Gehöre zu den Opfer

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  20. Nutzerbild Reto

    gegen solche Betrügereien hilft nur, nichts im Internet zu bestellen.

    Antwort
  21. Nutzerbild Karen

    Natürlich kann man sich nie völlig sicher sein, dass irgendwo Betrugsfälle auftreten. Dennoch ist es eindeutig falsch zu sagen, dass dies angeblich eine „Amazon-Masche“ sei, – so, als sei Amazon daran schuld, oder habe dies initiiert oder gefördert. Ich selbst muss sagen, dass ich mit Amazon in 99% der Fälle allerbeste Erfahrungen gemacht habe – abgesehen von Fällen, wo, in Einzelfällen, im Ausland, der Absender unbrauchbare Ware abgeschickt hat, in dem Fall China, die Schrott entsprach, oder andererseits, wo ein Versender eine zurückgesandte und unbenutzte Ware nicht gutschrieb und auch nicht erstattete.

    Von diesen Fällen abgesehen, die geringfügig sind – im Vergleich zu der Menge der Bestellungen, die ich ansonsten getätigt habe, – muss man Amazon als einen sehr zuverlässigen Dienstleister bezeichnen.

    … durchaus auch für sehr günstige Preise, auch hier ist Amazon sehr zuverlässig, jedenfalls kann man davon ausgehen, soweit man den Vertragsabschluss, „von Amazon versandt“ wählt, dass man dann die Sicherheit hat, dass die Ware tatsächlich aus Amazon-Warenlagern stammt, und überprüft wurde. Dies geht meistens auch mit umfänglichen Rückgaberechten einher, dort gibt es dann in der Regel auch kein Problem.

    In der Tat stimmt es aber, was in dem Artikel gesagt wird, nämlich, dass man auf Nummer sicher geht, wenn man nur Artikel bestellt, die „von Amazon versandt“ werden, und „von einer anderen Seite verkauft“.

    Das bedeutet, nach meiner Erfahrung, (ersichtlich an den Rücksendelabeln), dass diese Artikel sich in Amazon Lagerhäusern befinden, und vorher extra geprüft wurden. Das heißt, in der Regel erhält man auch wirklich völlig einwandfrei und erstklassige Ware.

    Das heißt, diese haben die strenge Warenprüfung von Amazon durchlaufen, und der Kunde kann somit sicher sein, einerseits, korrekte Ware zu erhalten, andererseits aber auch, ein absolutes Rückgaberecht zu haben, sollte der Artikel trotzdem nicht gefallen. All das kann wegfallen, soweit der Verkäufer direkt auftritt als Versender – speziell dann, wenn er im Ausland sitzt. Dann kann es sein, dass der Kunde kein Rückgaberecht hat – auch bei mangelhafter Ware nicht. Es passiert allerdings sehr selten, dass die Ware mangelhaft ist – es kann passieren, vielleicht in 1% der Fälle. Alles andere ist ein Rückgaberecht, das auch Fälle einschließt, wenn der Artikel beispielsweise nicht gefällt, oder nicht passt, oder Funktionseinschränkungen hat, die rein äußerlich nicht sichtbar sind. Es handelt sich also um ein weitgehendes Rückgaberecht, auch allein dann, wenn der Artikel nicht gefällt (was von Bedeutung sein kann, bei allen Artikeln, wo Optisches auch eine Rolle spielt, wie Kleidung und ähnliches, Stoffe, aber auch bei Geschenken). Allerdings gilt dies nur für die Verträge mit „von Amazon versandt“ – ansonsten muss man sehen,
    was der einzelne Anbieter gewährt.

    Dennoch ist es natürlich ohne weiteres möglich, dass auch Waren, mit dem Label, „von Amazon versandt, von X verkauft“, letztlich aus dem Ausland kommen – doch kommt es hier nur auf den Passus „von Amazon versandt“ an: Wenn dies der Fall ist, bedeutet dies, dass der Kunde die Ware, falls sie nicht gefällt, jederzeit an eine Adresse in Deutschland oder auch im Ausland kostenfrei in der Regel zurückschicken kann. Auch der Gutschriftsvorgang ist in der Regel problemlos, vorausgesetzt, man hält die Regeln ein, wozu zum einen gehört, in Originalpackung wieder verpacken, unbenutzt natürlich, dann den Beilegezettel beifügen, es muss auch die Artikelnummer insgesamt aus dem Artikel hervorgehen, wenn das alles eingehalten wird, dann kann man damit rechnen, dass auch die Gutschrift erfolgt. Natürlich sollte man auch immer eine Kopie des Einlieferbelegs aufbewahren.

