Gegensätzlicher können Positionen kaum ausfallen: Während die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt, den Rundfunkbeitrag um 58 Cent pro Monat auf 18,94 Euro zu erhöhen, konnte sich die Politik bisher nicht auf einen solchen Schritt verständigen. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder stimmten einer Erhöhung nicht zu, müssten das aber einstimmig tun. Nur dann kann der Rundfunkbeitrag tatsächlich steigen. Die Politiker wollen stattdessen, dass ARD und ZDF mehrere Sender abschalten. Das soll dazu beitragen, dass die auch als GEZ-Gebühr bekannte Haushaltsabgabe stabil gehalten werden kann. Doch jetzt droht eine neue Entwicklung.
Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF ziehen vor das Bundesverfassungsgericht
Denn ARD und ZDF wollen den höheren Rundfunkbeitrag nun vor einem der höchsten Gremien der deutschen Rechtssprechung durchsetzen: dem Bundesverfassungsgericht. „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung“, sagt ZDF-Intendant Norbert Himmler. „Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigen einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft ist. Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen.“
Schon im Jahr 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Erhöhung der GEZ-Gebühr angeordnet, weil in der Politik keine einstimmige Einigung über eine Erhöhung zu erzielen war. Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke argumentiert den erneuten Gang nach Karlsruhe so: „Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse.“
ARD und ZDF kritisieren die Politik
ARD und ZDF kritisieren unter anderem, dass ihnen nach der letzten Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober keine offizielle Begründung für die Nichtumsetzung der KEF-Beitragsempfehlung vorliegt. Eine fristgerechte Anhebung der GEZ-Gebühr ist deswegen zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich. Die Sender mahnen zudem, dass die empfohlene Anhebung nur einer Steigerung von lediglich 0,8 Prozent pro Jahr entspreche. Sie liegt damit deutlich unter der Inflationsrate. Wann sich das Bundesverfassungsgericht abermals mit dem Rundfunkbeitrag im Detail befassen wird, ist noch unklar.