Die Heizungsförderung der KfW (Zuschuss Nr. 458) ermöglicht es Eigentümern, einen großen Teil der Kosten für eine neue Heizung durch einen staatlichen Zuschuss zu finanzieren. Die Förderung setzt sich dabei aus mehreren Komponenten zusammen, mit denen man bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten des Heizungstauschs decken kann. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus sind diese förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro begrenzt. Der maximale Zuschuss wäre hierbei auf 21.000 Euro begrenzt. Wer eine Immobilie mit mehr Wohneinheiten besitzt, kann von höheren Zuschüssen profitieren. Dabei gibt es jedoch zwei Ausnahmen, die gar nicht auf die Förderung zugreifen können.
Kein Zuschuss für Heizungstausch in diesen beiden Fällen
Handelt es sich bei dem Gebäude, bei dem der Heizungstausch vollzogen werden soll, um ein Objekt, das noch keine fünf Jahre alt ist? Dann qualifiziert es sich nicht für das Förderprogramm. Dasselbe gilt beim Austausch von Heizungen, die noch keine zwei Jahre alt sind. Auch hier kannst du dir keinerlei Zuschuss sichern. Die beiden Szenarien sind jedoch nicht grundlos davon ausgeschlossen. Denn das Förderprogramm soll vor allem Haushalten ermöglichen, jetzt kostengünstig von alten und fossilen Heizsystemen umzusteigen. Eine erst kürzlich installierte Heizung auszutauschen, die gerade in einen Neubau integriert oder erst vor wenigen Jahren neu in einem Haus installiert wurde, ist hingegen wenig sinnvoll.
Die Einschränkungen sind jedoch so locker gehalten, dass auch solche Haushalte künftig noch von der Förderung profitieren könnten. Vorausgesetzt, das Förderprogramm bleibt über längere Zeit weiterhin bestehen. Denn obwohl zurzeit zwar seitens der Politik versichert wurde, dass man das Programm nicht streichen wird, kann sich das innerhalb von zwei bis fünf Jahren ändern. Ebenso ist es möglich, dass die Fördermittel aufgebraucht sind, bevor diese Haushalte sich für den Tausch qualifizieren. Allerdings dürfte jemand, der gerade erst vor wenigen Jahren Geld in eine neue Heizung investiert hat, auch wenig Interesse daran besitzen, gleich ein zweites Mal eine neue Anlage zu finanzieren.
Diese Bedingungen für den Zuschuss gelten derzeit
Wer sich die Heizungsförderung aktuell sichern möchte, kann dabei auf vier Komponenten zurückgreifen. Zum einen 30 Prozent Grundförderung, die es eigentlich für praktisch jeden Heizungstausch gibt, solange die neue Heizung mit wenigstens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden kann. Sie ist sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude im Bestand verfügbar. 5 Prozent Effizienzbonus erhalten dabei besonders effiziente Wärmepumpen, die etwa ein natürliches Kältemittel verwenden. Beide Förderkomponenten lassen sich praktisch in jedem Antrag mitnehmen, wenn man ein passendes Modell auswählt. Solange du nicht unter die beiden oben genannten Ausnahmen fällst. Anders sieht es hingegen mit den möglichen 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus sowie dem 30 Prozent Einkommensbonus aus. Wer sich für alle Boni qualifizieren würde, käme theoretisch eine Förderquote von 85 Prozent – der Zuschuss ist jedoch auf einen maximalen Zuschuss von 70 Prozent limitiert.
Für den 30 Prozent Einkommensbonus dürfen die Eigentümer nicht mehr als 40.000 Euro an zu versteuerndem Jahreseinkommen aufweisen. Die 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus sichert sich, wer besonders schnell eine fossile Heizung austauscht oder ein Modell austauschen lässt, das bereits älter als 20 Jahre ist. Der Bonus reduziert sich dabei jedoch entsprechend. Schon ab 2026 soll er kontinuierlich sinken. Ab 2036 etwa stehen nur noch 8 Prozent des Geschwindigkeitsbonus zur Verfügung. Dabei werden nicht nur Wärmepumpen im Förderprogramm berücksichtigt. Auch Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, Fern- oder Nahwärmeanschlüsse sowie solarthermische Anlagen können über das Förderprogramm Zuschüsse erhalten. Die Gesetzesgrundlage sieht sogar vor, dass man heute bisher nicht entwickelte Heizungen berücksichtigen kann, solange sie ohne fossile Brennstoffe betrieben werden und die 65-Prozent-Quote erfüllen können.