    Normalerweise erscheint bereits im Kundenmenü von Amazon, dass die Ware auf dem Weg ist, soweit man sie bei der Postfiliale oder wo auch immer eingeliefert hat, für die Rücksendung. Das heißt, jede Etappe wird elektronisch auch verfolgt.

    Was hier allerdings beschrieben wird, könnte Anzeichen dafür sein, dass es betrügerische Lieferanten im Ausland gibt, die, soweit der Vertrag direkt mit Ihnen abgeschlossen wird, dann simulieren, zwecks doppelter Abrechnung, „als sei ihr Konto geknackt worden, und als würde irgendein Großhändler an ihrer Stelle Forderungen erheben“.

    Mit dem Großhändler ist jedoch nie ein Vertrag abgeschlossen worden, mit dem Endkunden, dieser hätte keinen Anspruch auf eine Zahlung durch einen Endkunden.

    Auch das ist äußerst unwahrscheinlich, ein Großhändler würde nicht einmal die Identität wahrscheinlich eines „Kunden“, also Anbieters auf Amazon, dort, mit allen Details, kennen, und genauso wenig die Namen der Endkunden, und es wäre eine äußerst unübliche Verfahrensweise.

    Ich kann nur hoffen, dass Amazon solchen Fällen nachgeht – wenn es sie gegeben hat. Nochmals, es dürfte sich um eine äußerst unübliche Verfahrensweise handeln – aber völlig auszuschließen ist dies niemals.

    Darüber hinaus hat ein Großhändler auch nicht im geringsten mit dem Endkunden zu tun, mit ihm wurde kein Vertrag mit dem Endkunden abgeschlossen, und es entsteht mit ihm auch keine Verpflichtung. Wenn der Händler bzw. Anbieter also seine Rechnung an den Großhändler nicht bezahlt, dann ist das sein Problem, und nicht das Problem des Endkunden.

    Vielmehr kaufte der Händler bzw. Anbieter bei irgendeinem Großhändler, meist zu sehr günstigen Preisen, und den großen Mengen, und dies wird dann in einzelmengen an die einzelnen Konsumenten bzw Endverbraucher abgegeben, zu einem bestimmten Preis – günstiger oder weniger günstig. es ist allein Sache, des Händlers bzw Anbieters, dann mit dem Endkunden abzurechnen, da nur zwischen diesen bzw dann auch mit Amazon der Vertrag entstand, – und nicht mit dem Großhändler. ob der zwischenhändler, spricht der Anbieter bei Amazon, seine Rechnung bezahlt hatte oder nicht, ist für den Endkunden völlig irrelevant.

    Es weist aber darauf hin, dass es tatsächlich eine „Masche“ ist – allerdings nicht eine „Amazon-Masche“, sondern eine Masche, mit der nichtsahnende Kunden überrumpelt werden – wahrscheinlich durch die Anbieter selbst. Dafür bedürfte es also noch nicht einmal eines „Einbruchs“ in ein Amazon-Händler-Konto, es wird allein auf die Naivität der Kunden gesetzt, die glauben, „wenn der Händler nicht bezahlt habe, an den Großhändler, müssten sie doppelt bezahlen“ … Wahrscheinlich wird gleichzeitig auch noch mit Mahnung und Gerichtsverfahren gedroht – um solchen Forderungen Nachdruck zu verleihen – wie bei einigen betrügerischen Vorgehensweisen …

    Und solche Fälle passieren inzwischen durchaus auch im Umfeld sehr anerkannter Institutionen, vgl. hier- https://www.chip.de/news/Telefon-Abzocke-Verbraucherzentrale-empfiehlt-direkt-aufzulegen_184643804.html?layout=amp

    Antwort
  22. Nutzerbild Karen

    Klingt für mich auch ein bisschen so wie ein ggfs. missglücktes „Dreiecksgeschäft“.

    Im allgemeinen passiert dies zwar nicht, aber es kann in Einzelfällen vielleicht sein, dass der Händler in Deutschland nichts anderes ist als ein Repräsentant einer Firma im Ausland, und dann die Bestellung weiter ins Ausland weitergibt, von dort geliefert wird, aber eigentlich über den Händler abgerechnet werden muss – jedenfalls, was den Endkunden betrifft. Wenn dann dieser Händler die Zahlungen durch den Kunden nicht weitergibt, – oder seine eigenen Rechnungen, vom Lieferanten im Ausland, zum Großhandelspreis nicht begleicht – könnte das schon ein großes Problem sein.

