Es könnte so einfach sein: Ein einzelner Klick auf einen Button auf der Webseite und schon bist du den nicht mehr benötigten Vertrag erfolgreich losgeworden. In der Theorie sollte es für dich längst einfach geworden sein, dich von unerwünschten Abonnements zu trennen. Wie die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) jedoch in einem umfangreichen Test feststellte, setzen noch immer viele Anbieter den geforderten Kündigungsbutton nicht gesetzeskonform um.
Kündigung mit Kündigungsbutton unnötig erschwert
Anbieter, die kostenpflichtige Langzeitverträge anbieten, sind seit gut einem Jahr verpflichtet, einen Kündigungsbutton auf ihrer Webseite einzurichten. Dieser soll es Verbrauchern erleichtern, die entsprechenden Verträge zu kündigen. Die Art der Verträge kann dabei sehr unterschiedlich ausfallen, egal ob es sich um Zeitungen, Streamingdienste oder auch Mobilfunk– und Stromverträge handelt. Eine kürzliche Untersuchung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nahm rund 3.000 Anbieterseiten unter die Lupe, um die Umsetzung der Kündigungsbutton zu prüfen. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus. Verbraucher sollen Verträge, die online angeboten werden, mit nur einem Klick kündigen können. Ein Jahr ist laut Ansicht von Ramona Pop, Vorständin der vzbv mehr als genügend Zeit für die Unternehmen „sich mit der neuen Rechtslage auseinanderzusetzen.“ Ihrer Meinung nach gibt es „keine Entschuldigung dafür, wenn der Kündigungsbutton immer noch fehlt oder mangelhaft umgesetzt wurde.“
Der Kündigungsbutton wurde zum 1. Juli 2022 vorgeschrieben und gilt für beinahe alle Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können. Dabei gilt er ebenso für Verträge, die bereits vor dem 1. Juli 2022 abgeschlossen worden. Auch bei Verträgen, die in Geschäften abgeschlossen werden, muss das Unternehmen einen solchen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen, wenn der gleiche Vertrag grundsätzlich auch online beim Anbieter abgeschlossen werden kann. Allerdings findet der Kündigungsbutton keinerlei Anwendung bei Verträgen, die bereits durch andere Gesetze mit deutlich strengeren Anforderungen versehen sind. Darunter zählen beispielsweise Miet- und Arbeitsverträge sowie Verträge über Finanzdienstleistungen.
Mehr als die Hälfte der Seiten fällt in Prüfung durch
Leider handelt es sich dabei keineswegs um Einzelfälle. Die Mehrheit, der mit dem automatisierten Testverfahren untersuchten Anbieter, wies erhebliche Mängel bei der Umsetzung des Kündigungsbuttons auf. Lediglich 42 Prozent der untersuchten Webseiten verfügte über eine gesetzeskonforme Umsetzung des Kündigungsbuttons. Seiten, die einen Button aufwiesen, wichen in ihren Beschriftungen von den vorgeschriebenen Formulierungen ab. Zum Teil fand sich der Button auch nur eingeschränkt sichtbar am Ende der Webseite platziert. Ebenso häufig versteckten Anbieter das eigentliche Kündigungsformular hinter einem Kunden-Login, was nach Auffassung des vzbv nicht erlaubt sei. In der Praxis stoßen Verbraucher somit auf zahlreiche Hindernisse und Schwierigkeiten, wenn sie ihre Laufzeitverträge online auf Webseiten von Anbietern kündigen möchten.
Zumindest lässt sich jedoch eine Verbesserung im Verhältnis der letzten Untersuchung der Verbraucherzentrale aus dem November 2022 erkennen. Damals hatten lediglich 28 Prozent der untersuchten Seiten einen gesetzeskonformen Kündigungsbutton integriert. Mit 42 Prozent ist diese Summe nun um 14 Prozent angestiegen. Dass nach über einem Jahr jedoch weniger als die Hälfte aller untersuchten Seiten die Vorgaben adäquat umsetzen konnte, ist ein ernüchterndes Gesamtergebnis.