Jetzt wird’s teuer: Behörden googeln nach Temposündern

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Autofahrer, die gelegentlich über die Stränge schlagen und die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten, haben jetzt einen weiteren Grund, dies nicht zu tun. Denn künftig werden Behörden auch Google nach Temposündern durchforsten.
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Behörden googeln nach TemposündernBildquelle: Marko Rupena / shutterstock.com

Gelang es dir schon einmal, ein Bußgeld zu umschiffen, dass dir wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes angedroht wurde? Damit könnte schon bald in vielen Fällen Schluss sein. Denn Behörden sind nun gezwungen, aktiv nach Temposündern zu suchen – und zwar mittels der weltgrößten Suchmaschine: Google. Die neue Auflage ergibt sich aus einem Fall, der von dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin bearbeitet wurde.

Google-Suche überführt Geschäftsführer-Raser

Hintergrund des aktuellen Urteils ist nach Angaben der Kanzlei WBS.LEGAL ein Verkehrsverstoß vom Mai 2019. Im Rahmen dessen wurde ein als Firmenwagen angemeldeter Audi Quattro innerorts mit 30 Stundenkilometern über der erlaubten Maximalgeschwindigkeit geblitzt. Der Fahrzeugführer ließ sich jedoch nicht anhand des Blitzerfotos identifizieren und auch der Geschäftsführer des Unternehmens machte auf Anfrage keine Angaben. Als Folge verpflichtete die Zulassungsbehörde das Unternehmen dazu, ein Fahrtenbuch für den Firmanwagen zu führen. Dies sei laut Rechtsanwalt Christian Solmecke eine gängige Praxis. Allerdings ausschließlich in Fällen, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers unmöglich sei. Und genau das gab den Ausschlag für das aktuelle Urteil.

Das Unternehmen ging gegen die verhängte Fahrtenbuchauflage vor und bekam nun vor dem VG Berlin Recht. Ob der Prozess so verlaufen ist, wie der Geschäftsführer es sich vorgestellt hat, lässt sich dennoch anzweifeln. Denn dem zuständigen Richter gelang es ebenjenen mittels einer schnellen Google-Recherche, als Fahrzeugführer zu identifizieren. Bereits der Firmenname in Kombination mit dem Namen des Geschäftsführers habe genügt, um einen Abgleich mit dem Blitzerfoto zu ermöglichen.

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Künftig gängige Praxis

Nach Ansicht des VG Berlin hätte die Behörde die weitere Ermittlungstätigkeit aufgrund der fehlenden Mitwirkung vonseiten des Unternehmens nicht einstellen dürfen. Diese sei zumutbar gewesen – insbesondere, da eine Google-Recherche „so gut wie kein Aufwand“ sei. Ferner handle es sich bei Google um eine allgemein zugängliche Quelle. Angesichts dessen ist davon auszugehen, dass Google-Suchen künftig häufiger als Werkzeug zur Identitätsbestimmung von Fahrzeugführern zum Einsatz kommen werden. Darauf sollten Autofahrer ab sofort gefasst sein.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Jeder kennt die Firmenseiten, wo das gesamte Personal mit gekreuzten Händen präsentiert wird.
    Solche Urteile geben Stoff zum Nachdenken.
    Für mich ein Grund mehr, die Verwendung von meinen Fotos auf Firmenseiten zu untersagen.

    Antwort

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