Klagewelle gegen KIs: Der nächste Kläger geht auf die Barrikaden

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Anbieter von KIs bedienen sich skrupellos an Werken von Autoren und Komponisten, ohne diese zu entschädigen. Eine Verwertungsgesellschaft reicht nun Klage ein. Künftig sollen für die KI-Trainings genutzten Werke Lizenzgebühren fließen.
Künstliche Intelligenz Symbolbild
KIBildquelle: Pixabay

Anwendungen, die auf künstlicher Intelligenz basieren, beeindrucken auch über den allgegenwärtigen KI-Assistenten ChatGPT hinaus. Insbesondere im Bereich der Musik zeigten sich früh die Möglichkeiten. Mit einigen einfachen Prompts lassen sich Songs erzeugen, die denen aktueller Stars zum Verwechseln ähnlich klingen. 

Nicht die erste Klage gegen KI-Anbieter

Und das ist letztlich nicht verwunderlich. Damit die KI-Dienste die von ihren Nutzern gewünschten Ergebnisse bewerkstelligen, trainieren die Anbieter sie im Vorfeld mit vorhandenen Daten. Um an diese zu gelangen, zeigten sich die hinter den Diensten stehenden Anbieter in der Vergangenheit nicht zimperlich. KI-Dienste nutzten, was greifbar ist.

Die Erzeuger dieser Inhalte sahen sich dementsprechend um ihre Verdienste gebracht. Eine erste Klage gegen dieses Verhalten wurde im Dezember 2023 von der New York Times eingereicht. Und diese hatte durchaus Erfolg. Denn Open AI schloss daraufhin mit einer Reihe von Medienhäusern entsprechende Vereinbarungen ab.

GEMA: Songs haben nur geringe Änderungen

Auch die GEMA, die die Urheberrechtsansprüche im Bereich der Musik in Deutschland vertritt, hofft auf Lizenzzahlungen der Anbieter von KI-Diensten. Nach Ansicht der GEMA nutzen diese das Repertoire der von ihr vertretenen Künstler, ohne eine entsprechende Kompensation zu leisten. Bereits im Dezember wurde OpenAI auf Zahlung von Lizenzgebühren verklagt. Die Verwertungsgesellschaft, zu deren 95.000 Mitgliedern neben Musikverlagen und Komponisten auch Texter zählen, sieht eine missbräuchliche Verwendung von Liedtexten für KI-Trainings.

Nun zieht die GEMA auch gegen Anbieter zu Felde, deren KIs auf das Generieren von Musik ausgelegt sind. Vor dem Münchner Landgericht wurde Klage gegen Suno AI eingereicht. Nach Angaben der GEMA generiert das KI-Werkzeug mit einfachen Prompts Musikstücke, die im Hinblick auf Melodie, Harmonie und Rhythmus offenkundig auf Werken vertretener Künstler basieren. Das soll etwa bei Songs von Alphaville, Kristina Bach, Lou Bega, Frank Farian und Modern Talking zählen, wie die Verwertungsgesellschaft dokumentiert haben will. Diese sollen teilweise mit wenigen Änderungen für die neuen Songs der Suno-KI übernommen worden sein.

Suno AI soll an Künstler zahlen

Die GEMA-Vertreter stört dabei nicht nur, dass die Werke der von ihnen vertretenen Künstler ungefragt für das KI-Training verwendet wurden. Denn das hinter dem Angebot stehende Unternehmen, Suno Inc., verlangt von den Nutzern, zumindest im Premiumbereich, Geld. Und das, ohne die eigentlichen Urheber an diesen Einnahmen zu beteiligen.

Den Ausgang der Klage erwartet wahrscheinlich nicht nur die GEMA mit Spannung. Enn fällt das Urteil im Sinne der Künstlervertretung aus, dürften weitere Anbieter in den Fokus rücken.

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