Krankenkasse ruft an? Wer jetzt nicht ablehnt, muss zahlen

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Die Verbraucherzentrale warnt vor einem zusätzlichen Abonnement, das gesetzlich Versicherten aktuell zusätzlich zu den ohnehin anfallenden Kosten angedreht wird. Wer nicht klar ablehnt, kann auf den Ausgaben sitzen bleiben. Und auch eine eindeutige Ablehnung scheint nicht immer zu genügen.
Geld, Euro
Pflegehilfsmittelboxen-AboBildquelle: martaposemuckel / Pixabay

Betrügerische Telefonate im Namen von Bankmitarbeitern, Microsoft-Angestellten oder Europol stehen mittlerweile an der Tagesordnung. Wer auf das sogenannte Vishing (Voice-Phishing) hereinfällt, muss mit infizierten Endgeräten und leeren Bankkonten rechnen. Mit den vorgeschobenen Behörden und Unternehmen haben die Verbrecher in solchen Fällen allerdings nichts gemein. Aktuell verhält es sich jedoch anders. Betrogene gehen ein Vertragsverhältnis ein, an dem auch die Pflegekassen beteiligt sind. Wer Pech hat, bleibt jedoch auf den Kosten sitzen. Und das, ohne eine richtige Gegenleistung zu erhalten.

Überflüssiges Abonnement droht

Bei der Verbraucherzentrale mehren sich gegenwärtig Hinweise auf eine medizinische „Masche“. Demnach werden Verbraucher zunächst von Personen angerufen, die sich für Mitarbeiter von Krankenkassen oder des medizinischen Dienstes ausgeben. Anschließend versuchen die Anrufer, die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad des Gegenübers in Erfahrung zu bringen – um diesem ein sogenanntes Pflegehilfsmittelboxen-Abonnement anzudrehen.

Solche Boxen enthalten üblicherweise Verbrauchsgegenstände wie Einmalhandschuhe, Bettunterlagen oder medizinische Masken. Die Kosten übernehmen dabei die Pflegekassen – allerdings nur bei einem anerkannten Pflegegrad.

Und nun zum Haken: Obwohl Verbraucher dem Angebot aktiv widersprochen haben, sollen dennoch Anträge im vermeintlichen Auftrag der Betroffenen angefertigt und an die Pflegekassen übermittelt worden sein. Diese haben die Pflegekassen anschließend jedoch zum Teil aufgrund mutmaßlich gefälschter Unterschriften abgelehnt. Doch weil Betroffene die nicht bestellten Pflegehilfsmittelboxen zu diesem Zeitpunkt bereits erhalten haben, mussten sie für die entstandenen Kosten aufkommen.

Wie sollte man vorgehen?

Die Verbraucherzentrale rät in diesem Kontext unter anderem, Fragen zu den Anrufern zu stellen, eine Löschung sämtlicher Daten zu verlangen, nichts zu unterschreiben, Annahmen zu verweigern und Zahlungsansprüchen zu widersprechen.

Ferner dürfen Pflegebedürftige ab sofort ohnehin nicht mehr telefonisch mit dem Ziel kontaktiert werden, kostenlose Pflegehilfsmittel zum täglichen Verbrauch zu vertreiben oder zu bewerben. Neuen Vertragsanpassungen zwischen dem Spitzenverband und der gesetzlichen Pflegekasse zufolge muss der Erstkontakt jetzt stets vom Verbraucher ausgehen.

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