Das Licht am Auto ist immer wichtig und aktuell umso wichtiger, da die dunkle Jahreszeit begonnen hat. Eine eingeschränkte Sicht auf die Straße oder ein kaputtes Vorderlicht am Pkw können im schlimmsten Fall zu einem Unfall führen. Aber ein zu hoch eingestellter Scheinwerfer ist auch nicht viel besser, denn dieser kann andere Verkehrsteilnehmer blenden. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) führt jährlich einen Lichttest durch. Das Ergebnis: erschreckend.
Auto: Diese Leuchten müssen funktionieren
2022 hatten insgesamt 27,8 Prozent aller getesteten Fahrzeuge mindestens einen Mangel an der Beleuchtung. Zudem waren bei fast 20 Prozent der Hauptscheinwerfer defekt. Bei dem diesjährigen Test hatten ganze 27,4 Prozent der Pkw einen Mangel an ihrer Beleuchtung, wie der ZDK in einer Pressemitteilung sagte. 18,7 Prozent hatten einen Defekt am Hauptscheinwerfer. Auch wenn die Gesamtquote um 0,4 Prozent gesunken ist, hat laut dem ZDK jedes vierte Auto einen Mangel an der Beleuchtung. Hierfür hat der ZDK in Zusammenarbeit mit der Deutschen Verkehrswacht (DVW) etwa 50.000 Mängelberichte ausgelesen. Diese stellten mehrere Kfz-Werkstätten zur Verfügung.
Falls die Beleuchtung an deinem Fahrzeug eine sichtbare Beschädigung hat, solltest du diese schnellstmöglich beheben lassen. Für einen reinen Funktionstest der Lichter musst du aber nicht in die Werkstatt fahren, das kannst du auch selbst machen. Insgesamt gibt es neun Bestandteile zu überprüfen: Stand-, Park-, Abblend-, Tagfahr-, Fern-, Blink-, Bremslichter, Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte.
Falsch eingestelltes Licht am Auto kann zur Strafe führen
Das Licht am Auto kann für Strafen sorgen, allein schon das Herumfahren mit einem kaputten Licht, besonders zur dunkeln Jahreszeit. Solltest du von der Polizei angehalten werden und die Beamten gehen davon aus, dass aufgrund des defekten Scheinwerfers auch das Abblendlicht defekt ist, musst du mit einer Strafe von 20 Euro rechnen.
In der Straßenverkehrsordnung wird vorgeschrieben, wie Scheinwerfer richtig eingestellt werden müssen. Falls du gegen diese Regelung verstößt, kann laut Bußgeldkatalog bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 15 bis 35 Euro auf dich zukommen.