Mieter dürfen sich darüber freuen, dass sie erstmals auf die im vergangenen Jahr gezahlten Heizkosten eine Rückerstattung von ihrem Vermieter erhalten können. Dabei handelt es sich um Anteile an der CO₂-Abgabe, die nun teilweise auf Vermieter umgelegt werden können. Je schlechter der Zustand des Hauses und je nach verwendetem Heizmedium, ändert sich der Anteil, den dein Vermieter übernehmen muss. Bisher mussten Mieter diese Kosten allein tragen, ab sofort müssen sich Vermieter daran beteiligen. Diese Maßnahme soll Vermieter dazu anhalten, mehr Geld in die Sanierung von Wohngebäuden zu investieren.
Anteile an CO₂-Abgabe zurückerhalten
Seit dem 1. Januar 2023 werden Vermieter an den CO₂-Kosten beteiligt. In vielen Fällen können Mieter darum bei erhaltenen Heizkostenabrechnungen für 2023 einen Teil der Kosten der CO₂-Abgabe direkt beim Mieter einfordern. Dafür hast du jedoch nur einen begrenzten Zeitraum lang Zeit. 6 Monate, nachdem du die Abrechnung für 2023 erhalten hast, kannst du den Vermieter-Anteil einfordern. Insbesondere für Haushalte, die ihre Heizenergie direkt vom Versorger beziehen, ohne dabei über den Mieter zu gehen, ist diese Frist entscheidend. Erstellt dein Vermieter die Heizkostenabrechnung selbst, muss er seinen Anteil an CO₂-Kosten gesondert ausweisen und von deinen Kosten abziehen. Liegt eine solche Berücksichtigung in deiner Jahresabrechnung nicht vor, solltest du deinen Vermieter zeitnah darauf hinweisen.
Die Änderung kann für Mieter einen erstaunlich großen Geldsegen bedeuten. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem 110 qm-Wohnhaus kann eine Erstattung von bis zu 200 Euro im Jahr erhalten. Für kleinere Haushalte und Wohnungen sind es zwar weniger, doch auch hier können lukrative Summe locken. Speziell bei Gebäuden, in denen abhängig zur Wohnfläche besonders viel geheizt werden muss. Eine Personengruppe hat jedoch potenziell das Nachsehen. Wer im Jahr 2023 besonders sparsam geheizt und dafür auch kältere Wohnräume in Kauf genommen hat, bekommt womöglich deutlich weniger von der CO₂-Abgabe zurück. Dafür dürften die Energiekosten selbst für die Haushalte jedoch geringer ausgefallen sein, als es bei einem Heizen aller Räume der Fall wäre.
Wie hoch die CO₂-Kosten für dich genau ausfallen, hängt stark vom energetischen Zustand des Hauses und dem verwendeten Energieträger ab. Je schlechter der Zustand der Immobilie ausfällt, desto höher soll die Beteiligung des Vermieters ausfallen. Die Verbraucherzentrale Bayern hat ein kostenloses Tool entwickelt, mit dem du für dich Höhe und Aufteilung der CO₂-Abgaben berechnen kannst. Dieser kostenlose Rechner gibt dir somit einen ersten Hinweis darauf, wie viel Geld du voraussichtlich von deinem Vermieter zurückerhältst.