600 Euro Home-Office-Pauschale: Darum gehst du vermutlich leer aus

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2020 war ein verrücktes Jahr, das viel schlechtes, aber auch viele Neuerungen gebracht hat. Dazu zählt auch, dass viele Unternehmen erstmalig Home Office anboten. Das will die Bundesregierung nun steuerlich entlohnen. Aber die Sache hat einen Haken.
Ein Mann sitzt an einem Tisch vor seinem Laptop
Bildquelle: Unsplash
In diesem Jahr war es für viele Arbeitnehmer das erste Mal: von zuhause aus arbeiten. Was in Unternehmen, die vorrangig digital arbeiten, Normalität ist, war für viele ein großer, logistischer Aufwand. Der Platz musste in den eigenen vier Wänden erst einmal geschaffen und Home Office eingerichtet werden. Und nicht zu vergessen: Strom, Heizung und Wasser musst du bezahlen. Die Bundesregierung hat genau über diese Home-Office-Situation verhandelt und will die durch die Corona-Pandemie entstandene Situation entlohnen. In den Steuererklärungen für 2020 und 2021 sollen Arbeitnehmer eine Home-Office-Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Tag  erhalten. Das klingt einfach – doch wo ist der Haken?

Home-Office-Pauschale: Das ist geplant

Generell gilt für Menschen, die viel oder immer von zuhause aus arbeiten, dass sie einen abgeschlossenen Arbeitsraum haben müssen, der nahezu nicht privat genutzt wird. Haben sie in ihrer Wohnung zum Beispiel nur Platz, um am Küchentisch zu arbeiten oder stellen ihren Arbeitsplatz in eine Nische im Flur, gilt das gesetzlich nicht als Arbeitsplatz. Folglich lässt er sich auch nicht steuerlich absetzen. Diese Regel entfällt durch die Sondersituation durch die Coronakrise. Die meisten mussten innerhalb kurzer Zeit einen Arbeitsplatz in ihrer Wohnung einrichten, viele genau an jenem besagten Küchentisch. Die Bundesregierung plant somit, eine Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Tag im Home Office anzubieten bieten. Die Crux: Das Maximalbetrag liegt bei 600 Euro und somit bei 120 Tagen, die Arbeitnehmer geltend machen können. Wer mehr als 120 Tage im Home Office gearbeitet hat, kann diese Tage nicht in der Steuererklärung angeben. Konkret wird der Pauschalbetrag dann von der Steuerberechnung des Einkommens abgezogen. Das bedeutet konkret: Letztlich sinkt der zu versteuernde Einkommensbetrag.

Wer profitiert von der Pauschale?

Die Home-Office-Pauschale fällt laut der Regierung unter die sogenannten Werbungskosten. Darunter versteht man einen Arbeitnehmerfreibetrag, unter den beispielsweise die Fahrt zur Arbeit (Pendlerpauschale), Reisekosten bei einer Dienstreise, die Anschaffung von Fachbüchern und Arbeitsmobiliar oder auch Fortbildungen fallen. Das Finanzamt erlaubt es Arbeitnehmern, diesen Betrag in der Steuererklärung geltend zu machen. Man geht pauschal davon aus, dass jeder Arbeitnehmer im Jahr einen Mehraufwand – also Werbungskosten – in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr hat. Dieser Betrag wird in der Steuererklärung vom Finanzamt beim Jahreseinkommen automatisch abgezogen – selbst, wenn die Kosten geringer waren. Nur das restliche Einkommen muss dann versteuert werden.
  • Liegt auf der Hand, aber: Machst du die Home-Office-Pauschale in geltend, kannst du selbstverständlich die Pendlerpauschale nicht einfordern. Das schließt sich per se aus.
Da die auf den Weg gebrachte Home-Office-Pauschale auch unter die Werbungskosten fällt, profitieren nur diejenigen davon, die über die 1.000 Euro Werbungskosten kommen. Ganz deutlich gesagt: Wer im Jahr über die 1.000-Euro-Grenze inklusive der Home-Office-Pauschale kommt, kann steuerlich entlastet werden. Bleibt man unter dem darunter, ist die Pauschale nichtig. Musst du deine Home-Office-Zeit nachweisen? Das ist noch nicht eindeutig klar, berichtet die Tagesschau. Werbungskosten unter 1.000 Euro im Jahr müssen nicht zwingend nachgewiesen werden. Allerdings solltest du Belege, Rechnungen und Co. für deine Ausgaben bereithalten. Ähnlich empfehlen es auch Experten bei der Home-Office-Pauschale: Eine Bestätigung des Arbeitgebers soll im Zweifelsfall ausreichen.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild JoghurtJan

    Was ist denn wenn ich nur eine gewisse Zeit im Homeoffice war? Ich meine bezüglich der Pendlerpauschale?

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