Illegal & verboten: Behörde warnt vor diesen Weihnachtsgeschenken

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Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. Dieser Grundsatz gilt auch bei Weihnachtsgeschenken. Insbesondere bei technischen Geschenken kann es dir schnell passieren, dass du an etwas Illegales gerätst. Jetzt warnen die Behörden.
Nahaufnahme einer Kamera in einem Staubsaugerroboter
Staubsaugerroboter können illegal sein (Symbolbild)Bildquelle: kryzhov / shutterstock

Es geht der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde dabei um smarte Produkte. Dabei geht es um jene Produkte, die die Privatsphäre verletzen können. Smarte Geräte mit eingebauten Kameras und Mikros bergen Risiken für die Privatsphäre, wenn sie unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen können und diese an andere Geräte übertragen. „Solche Produkte sind in Deutschland nicht erlaubt“, warnt die Bundesnetzagentur. Verboten sein können beispielsweise auch Staubsaugerroboter.

Smarte Saugroboter können illegal sein

„Smarte Spielzeuge, smarte Saugroboter oder smarte Brillen können unser Leben erleichtern, doch die damit verbundenen Risiken für die Privatsphäre sind nicht zu unterschätzen. Menschen müssen klar und deutlich erkennen können, wenn sie aufgenommen werden, vor allem auch in Kinderzimmern“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Überwachungskameras, beispielsweise in Lampen oder als smarte Türklingel, können zur Sicherung der Wohnung oder des eigenen Grundstücks beitragen. Häufig sind derartige Kameras mit Bewegungsmeldern ausgestattet. Sie sind in Deutschland nur dann erlaubt, wenn sie gut sichtbar sind und keine heimlichen Aufnahmen ermöglichen.

Futter- und Leckerliautomaten erleichtern die Betreuung von Haustieren aus der Ferne. Verfügen jene Produkte jedoch über eine sendefähige Kamera oder ein Mikrofon, mit denen Bilder oder Töne drahtlos übertragen werden können, sind sie unter Umständen verboten. Dies ist der Fall, wenn die Aufnahmen unbemerkt erfolgen und per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone der Besitzerin oder des Besitzers übertragen werden.

Saugroboter helfen im Haushalt und erleichtern das Leben. Aber auch sie können verboten sein. Nämlich dann, wenn sie heimlich Bilder bzw. Audiodateien beispielsweise per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone der Besitzerin oder des Besitzers übertragen können. Ausschlaggebend ist dabei, ob die Saugroboter akustische oder visuelle Signale über die Aufnahme geben.

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur erneut unterschiedliche Spionagegeräte auf dem Markt vorgefunden. Hierzu zählen: Halsketten mit einem versteckten Mikrofon, ein Blumenkorb mit Spionagekamera und ein videofähiger Rasierapparat. Übrigens: Auch smarte Brillen sind verboten, wenn diese keine optischen Warnzeichen oder akustischen Signale abgeben, die auf das Fotografieren oder das Filmen hinweisen. Entscheidend ist, dass die Aufnahmesituation für die aufgenommene Person eindeutig erkennbar ist.

Wann sind smarte Produkte verboten?

In Deutschland sind smarte Alltagsprodukte verboten, wenn sie unbemerkt Ton und Bild aufnehmen und kabellos an andere Geräte übertragen können. WLAN oder Bluetooth sind hier ausdrücklich ausreichend. Die Bundesnetzagentur rät zu Vorsicht beim Kauf von Produkten mit einer eingebauten Kamera oder mit einem Mikrofon. Kaufst du ein solches Gerät, solltest du prüfen, wie es funktioniert. Wichtig: Die Aufnahmesituation muss für alle Beteiligten eindeutig erkennbar sein, beispielsweise durch sichtbare oder hörbare Signale während der Aufnahme. Auf das Mikrofon oder die Kamera darf keiner heimlich per Funk zugreifen können.

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