Im Januar dieses Jahres hat die Bundesregierung das Kindergeld erhöht. Und so bekommen Eltern 2024 pro Kind 31 Euro mehr im Monat und damit insgesamt 250 Euro. Das ändert sich jedoch ab Januar 2025. Dann wird das Kindergeld gestrichen. Aber nicht ersatzlos. Stattdessen profitieren manche Kinder und Jugendliche von der Änderung und kassieren ordentlich ab.
Kindergeld wird gestrichen: So geht es ab 2025 weiter
Beim Kindergeld herrscht zu viel Chaos. Deshalb räumt die Bundesregierung auf. Bisherige Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets werden reformiert. Die sogenannte Kindergrundsicherung kommt und löst das Kindergeld damit ab. Die Kindergrundsicherung soll dann nur noch aus zwei Teilen bestehen: einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag und dem einkommensabhängigen Kinderzusatzbeitrag. Die gute Nachricht vorneweg: Der Kindergarantiebetrag, das neue „Kindergeld“ also, steigt auch 2025.
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Der Kindergarantiebetrag ist, wie die Bezeichnung bereits verrät, garantiert. Das bedeutet: Er ersetzt das Kindergeld. Statt 250 Euro gibt es ab Januar 2025 monatlich 5 Euro mehr, wodurch die Auszahlung auf 255 Euro wächst. Dieser Kindergarantiebetrag steht jedem Kind zu und das unabhängig vom Einkommen der Eltern. Anders ist das beim Kinderzusatzbetrag. Der Zusatzbetrag ist nach Alter gestaffelt und hängt vom Einkommen der Eltern ab. Je mehr die Eltern verdienen, umso weniger Geld gibt es für die Familie.
So viel wird im Bestfall ausgezahlt
Zudem ist der Kinderzusatzbetrag nach Alter gestaffelt. Heißt: Je älter das Kind, umso mehr Kindergeld gibt es. Nach Angaben des Familienministeriums könnte es für kleine Kinder so bis zu 530 Euro pro Monat geben. Älteren Kindern, sogar bis zu einem Alter von 27 Jahren (falls sie studieren), soll eine Kindergrundsicherung von bis zu 636 Euro monatlich zur Verfügung stehen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt zwei Beispiele für die Höhe des neuen Kindergeldes. Eine Familie mit zwei kleinen Kindern und einem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro im Monat bekommt neben dem Kindergarantiebetrag von 255 Euro im Monat einen Kinderzusatzbetrag von 306 Euro pro Kind. Für beide Kinder errechnet sich damit ein neues Kindergeld in Höhe von 1.122 Euro pro Monat. Eine alleinerziehende Mutter einer 7-Jährigen mit einem Einkommen von 1.500 Euro monatlich kann hingegen mit einer Kindergrundsicherung von 408 Euro pro Monat rechnen.