Überwachung im Auto: Staat will noch mehr Daten

3 Min. Lesezeit in Pocket speichern
Das Überwachen von Fahrzeugen Krimineller mit Hilfe von GPS sowie das Abhören der Insassen ist in der EU bisher nur innerhalb der Landesgrenzen zulässig. Auf Drängen von Deutschland, Frankreich und den Niederlanden soll sich das bald ändern.
Polizei

Polizeiauto

Einer der großen Vorteile der Europäischen Union ist ihre Freizügigkeit. Im Schengen-Raum können sich EU-Bürger frei bewegen, ohne von Grenzen aufgehalten zu werden. Das gilt auch für Kriminelle. Nur Behörden werden bei der Strafverfolgung zum Teil immer noch von den jeweiligen Landesgrenzen gestoppt. Deutschland hat zwar mit seinen direkten Nachbarn umfassende Verträge geschlossen, um den Behörden auch das Ermitteln über die Grenzen hinaus zu ermöglichen. Sie gelten jedoch längst nicht für jede Ermittlungsmaßnahme.

Wenn Tracking und Abhören auf Grenzen stößt

Insbesondere technische Überwachungsmaßnahmen stoßen an den Landesgrenzen nach wie vor auf bürokratische Hürden. So dürfen Fahrzeuge mit Hilfe eines GPS-Trackings bisher nur bis zur Grenze verfolgt werden. Beim Grenzübertritt sind die Behörden des Nachbarlandes zuständig. Ähnlich stellt sich die Situation beim Abhören der Fahrzeuginsassen dar. Auch hier müssen die Ermittler die Mikrofone abschalten bzw. zunächst vom jeweiligen Staat eine Erlaubnis für die weitere Ermittlung einholen. Dafür können sich diese jedoch bis zu fünf Stunden Zeit lassen. Eine weitere Verfolgung per GPS genauso wie ein Abhören von Verdächtigen ist damit unmöglich.

Hinderlich ist das gerade, wenn Strafverfolgungen im Rahmen der sogenannten organisierten Kriminalität stattfinden. Die dahinter stehenden Organisationen lassen sich nicht von den Grenzen einzelner Länder bremsen. Die Verfolgung der Straftaten wird zusätzlich erschwert, wenn diese in grenznahen Bereichen operieren, also immer wieder Grenzen passieren. 

Andere Länder sollen nur noch informiert werden

Auf Drängen von Deutschland, Frankreich und den Niederlanden soll an dieser Stelle schnellstmöglich nachgebessert werden. Dazu haben Delegationen der Länder einen entsprechenden Vorschlag beim Rat der Europäischen Union eingereicht. Sie wollen erreichen, dass der Artikel 31 der Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen um einen Zusatz – 31a genannt – ergänzt wird, der den Behörden mehr Rechte einräumt. 

Die GPS-Überwachung genauso wie das Abhören müsste dann nicht mehr eingestellt werden, wenn die Verfolgten eine Landesgrenze passieren. Das jeweilige Land müsste von den ermittelnden Behörden lediglich in Kenntnis gesetzt werden. Anschließend hätte dieses 96 Stunden Zeit, um der Ermittlung zu widersprechen, etwa wenn die verwendeten Methoden nicht mit den Landesgesetzen im Einklang stehen. Dieser Einspruch könnte allerdings so weit gehen, dass die Überwachungsmaßnahmen unverzüglich eingestellt werden müssten. Selbst das Löschen der erlangten Informationen kann verlangt werden.

Keine Kommentare

[-AMP Version-]