Erst im Januar des vergangenen Jahres hat die Regierung das Kindergeld erhöht. Eltern bekommen seitdem 31 Euro pro Kind mehr im Monat und damit insgesamt 250 Euro. Doch das ist noch nicht alles. Denn: Es gibt auch noch den sogenannten Kinderzuschlag. Und der wurde zum 1. Januar 2024 erhöht. Wer ihn beantragt, kann bis zu 292 Euro pro Monat zusätzlich bekommen und das Kindergeld damit mehr als verdoppeln. Doch wer hat Anspruch darauf und wie beantragt man den Zuschlag?
Kindergeld mehr als verdoppeln: So geht’s
Der Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung, die neben dem Kindergeld all denjenigen zusteht, die ein niedriges Einkommen haben. Damit will die Regierung Kinderarmut verhindern. Wer den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen will, muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- alleinerziehend sein und mindestens 600 Euro brutto im Monat verdienen
- mit einem Partner zusammen kann der Anspruch ab einem Einkommen von 900 Euro brutto bestehen
- das Kind muss im Haushalt der Eltern leben
- das Kind muss jünger als 25 Jahre sein
- man bekommt bereits Kindergeld
- das Einkommen muss zusammen mit dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld so hoch sein, dass man den Lebensunterhalt decken kann
Ob einem neben dem Kindergeld auch der Kinderzuschlag zusteht, lässt sich auf dieser Internetseite der Bundesagentur für Arbeit prüfen. Übrigens: Wenn man einen Kinderzuschlag bezieht, kann man sich zudem auch von den Kita-Gebühren befreien lassen.
Antrag online stellen
Sollte man berechtigt sein, kann man den Antrag für den Zuschlag ganz einfach online stellen und muss nicht zum Amt rennen. Dazu muss man das Antragsformular ausfüllen und benötigt etwa eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers oder andere Einkommensnachweise und eine Mietbescheinigung.
→ Schande: So nimmt die Regierung Steuerzahler jetzt aus
Ist das eigene Vermögen zu hoch, bekommt man keinen Kinderzuschlag. Die Vermögensfreigrenze liegt bei 55.000 Euro bei zwei Personen im Haushalt und 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Überschreitet man diese Grenze, bleibt nur das Kindergeld. Und: Wer Bürgergeld bekommt, erhält keinen Kinderzuschlag. Der Grund: Bürgergeld schließt auch Leistungen für Kinder mit ein.
Kindergeld verschwindet 2025
Beim Kindergeld herrscht zu viel Chaos. Deshalb will die Bundesregierung mit der geplanten Reform bisherige Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets und mehr bündeln. Aus diesen Gründen soll ab 2025 die sogenannte Kindergrundsicherung kommen und das Kindergeld damit ablösen. Statt bislang 542 Euro (Kindergeld und Kinderzuschlag zusammen gerechnet) gibt es ab 2025 dann bis zu 636 Euro monatlich. Hier haben wir alle Infos zur Kindergrundsicherung.
Gibt es für schwerbeschädigte kinder(40 jahre alt)die hohe Pflegestufe haben,au h mehr Kindergeld?
Mit diesem System,daß das Kindergeld ablöst, können doch diese ganzen Typen die irgendwelche Kinder adoptieren um das eigene Portemonnaie zu füllen, noch besser davon leben und noch mehr abkassieren. Der deutsche Staat weiß gar nicht mehr was er tut. Deutschland wird immer mehr von anderen Ländern geschröpft und keiner will’s wahrhaben. Dazu die Probleme im Land. bald gehören wir zu den Drittstaaten.