So einfach das Fernsehen per Kabel heute funktioniert, so kompliziert ist es für die Anbieter, das TV-Signal zu sperren, wenn du nicht mehr dafür zahlst. Denn ein zentrales Abschalten wie bei DSL, Glasfaser oder Kabel-Internet ist beim Kabel-TV nicht möglich. Der Grund: Es gibt keine konkrete Adressierung, also keine Smartcard oder kein Modem. Das Signal wird ins Haus übergeben und steht dann allen Wohnungen zur Verfügung. Nur, wenn eine Hausverwaltung einem Kabelanbieter keinen Gestattungsvertrag mehr gibt, wird dieser seine Technik abbauen. Das bedeutet dann aber auch, dass kein Internet beim entsprechenden Anbieter mehr gebucht werden kann.
Abschalten bei Baumstruktur ist schwierig
Ist das Signal erst einmal im Haus, muss man zwischen einer Sternstruktur und einer Baumstruktur unterscheiden. Seit einigen Jahren setzen die Netzbetreiber wann immer möglich auf eine Sternverkabelung. Hier wird vom Hausübergabepunkt eine eigene Leitung in jede Wohnung verlegt. Wird diese im Übergabepunkt abgeschraubt, kommt kein TV mehr aus der Dose. Allerdings auch kein Internet. Vodafone & Co. könnten alternativ Frequenzfilter auf die jeweilige Leitung setzen und so sicherstellen, dass nur noch die für Internet genutzten Frequenzen in die Wohnung durchgelassen werden. Ein Zugang zur Wohnung der Mieter ist dafür nicht notwendig.
In alten Häusern hat man häufig nur eine Steigleitung verlegt und das Signal dann in alle Wohnungen abgezweigt. Bei dieser Baumstruktur ist es nach heutigem Stand der Technik nicht möglich, einzelne Kunden außerhalb der eigenen Wohnung abzuklemmen. Denn dann wären direkt alle Mieter ohne TV und Internet. Heißt das nun, man hat einen Freifahrtschein, künftig kostenlos TV zu schauen?
Plombe auf Kabel-TV-Dose muss gesetzt werden können
Um TV-Signale in der Wohnung zu sperren, gibt es sogenannte Sperrdosen. Diese werden auf die bestehende Kabeldosen geschraubt. Doch muss man einen Techniker des Kabelanbieters in die Wohnung lassen, damit er diese setzen kann. „Wenn man Kabelfernsehen nicht nutzt, muss man ein einziges Mal jemanden rein lassen zum verplomben“, so Michael Gundall, zuständig für Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das gehe zurück auf die sogenannten nachvertraglichen Pflichten. Entsprechende Urteile gibt es zwar bisher nur für Hausübergabepunkte, doch dürften diese wohl auch auf das Mietrecht und das Kabel-TV anwendbar sein.
Allerdings dürfe der Techniker nicht zwei bis drei Monate später wiederkommen und auf Verdacht die Dosen kontrollieren, betonte Gundall im Rahmen eines Webstreams des Veranstalters Media Tasting. Dass man den Techniker nicht erneut reinlassen müsse, gehe aber nicht einher mit der stillen Genehmigung, die Sperrdose selbst wieder zu entfernen – insbesondere wenn sie verplombt wurde. Beim Zerstören einer Plombe dürfte entsprechende juristische Konsequenzen drohen. Auf Siegelbruch stünden laut §136 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Zunächst aber gilt abzuwarten, wie schnell die Anbieter im Sommer tatsächlich tätig werden. Denn jeder Einsatz eines Technikers, der Leitungen abschraubt und Filter setzt, kostet Geld. Verbunden mit dem „Risiko“, dass der Kunde direkt wieder Kabel-TV bucht und der Techniker erneut ausrücken muss oder man versehentlich Internet-Kunden abklemmt. Denn selbst wenn ein Kabelnetzbetreiber in seinem Netz sieht, welches Kabel in Wohnung 12 führt, so weiß der Techniker und die Kundendatenbank noch nicht, welcher Mieter oder Eigentümer in Wohnung 12 wohnt.
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