Am 15. März hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die vorangegangene Ratlosigkeit beendet und eine klare Warnung bezüglich des Einsatzes der russischen Virenschutz-Software aus dem Hause Kaspersky veröffentlicht. Risikostufe: hoch. Nun lehnte das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag der Kaspersky Labs GmbH auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung und Widerruf ab.
Verwaltungsgericht: „BSI darf vor Virenschutzsoftware von Kaspersky warnen“
Der Eilantrag stützt sich auf die gleichen Begründungen, die Firmengründer Eugene Kaspersky bereits in einem offenen Brief ausführlich erläuterte. Demnach handle es sich bei der BSI-Warnung um eine „rein politische Entscheidung ohne Bezug zur technischen Qualität der Virenschutzsoftware“. Auch Anhaltspunkte für eine Einflussnahme staatlicher Stellen in Russland lägen nicht vor.
Das ging aus der BSI-Warnung jedoch auch nicht hervor. Stattdessen unterstrich die Behörde, dass das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und den Eigenschutz eines Herstellers sowie seiner authentischen Handlungsfähigkeit entscheidend für den sicheren Einsatz solcher Systeme sei. Auf dieser Argumentation basiert auch das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts. So legten die Verantwortlichen das angesichts der kürzlich erfolgten Handlungen der russischen Regierung fehlende Vertrauen als eine Art Sicherheitslücke aus.
Als Beispiel nannte das Gericht die im Zuge des Ukraine-Kriegs erfolgten, massiven Beschränkungen der Pressefreiheit in Russland, für deren Legitimation im Eilverfahren eine Rechtsgrundlage geschaffen wurde. Aktuell drohen Betreibern von inländischen Nachrichtenseiten 15 Jahre Haft, sollten sie „falsche“ Informationen über den Krieg mit der Ukraine verbreiten. Daher müssen die Bürger oftmals zu VPN-Diensten greifen, um sich abseits der offiziellen Zensurregeln über das aktuelle Geschehen zu informieren.
Was sollten Kaspersky-Nutzer nun tun?
Die Empfehlung des BSI ist eindeutig: Anwender sollen Tools aus dem Virenschutz-Portfolio von Kaspersky meiden und durch alternative Produkte ersetzen. Das ist jedoch gar nicht mal so einfach. Denn Stiftung Warentest kürte das Virenschutzprogramm des russischen Sicherheitsunternehmens noch in jüngster Vergangenheit zum Testsieger. Inzwischen wurde das Ergebnis mit Blick auf die zuvor genannten Bedenken zwar zurückgezogen, doch vergleichbare Alternativen sind nach wie vor rar. Welche Konkurrenzprodukte Kaspersky das Wasser reichen können, erfährst du in unserem Artikel zu den besten Kaspersky-Alternativen.
Gegen den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts kann eine Beschwerde eingelegt werden. Ob Kaspersky von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, ist aktuell noch unklar. Sollte dem so sein, wird das Oberverwaltungsgericht in Münster über die Angelegenheit entscheiden.