Ob Auto oder Motorrad, ob Diesel, Benziner oder E-Auto: Wer mit einem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, benötigt ein Kennzeichen. Dieses bekommt man, wenn man sein neues oder neues gebrauchtes Auto zulässt oder ummeldet. Autofahrer haben dabei viele Möglichkeiten: Sie können sich etwa ein Wunschkennzeichen mit bestimmter Buchstaben- und Ziffernfolge ausstellen lassen. Auch ein Nummernschild mit Engschrift oder Carbon-Look ist möglich. Doch etwas anders ist ab sofort verboten.
Das ist bei Kennzeichen jetzt illegal
Ist das Kennzeichen einmal am Auto angebracht, schert man sich eigentlich nicht mehr darum. Erst beim Verkauf oder Neukauf eines Fahrzeugs rückt das Thema Nummernschild wieder in den Fokus. Bei der An- oder Ummeldung gibt es dann meist ein paar neue Kennzeichen. Und diese muss man, erledigt das nicht der Autohändler bereits für einen, selbst am Auto anbringen. Dafür sind häufig Plastikrahmen am Fahrzeug montiert, in die man die Kennzeichen hineindrückt. Oder aber man schraubt die mit zwei Schrauben an der Stoßstange fest. Beide Möglichkeiten sind in Ordnung. Doch zwei weitere Arten der Anbringung wurden jetzt verboten.
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Es gibt Autofahrer, die haben ihre Kennzeichen – aus welchem Grund auch immer – mit Klettverschluss oder Magneten am Auto befestigt. Doch das ist ab sofort nicht mehr gestattet. Eine Gesetzesänderung verbietet es, Nummernschilder so anzubringen. „Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein“, heißt es im Paragraf 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Das gilt auch bei Wechselkennzeichen.
Was Autofahrer jetzt nicht mehr dürfen
Das bedeutet: Autofahrer müssen ihr Kennzeichen so befestigen, dass es nur mit Werkzeug wieder zu lösen ist. Halterungen mit Magneten, wie etwa diese oder mit Klettverschluss, wie dieses Modell, sind beliebt, da man keinen Rahmen um das Kennzeichen hat und das Nummernschild einfach abnehmen kann. Doch letzteres ist vermutlich das Problem dabei, was zur Regeländerung führte.