    Wer dann haftbar ist, wäre eine weitere Frage, aber es kann eigentlich nicht sein, dass von Kunden dann doppelt der Betrag verlangt wird. Mehr noch, es dürfte ja auch dokumentierbar sein, dass der Kunde den Betrag über sein Amazon-Konto im allgemeinen, bezahlt hat … und vielleicht hätte er dann auch noch Amazon auf seiner Seite, die das ebenfalls dokumentieren könnten.

    Sollte ich es richtig verstanden haben, wie auf der Webpage, zu dem Fall, geschildert, so ist Ziel und Zweck offensichtlich des Vorgehens, so zu tun, „als sei dies alles ein Missverständnis gewesen“, von Seiten der Händler … Doch tatsächlich wäre auch hier der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Händler in Deutschland abgeschlossen worden, dann allerdings wohl nicht mit „Versand durch Amazon“, sondern durch irgendeine Firma im Ausland, für die der Händler in Deutschland Mittelsmann war, dennoch dann im allgemeinen der Kunde gegenüber dem Händler in Deutschland zahlungspflichtig ist, und nicht gegenüber dem Lieferanten im Ausland. Andernfalls er im Regelfall befürchten müsste, doppelt zahlen zu müssen …

    Dass der Lieferant „die Rechnung an den Händler schickt“, dürfte nicht falsch sein, denn dies dürfte dann die Großhandelsrechnung sein, und der Händler selbst wäre sozusagen zahlungsverpflichtet gegenüber dem Lieferanten im Ausland, während der Kunde zahlungsverpflichtet ist gegenüber dem Händler in Deutschland.

    Beide Beträge dürften sich auch grundsätzlich unterscheiden, so dürfte der Betrag, den der Lieferant im Ausland dem Händler im Inland, also Deutschland, in Rechnung stellt, sehr viel geringer sein – Großhandelspreis – als der Preis, der letztlich dem Kunden in Rechnung gestellt wird, über die Plattform Amazon, oder was auch immer. Der Unterschied im Preis wäre dann die Gewinnmarge des Händlers in Deutschland. – Das wird der Kunde aber im allgemeinen nicht wissen, und das geht ihn auch nichts an. –

    Allerdings dürfte es hochgradig unüblich sein, wenn ein Lieferant im Ausland – dessen direkte Geschäftsbeziehung vielmehr mit dem Händlerin Deutschland besteht und über den auch der Zahlungsverkehr mit diesem abzuwickeln ist – sich plötzlich an den Endkunden direkt wendet. Denn der Vertrag wurde zwischen dem Endkunden und dem Händler in Deutschland abgeschlossen, nicht mit dem Lieferanten im Ausland. Was auf der Seite passiert, mit dem Händler, ist allein dessen Sache, und auch, dass er den Lieferanten bezahlt (jedenfalls, was den Großhandelspreis betrifft. Die Zahlung des Kunden trifft dann ja zusätzlich bei ihm ein, und die Differenz ist seine Gewinnmarge). …

    Es würde sich hier auch nicht um ein reines Missverständnis handeln, sondern um ein VORSÄTZLICHES und GEWOLLTES Missverständnis des Lieferanten im Ausland – der natürlich auch genau weiß, welchen Artikel er zu liefern hat, und zwar durch den Händler im Inland, und der natürlich auch weiß, zu welchem Preis der Artikel im Inland verkauft wird.

    insofern erfordert dies dann, in dieser Konstellation, nicht einmal den Einbruch in den Internetkonto, sondern es handelt sich um die natürliche Kommunikation zwischen einer Hauptfirma im Ausland, und ihrem Repräsentanten im Inland.

    Es würde sich aber um ein absichtliches und rechtsmissbräuchliches „Missverständnis“ handeln, wo der Lieferant im Ausland sich vereinbarungswidrig direkt an den Kunden wendet, und nicht an den Händler,zwecks Bezahlung der Rechnung, zum Großhandelspreis. Der eigentliche Vertrag wurde ja zwischen Kunde und Händler im Inland abgeschlossen, und an diesen wäre auch bereits die Zahlung des Kunden gegangen.

