Die auf den Online-Plattformen Shein und Temu angebotenen Produkte sind teilweise derart günstig, dass sie im Verdacht stehen, nicht den grundlegenden Qualitätsanforderungen der Europäischen Union (EU) zu genügen. Auch Gerüchte zu Kinderarbeit machten bereits die Runde. Dabei hat die EU bereits die für Temu geltenden Regularien verschärft. Seit 31. Mai 2024 zählt die Plattform zu den Very Large Online Platforms (VLOP), für die schärfere Regeln gelten, etwa das Bereitstellen eines Risikobewertungsberichts. Bereits einen Monat später wollte die Kommission wissen, wie Temu die Anforderungen des Europäischen Digital Market Acts (DSA) umsetzt.
Offenbar waren die Antworten des Betreibers der Plattform ungenügend. Denn nun erhöht die Europäische Kommission den Druck und verlangt von Temu, wie belastbare Aussagen wie gegen den Handel mit illegalen Produkten vorgegangen wird. Außerdem soll der Betreiber der populären Handelsplattform Informationen liefern, wie dem Verbraucherschutz Rechnung getragen wird und Risiken für die Käufer im Hinblick auf deren Gesundheit minimiert werden. Ferner interessiert sich die Kommission für das Bewertungssystem von Temu. Das Unternehmen soll darüber aufklären, wie es um den Datenschutz der Nutzer im Rahmen des Empfehlungssystems bestellt ist.
Dazu hat das Unternehmen nur einen begrenzten Zeitrahmen zur Verfügung. Temu muss die Fragen der Kommission bis zum 21. Oktober 2024 beantworten. Im Anschluss werden die Wettbewerbshüter der EU darüber entscheiden, ob sie ein offizielles Verfahren gegen Temu einleiten. Sollte der Plattformbetreiber keine, falsche oder unvollständige Informationen liefern, können Strafzahlungen verhängt werden.
Kritik an Temu-Praktiken ist groß
Temu wie auch der ebenfalls aus China stammende Konkurrent Shein stehen bereits seit längerem massiv in der Kritik. Die darauf angebotenen Produkte werden zu niedrigsten Preisen angeboten und überschwemmen die Flughäfen in Europa. Es besteht der Verdacht, dass Sendungen so aufgeteilt werden, dass sie unter einem Warenwert von 150 Euro bleiben. Dank einer EU-Sonderregelung werden erst darüber hinaus Zollgebühren erhoben. Abgeordnete aus Deutschland, aber auch anderen europäischen Ländern, forderten bereits die Abschaffung der Sonderregelung.