Bereits im Dezember vergangenen Jahres wurde bekannt, dass Strompreis-Erhöhungen von mehr als 50 Energieversorgern möglicherweise illegal waren. In Bezug auf den Energieversorger Fuxx-Die Sparenergie wurde diese Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) jetzt durch das Landgericht Hamburg bestätigt. Fuxx war zu den einseitig vollzogenen Preiserhöhungen, die trotz Preisgarantie ausgesprochen wurden, nicht berechtigt. Ein Urteil mit Signalwirkung.
Fuxx-Die Sparenergie durfte Abschlag für Strom nicht einseitig erhöhen
Der vzbv hatte gegen Fuxx geklagt, weil der Stromdiscounter trotz Preisgarantie während der laufenden Abrechnungsperiode eine massive Erhöhung der Abschläge angekündigt hatte. Diese müssen Kunden des Anbieters aber nicht bezahlen, entschied jetzt das Gericht. Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv sagt: „Immer wieder versuchen Energieversorger, völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken – zuletzt sogar trotz Strompreisbremse. Das Urteil ist ein klares Signal an die Anbieter, sich bei der Kalkulation der Abschläge an die vertraglichen und gesetzlichen Regeln zu halten.“
Fuxx hatte im Herbst 2021 gegenüber seinen Kunden angekündigt, die Abschläge wegen der Energiekrise zu erhöhen. Das hatte der Energieversorger seinerzeit gestiegene Kosten genannt. Ein Kunde sollte laut vzbv fast von heute auf morgen 106 statt der zugesicherten 69 Euro pro Monat bezahlen. Eine Erhöhung des Abschlags in Höhe von fast 54 Prozent. Zwar hatten Kunden bei Fuxx Verträge mit einer eingeschränkten Preisgarantie abgeschlossen. Preiserhöhungen infolge gestiegener Strombeschaffungskosten seien aber zwei Jahre lang ausgeschlossen gewesen, so die Verbraucherschützer.
Landgericht Hamburg folgt Argumentation von Verbraucherschützern
Und genau dieser Auffassung schloss sich jetzt das Landgericht Hamburg an. Eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener Kosten sei trotz der nur eingeschränkten Preisgarantie vertraglich nicht zulässig gewesen. Die Begründung von Fuxx, die Preiserhöhung aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten vollziehen zu dürfen, sei unwahr und irreführend gewesen, so das Gericht (Az 312 O 61/22). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob Fuxx-Die Sparenergie gegen das Urteil in Berufung gehen wird, ist noch unklar.