    Es könnte aber eine weitere Komplikation bedeuten, soweit ein solcher Lieferant im Ausland vielleicht sogar Rechtsanwälte hier in Deutschland beauftragt hat, und die Leute aus Angst dann trotzdem zahlen, und dann hätten sie, trotz Doppelzahlung, fast nichts mehr in der Hand, da das Ganze ja durch Rechtsanwälte geschehen wäre.

    Auch dies erinnert sehr vertrackt an den Fall, wie von der Verbraucherzentrale beschrieben … wo gefakte bzw. sich nur als Rechtsanwälte sich AUSGEBENDE Personen Mahnungen versenden, für Geschäftsvorgänge, die nie stattgefunden haben – oder die sie nichts angehen – https://www.chip.de/news/Telefon-Abzocke-Verbraucherzentrale-empfiehlt-direkt-aufzulegen_184643804.html?layout=amp

    Alles, was man einem solchen Fall nur machen kann, ist, dass man einen solchen Kaufvorgang so gut wie möglich dokumentieren können sollte – das heißt, was geliefert wurde, und was bezahlt wurde – und dies im Detail – und somit dokumentieren kann, dass man seiner Zahlungspflicht vollständig nachgekommen ist. Wesentlich wäre dabei die Bezahlung gegenüber dem eigentlichen Vertragspart, und nicht gegenüber einer Firma im Ausland, die mit dem Vertrag nichts direkt zu tun hatte mit dem Endkunden.

    Man muss nun allerdings nicht besorgt sein, das angeblich Kunden in Deutschland angeblich großhandelspreise nur in Rechnung gestellt worden sein, – vorzugsweise wohl von chinesischen Lieferanten. wenn die hier angebotenen Preise dürften trotz allem ganz wesentlich über den Preisen in China liegen, auch dann, wenn Sie günstig sind. Das also, was dem Kunden angeboten wird am Ende, sind keine Großhandelspreise aus China, sondern günstige Preise von hier ..

    Es handelt sich daher auch mit Sicherheit nicht um die „Verwechslung“ mit Großhandelspreisen, sondern um die bewusste „Verwechslung“ der Zahlungspflichten aus einem Drei- Seiten-Vertrag – wo, allem Anschein nach, der Kunde dann doppelt zur Kasse gebeten wurde.

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  23. Nutzerbild Bernd

    Karen, bei meinst es sicher gut, hast die Problematik aber anscheined nicht verstanden. Hier geht es nicht um Missverständnisse, nicht um Händler im Ausland und auch nicht um Großhändler oder Großhandelspreise.

    Stelle es dir einfach mal so vor:

    Ein Marketplacehändler (egal ob er einen Shop gekapert hat oder selbst besitzt) bietet auf Amazon Dinge günstig an. Käufer erwerben den Artikel. Doch anstatt den Artikel selbst an die Kunden zu schicken, bestellt der Betrüger diesen in einem Shop außerhalb von Amazon und lässt an den Kunden auf Rechnung liefern. Als Mailadresse gibt er aber seine Adresse an. So erhält nur er die Rechnung und die Sendungsnummer, die er bei Amazon hinterlegt, als wenn er selbst das Paket verschickt hätte.
    Der Kunde erhält die Ware, denkt die kommt vom Marketplacehändler und ist zufrieden, gibt sogar eine positive Bewertung.
    Der Betrüger bei Amazon erhält das Geld der Kunden.
    Den Schaden hat der eigentliche Versender der Ware, der für die Transaktion vom Marketplacehändler missbraucht wird.
    Nach ein paar Wochen wird dieser Mahnungen verschicken – an die Mailadresse des betrügerischen Händlers. Erst nach längerer Zeit wird der Amazonkunde per Post eine Mahnung des betrogen Händlers bekommen. Und dann erst wird der Betrug auffallen.

    Ich denke aber auch, dass es sich hier um einen seltenen Sonderfall handelt. Der „Zwischenhändler“ muss hier bereit sein auf Rechnung zu verschicken. Und wenn er die Rechnung mit Zahlungsaufforderung auch der Sendung belegt, würde der Betrug möglicherweise schon früher auffliegen.

    Antwort
  24. Nutzerbild Gerd

    Bernd trifft es schon sehr gut, aber noch nicht ganz.
    Karen – da sind viele falsche Einschätzungen in Deinen Aussagen.

