Leider bringt es die Technik mit sich: Nicht immer kann dir dein Anbieter die Geschwindigkeit liefern, die du gebucht hast. Beim Kabelinternet liegt es oftmals an überbuchten Leitungen. Hier kann es Jahre dauern, bis der Netzbetreiber die Leistung aufstocken kann. Beim DSL wiederum entscheidet die Länge deiner Telefonleitung, was du wirklich bekommen kannst. Ist das deutlich weniger, als du bestellt hast, ist das ärgerlich. Denn du hast dadurch langsames Internet.
Verbraucherschützer wollen 15 Euro Nachlass monatlich
Doch seit einiger Zeit gibt es ein Verfahren, mit dem du deinem Anbieter nachweisen kannst, dass er dir zu langsames Internet liefert. Das jedoch ist enorm aufwendig. Der größte Haken allerdings: Es gibt keine Regelung, wie hoch der Preisnachlass sein muss, den er dir gewährt, wenn er dir nicht das liefert, was er dir mindestens versprochen hat. Denn die Höhe dieses Nachlasses ist im Einzelfall im Dialog zwischen dir und dem Anbieter zu führen. Das führt zu kuriosen Angeboten, die oftmals den Aufwand, den du betreiben musst, nicht wert sind.
Jetzt schlagen Verbraucherschützer eine Änderung vor. „Das Minderungsrecht ist bislang noch kein wirksames Instrument für mehr Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt“, heißt es vom vzbv, dem Verbraucherzentrale Bundesverband. Seit der Einführung des Minderungsrechts gebe es „unterschiedliche und intransparente Berechnungsmodelle der Anbieter“ für die Höhe der Minderung des Tarifpreises. Für betroffene Kunden sei oft unklar, wie die festgesetzte Minderungshöhe zustande kommt. Weitere Feststellung der Verbraucherschützer: „Häufig mindern die Anbieter auch nicht den gesamten Tarifpreis, sondern nur bestimmte, vom Anbieter einseitig festgelegte Bestandteile des Tarifes.“
Forderung nach 15 Euro Nachlass nicht neu
Nach Ansicht des vzbv muss das Minderungsrecht bei zu geringer Bandbreite grundlegend reformiert werden. Der vzbv schlägt daher eine monatliche Entschädigung von 15 Euro vor, sofern eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßige Abweichung der Internetgeschwindigkeit vorliegt. Das Sonderkündigungsrecht muss unverändert bestehen bleiben. Dieser Vorschlag bedeutet aber auch, dass das aufwendige Messverfahren erhalten bleibt.
Hintergrund des Vorstoßes des vzbv ist das sogenannte TK-Nabeg. Das ist die große Novelle des Telekommunikationsgesetzes der aktuellen Legislaturperiode. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird zwar eine Änderung des Minderungsrechts bei zu geringer Bandbreite vorgeschlagen, sie ist aus Sicht der Verbraucherschützer aber nicht ausreichend. Neu ist der Vorstoß allerdings nicht: Schon Anfang 2023 forderte der vzbv einen Nachlass von 15 Euro.
Übrigens: Oftmals hilft bei scheinbar langsamem Internet auch, das eigene Heimnetzwerk zu überprüfen. Immer wieder stellt sich heraus, dass es nicht der Internetanschluss ist, der langsam ist, sondern das WLAN, der Router oder dein Endgerät.