Jeder kennt von DVDs oder Kinofilmen das Kürzel „FSK“. Das kennzeichnet die Altersfreigabe für den jeweiligen Film, die nicht willkürlich vergeben wird. Enthält ein Film etwa zu explizit dargestellte Gewaltszenen, wird er entweder ganz verboten – wie etwa dieser Film – oder ist erst ab 16 oder 18 Jahren zu sehen. Doch es gibt auch andere Kriterien, die hunderte Filme beispielsweise an Feiertagen ausschließen. So auch an Karfreitag.
Diese Filme sind an Karfreitag verboten
Denkt man an Weihnachtsklassiker, kommen vielen Menschen gleich Filme wie etwa „Kevin allein Zuhaus“ oder auch „Stirb langsam“ in den Kopf. Auch zu Ostern gibt es jede Menge Filme, die Jesus Tod in den Fokus nehmen. Dazu gehört etwa „Das Leben des Brian“ von Monthy Python. Doch vielleicht ist dir schon aufgefallen, dass dieser und weitere Filme nie an Karfreitag im Fernsehen zu sehen sind.
Der Grund: Stille christliche Feiertage sollen auch genauso verbracht werden, in Ruhe. Deswegen dürfen an Karfreitag auch unter anderem keine Partys stattfinden. Bei Filmen wie „Das Leben des Brian“ ist das Problem, dass sie durch Blasphemie oder unsittlichem Verhalten dieses religiöse und sittliche Empfinden stören. Das darf an stillen Feiertagen wie dem Karfreitag aber nicht verletzt werden.
Diesen Kriterien entsprechend vergibt die Freiwillige Selbstkontrolle Filmwirtschaft (FSK) Alters- und Feiertagsfreigaben. Das betrifft vor allem Filme aus den Genres Komödie, Erotik oder Horror. Seit 1949 arbeitet die FSK und vergibt die Freigaben, sodass auf der Liste mittlerweile mehr als 700 Titel zu finden sind. In jüngster Zeit – seit 2016 – sind mitunter diese Titel zum Feiertagsverbot hinzugekommen:
- Kingsman – The Golden Circle
- Die Misandristinnen
- Der Geschmack von Leben
- Rambo: Last Blood
- The Strangers: Opfernacht
FSK-Freigaben bestehen nicht für immer
Wie erwähnt, arbeitet die FSK bereits seit den 1940er-Jahren. Klar ist: Das Sittenverständnis hat sich durch die Jahre hinweg bis in unsere Gegenwart deutlich verändert. Das heißt, dass viele Filme bei einer heutigen Prüfung wohl nicht auf der Verbotsliste für Feiertage landen würden. Die einstige Entscheidung ist außerdem nicht unumstößlich; die FSK selbst bezeichnet die Liste auf ihrer Webseite als „sicherlich diskussionswürdig“.
Manchmal unterlaufen auch Fehler, zum Beispiel beim Kinderfilm „Heidi in den Bergen“, der ebenfalls von dem Verbot betroffen ist. Wie die Welt berichtet, sei das aber der Tatsache geschuldet, dass die Filmverleiher den Antrag auf Feiertagsfreigabe vergaßen. Somit steht „Heidi“ bis heute auf dem Index der FSK.
Feiertagsverbot mit Haken
Die Regelung hat allerdings einen Haken. Denn die Verbreitung der „unsittlichen Inhalte“ ist lediglich im öffentlichen Raum verboten – in erster Linie für Kinos. Vor allem bei Streaming-Anbietern und DVDs hat die FSK keine Handhabe. Auch im linearen Fernsehen nicht. Hier gelten eigene Freigaberegeln.
Heutiger Glaube ist der Aberglaube von morgen!!
Religiöser Glaube ist die persönliche Übernahme und Einwilligung in ein traditionelles System von Fremdbestimmung. Statt selbst zu leben, übernimmt der Gläubige ein # Modell # des Lebens und ordnet sich diesem unter.
Da jeder, aber auch jeder religiöse Glaube letztlich auf Phantasien und Wahnvorstellung beruht, hat der religiöse Glaube zumindest eine tendenzielle Neigung zu neurotischen und pathologischen Kategorien.
Die Religion fordert von ihren Anhängern den Glauben, weil die Behauptung einer Offenbarung offenbar rational nicht belastbar ist.
Wäre es den Religionen möglich anhand vernünftiger Argumente die Existenz Gottes nachzuweisen und Nichtgläubigen anzudemonstrieren; natürlich würde jede Religion dann diesen Weg gehen.
Oder würde ein Gott sich endlich einmal zu erkennen geben, wäre ebenfalls kein Glaube mehr nötig.
Offenbar tun Götter so etwas nicht. – So etwas sollen wir anerkennen???
@Bolli
Für diese Worte feiere ich dich.) 🙂