Heizungsförderung in nächster Runde – So viele Kosten jetzt förderfähig

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Schon seit Ende Mai dürfen private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften Anträge für die Heizungsförderung der KfW stellen. Was viele dabei nicht wissen: Die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch haben sich zugleich verändert.
Heizungsförderung nächste Runde: So viele Kosten förderfähig
Heizungsförderung nächste Runde: So viele Kosten förderfähigBildquelle: Novelan

Einige Antragsteller dürfen sich über eine Aufstockung der förderfähigen Kosten in der Heizungsförderung der KfW freuen. Schon im August können weitere Parteien einen Förderantrag stellen – so etwa Besitzer von vermieteten Ein- und Mehrfamilienhäusern. Besitzt du ein eigenes Haus, das über mehrere Wohneinheiten verfügt? Dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt für dich, um über einen Heizungstausch nachzudenken. Die Grundförderung liegt weiterhin bei 30 Prozent. Durch die höheren förderfähigen Kosten ändert sich jedoch einiges für Antragssteller.

Zusätzliche Kosten für jede Wohneinheit förderfähig

Je mehr Wohneinheiten ein Mehrfamilienhaus besitzt, desto mehr Kosten sind mittlerweile förderfähig. Bisher galt die strikte Grenze von 30.000 Euro als maximal förderfähige Kosten. Ganz gleich, mit welchen Zuschusskomponenten du die Förderung kombinieren konntest, diese Grenzsumme blieb zunächst unverändert. So hätte auch ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten lediglich maximal 21.000 Euro erhalten können. Denn bei der Kombination aller Zusatzkomponenten ist die Fördersumme auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Jetzt fällt diese Grenze jedoch signifikant höher aus. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • Jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • Jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit

Für eine Familie mit einem Zweifamilienhaus, dessen Wohneinheiten von mehreren Familienmitgliedern bewohnt werden, hat dies große Auswirkungen. Allein durch die Grundförderung wären nun 13.500 Euro möglich. Erreicht ein Haushalt gar alle Kriterien von Zuschusskomponenten zu erfüllen, wären bis zu 31.500 Euro möglich. Dadurch könnten auch aufwendigere Wärmepumpen-Installationen wie Erdwärmepumpen für Mehrfamilienhäuser in bezahlbare Nähe rücken. Die zusätzlichen Zuschüsse, die du in der Förderung erhalten kannst, setzen sich wie folgt zusammen:

  • 5 Prozent Effizienzbonus für alle Wärmepumpen, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden oder als Wärmequelle Wasser, Erdwärme oder Abwasser nutzen
  • 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für selbst nutzende Eigentümer für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen unabhängig von deren Alter oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
  • 30 Prozent Einkommensbonus für selbst nutzende Eigentümer, wenn deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen die 40.000 nicht übersteigt.

Ergänzungskredit steht zur Verfügung

Die Zuschusskomponenten können gemeinsam beantragt werden. Doch selbst wenn alle zutreffen, bleibt die maximale Förderung auf 70 Prozent der Kosten beschränkt. Vielmehr ist es inzwischen die Anzahl der verfügbaren Wohneinheiten in einem Gebäude, die die Höhe der förderfähigen Kosten deckelt. Die Förderung kann über das Kundenportal meine.kfw.de beantragt werden. Für WEG und Mehrfamilienhäuser erfolgt der Antrag über einen gemeinschaftlichen Antrag (Basisantrag) und gegebenenfalls weitere Zusatzanträge. Über den gemeinschaftlichen Antrag ist die jeweilige Grundförderung sowie der eventuelle Effizienzbonus gedeckt. Für den Klimageschwindigkeitsbonus sowie den Einkommensbonus müssen die selbst nutzenden Eigentümer einen Zusatzantrag für die jeweils eigene Wohneinheit stellen. Zusätzlich können Antragssteller, die eine Zuschusszusage für den Heizungstausch der KfW erhalten haben, einen Ergänzungskredit beantragen. Dieser zinsvergünstigte KfW-Förderkredit wird aus Mitteln des Bundes zinsverbilligt. Die aktuellen Zinskonditionen kannst du auf der KfW-Übersichtsseite zum Ergänzungskredit einsehen.

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