Wenn Mieter ein Balkonkraftwerk installieren möchten, benötigen sie dafür bisher das Einverständnis ihres Vermieters. Insbesondere Eingriffe in die Bausubstanz wie das Installieren einer Wieland-Steckdose können nicht ohne Genehmigung des Vermieters erfolgen. Jetzt fallen die Hürden für Balkonkraftwerke: Mieter sollen ein Recht auf die Mini-PV-Anlagen erhalten.
Recht auf Balkonkraftwerke für Mieter kommt
Der Bund hat in jüngster Vergangenheit ein umfassendes Maßnahmenpaket in Form des Solarpakets I vorgelegt, das das Leben vieler Mieter erleichtert. Wer heute zur Miete wohnt oder Mitglied einer Eigentümergesellschaft ist, benötigt die Zustimmung von anderen Parteien, damit eine Mini-PV-Anlage installiert werden darf. Mit der geplanten Übernahme von Steckersolargeräten in den Katalog der privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ändert sich das. Mieter oder Miteigentümer müssen den Betrieb von Balkonkraftwerken somit künftig erlauben. Dadurch müssen auch Maßnahmen gestattet werden, die zur Installation der Anlagen notwendig sind.
Bisher versteht man unter Steckersolargeräten PV-Anlagen mit einer Wechselrichter-Leistung von maximal 600 Watt. Künftig will der Bund jedoch ebenso Balkonkraftwerke mit 800 Watt erlauben. Erste Hersteller wie priwatt haben darauf bereits reagiert und eine updatefähige Mini-PV-Anlage auf den Markt gebracht. Deren Wechselrichter ist fähig, seine Leistung nach Änderung der Vorschriften von 600 Watt auf 800 Watt anzupassen.
Für einen leichteren Zugang zu Balkonkraftwerken sollen weitere Regelungen optimiert werden. Schutzkontaktstecker, auch „Schukostecker“ genannt, will man als Energiesteckvorrichtungen zulassen. Um zu verhindern, dass Haushalte durch die Installation eines Balkonkraftwerks Schwellenwerte für PV-Dachanlagen überschreiten, werden Balkonkraftwerke mit Dachanlagen rechtlich zudem nicht zusammengefasst. Eine vereinfachte Anmeldung der Mini-PV-Anlagen statt einer doppelten Meldung an das Marktstammdatenregister sowie den Netzbetreiber soll das Prozedere zusätzlich erleichtern.
Zähler dürfen rückwärts drehen für Balkonkraftwerkbesitzer
Ebenso müssen Netzbetreiber dulden, dass sich Zähler beim Einbau von Balkonkraftwerken vorübergehend rückwärts drehen. Damit reagiert der Bund vor allem auf die langen Wartezeiten zum Austausch von Zählervorrichtungen. Diese hindern viele Haushalte über Wochen bis Monate an der Inbetriebnahme ihrer Balkonkraftwerke. Dadurch sind Netzbetreiber angehalten, den Austausch früher und zügiger vorzunehmen. Da jedoch häufig Netzbetreiber und Energieversorger für Haushalte nicht identisch sind, dürften es wohl die Versorger sein, die die Verlustbeträge des langsamen Zähleraustausches tragen. Angesichts der Menge an Strom, die ein Balkonkraftwerk pro Monat produziert, hält sich diese Summe pro Haushalt jedoch in Grenzen.
Selbst wenn man von Spitzenmonaten mit bis zu 80 kWh Ertrag ausgeht, wären das über zwei bis drei Monate lediglich 64 bis 96 Euro bei einem angesetzten Strompreis von 40 Cent die Kilowattstunde – von denen ein Großteil ohnehin direkt im Haus des Betreibers verbraucht würde. Der reale Verlust der Energieversorger fällt somit viel geringer aus und lässt sich angesichts der Entlastungen für Privatpersonen verkraften. Zumal viele Haushalte ohnehin über einen vor dem Rückwärtsgehen geschützten Zähler verfügen dürften. Selbst, wenn noch kein bidirektionaler Zähler installiert wurde. Nach Inkrafttreten der neuen Regelungen könnten Haushalte ihre Balkonkraftwerke somit sofort in Betrieb nehmen.