    Amazon hilft hier schon indirekt mit, weil man es sich mit einem Land nicht verscherzen will. Und Klarna, weil es (zumindest vor einem halben Jahr) keinerlei Verifizierungen durchgeführt hat und jedem Kunden gestattet (hat?), Erstbestellungen auf Rechnung durchzuführen.
    Aber es gibt hier noch mehr „Begünstiger“. Das Kaufverhalten der Kunden wird immer blauäugiger. Geiz ist geil, und Rechnungskunde fühlt sich als was Besseres trifft hier Umsatz ohne Vorsicht. Wobei wir hier in D mittlerweile schon so weit sind, daß viele Kunden ohne Rechnungskauf erstmal gar nicht bestellen. manch ein Shop ist wegen dieses Kundenverhaltens gezwungen, Rechnungskauf anzubieten.

    Bernd hat es weitgehendst treffend beschrieben.

    Aber: shops werden nicht gekapert, oder sehr selten. Es steckt zu viel Aufwand dahinter, den Geldfluß umzuleiten, und der ursprüngliche Shopbetreiber ist ja auch noch da und unterliegt auch harten Auflagen seitens Amazon. Das ist eine Randerscheinung.

    Shops werden in Reich der Mitte massenhaft generiert und teilweise etwas abgelagert. Danach verkauft an einen Landsmann. Es gibt einen regelrechten Markt dafür. Der Landsmann kauft die Shops im 10er-pack und versieht sie mit seinen Bankdaten. Ebenso verfügt er über Exceldaten von gängigen Artikeln, kann per Mausklick diese auf amazon DE hochladen und billiger anbieten. Verifikation durch Amazon CN oder andere Spaßbremsen seitens Amazon? Kunden kaufen massenweise, um ein Schnäppchen zu ergattern, und die Auszahlungsbremse seitens Amazon DE an den Händler aus diesem Land scheint für dieses Land nicht zu gelten.
    Die Kunden trifft es in der Regel eher nicht, die Geschädigten sind die eigentlichen Versender UND die weiteren Marketplace-Händler des Artikels. Bei denen bricht der Umsatz signifikant ein, und sie werden mit unverkäuflichen Rücksendungen überschüttet. Weil – Geiz ist geil und Amazon Umtausch ist einfach – wirklich viel von den in den letzten Wochen verkauften Artikeln gebraucht und somit unverkäuflich retourniert werden.

    Die normale Verweildauer der fake-Shops bei Amazon beträgt höchstens 6-8 Wochen. Und es existiert kein Rechtshilfeabkommen mit diesem Land. also Null Risiko für die fake Shops.

    Begonnen hat das ganze Ende Mai 2022. Mit einem Anbieter, einer Masterexcel und etwa 4000 Artikel. Der war aber nicht lange online, danach folgte eine Flut neuer kleinerer Shops, die sich alle aus dieser Masterexcel bedienten. Amazon hat das nicht interessiert. Ich hatte damals eine Aufzeichnung über rund 35 Shops an Amazon geschickt. aufmerksam wurde ich, weil meine Artikel auch in dieser Masterexcel waren, meine Verkäufe Richtung Null gingen und die Rücksendungen – sprechen wir nicht darüber.
    Mein „Vorteil“ war, daß die Artikel nicht so einfach anderweitig beschaffbar waren. Und das System war noch nicht so ausgeklügelt wie heute. Klarna war da noch nicht so in (Kunden-)Mode, man hat die Lieferungen einfach hinausgezögert und Kunden vertröstet, an Fakeadressen in D geliefert und und und.

    Und zu guter Letzt nochmal @Bernd: ja, in der Theorie stimmt Dein letzter Absatz trifft aber leider nicht auf die Masse der Kunden zu, die Papier erstmal gar nicht lesen.

    Antwort
  25. Nutzerbild Erika Schael

    sprachlos über diese Romane,mit viel Worten wenig sagen ,nennt mal wohl Rhetorik.
    Ich bin Amazonkundin und sehr zufrieden,mit einer Ausnahme DHL.Pakete werden beim Nachbarn vor der Haustür abgelegt.Ich dachte immer lesen bildet,es stehen dort zwei verschiedene Namen an der Tür,aber nicht meiner.
    Die letzten zwei Paketchen wurden vom Winde verweht und ich musste sie im Dorf einsammeln.

    Antwort
  26. Nutzerbild exer

    Amazon verdient bei jedem Kauf. Ob das nun der Händler, ein Verbrecher ist oder nicht. Geld stinkt nicht, das weiß auch Amazon.

    Gruß eXer
    schatzsucher.online

    Antwort

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