Wer über ein zwei- oder dreirädriges Motorrad verfügt, darf in Frankreich ab dem 11. Januar 2025 zwischen den Fahrspurten fahren. Ein entsprechendes Gesetz basiert auf jahrelangen und umfassenden Feldversuchen. Der Vorteil: Bei Stau oder stockendem Verkehr kommen Motorradfahrer so viel schneller voran. Teils jedoch zulasten der Verkehrssicherheit. Ebendarum sind die neuen Regeln an zahlreiche Bedingungen geknüpft.
Wann dürfen Biker zwischen den Fahrspuren überholen?
Zunächst einmal gilt die neue Regelung ausschließlich für Vehikel mit einer maximalen Breite von einem Meter. Und auch dann nur auf Autobahnen und Straßen mit mindestens zwei Fahrbahnen in jeder Richtung sowie einem Mittelstreifen. Geltende Höchstgeschwindigkeit: zwischen 70 und 130 km/h.
Ferner sind Überholmanöver nur bei Stau oder stockendem Verkehr gestattet. Dabei darf die Höchstgeschwindigkeit die 30 km/h bei stehendem Verkehr nicht überschreiten. Bei langsamem Verkehr liegt die Höchstgeschwindigkeit hingegen bei 50 km/h. Und bei Schnee, Glatteis oder Baustellen ist das Überholen gänzlich tabu.
Was die Umsetzung betrifft, so ist das Durchschlängeln ausschließlich zwischen den beiden am weitesten links gelegenen Fahrbahnen erlaubt. Allerdings nur, solange die Verkehrslage dies ermöglicht und das Überholmanöver nicht erzwungen werden muss. Denn einen Anspruch haben Biker nicht darauf.
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Bußgelder in Frankreich und Deutschland
Wer gegen die zuvor erwähnten Vorgaben verstößt, handelt sich ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro im Nachbarland ein. Und auch in Deutschland fallen ähnliche Strafen an. Bei verbotswidrigem Rechtsüberholen außerorts sind es je nach Schwere des Vergehens zwischen 100 und 145 Euro sowie jeweils ein Punkt in Flensburg. Die Benutzung des Seitenstreifens mit dem Motorrad drückt derweil laut dem Bußgeldkatalog mit einem Gewicht zwischen 75 und 110 Euro auf den Geldbeutel – zuzüglich eines Punktes in Flensburg. Und wer die Rettungsgasse zweckentfremdet, dem drohen nicht nur zwischen 240 und 320 Euro, sondern auch noch zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.
Der ADAC vertritt mit Blick auf die neue Gesetzgebung in Frankreich die Ansicht, „dass die Rettungsgasse und der Standstreifen jederzeit tabu bleiben müssen“. Ferner würde sich bei fließendem Verkehr die Komplexität für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen. Eine Duldung von Vorbeifahrten im Stau, gerade an heißen Sommertagen oder Starkregen, sei nach Auffassung des Allgemeine Deutsche Automobil-Clubs indes vertretbar.