Verträge mit langen Laufzeiten gehören bald der Vergangenheit an. Denn der Bundestag hat in einer Reform neue Vertragsregeln für Verbraucher beschlossen und ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Ziel des Ganzen: Den Verbraucherschutz hinsichtlich Langzeitverträgen erhöhen. Unter anderem für Mobilfunk-Provider, Fitnessstudios, Energieversorger oder auch Pay-TV-Anbieter ergeben sich dadurch Änderungen bei den von ihnen angebotenen Abonnements. Und das zugunsten der Kunden.
Verträge mit zwei Jahren Laufzeit bleiben erlaubt, wenn…
Eine der wichtigsten vom Bundestag beschlossenen Änderungen: Eine automatische Verlängerung von Vertragsdokumenten ist in Zukunft ausgeschlossen. Firmen müssen ihre Kunden zukünftig grundsätzlich informieren, wenn sich ein Vertrag verlängern soll. Anschlussverträge dürfen zudem höchstens 25 Prozent teurer sein. Nutzt du also beispielsweise einen Vertrag, der 20 Euro monatlich kostet, darf er im Anschluss maximal 25 Euro pro Monat kosten.
Darüber hinaus darf die Laufzeit in Zukunft nur noch bei maximal einem Jahr liegen. Verträge mit maximal zwei Jahren Laufzeit sind zwar weiterhin gestattet, aber nur noch dann, wenn parallel auch ein Vertrag mit nur maximal einem Jahr Laufzeit angeboten wird. Und dieser Jahresvertrag darf im Monatsdurchschnitt auch nur maximal 25 Prozent teurer sein als der Zweijahres-Vertrag.
Vor allem bei Telekommunikationsfirmen, aber auch bei Gas– und Strom-Lieferanten waren und sind Verträge mit zwei Jahren Mindestvertragslaufzeit beliebt. Kunden sollen damit möglichst lange an ein Unternehmen gebunden werden, um für einen langen Zeitraum eine oft hohe Grundgebühr kassieren zu können. Wer früher aus einem Vertrag aussteigen möchte, musste dafür in der Vergangenheit in der Regel hohe Strafgebühren zahlen. Oft war ein vorzeitiger Ausstieg aus einem laufenden Vertrag sogar gar nicht möglich.
Zu beachten ist auch, dass sich nach Willen des Bundestags die Kündigungsfrist verkürzt. Lag sie bisher häufig bei drei Monaten, soll in Zukunft nur noch ein Monat Kündigungsfrist gestattet sein. Soll sich ein Vertrag automatisch verlängern, müssen Firmen ihren Kunden darauf hinweisen und darüber aufklären, welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen. Zukünftig müssen Unternehmen zudem auf Rechnungen eindeutig darauf hinweisen, bis zu welchem Zeitpunkt eine fristgerechte Kündigung erfolgen muss.
Auch Kündigungen sollen einfacher werden
Apropos Kündigung: Verbraucherfreundlicher ist in Zukunft nämlich nicht nur die Laufzeit von Verträgen gestaltet. Auch die Möglichkeit, einen Vertrag zu kündigen, soll sich vereinfachen. Unternehmen müssen auf ihrer Webseite in Kundenservice-Bereichen die Möglichkeit geben, Kontrakte über einen „Kündigungsbutton“ schnell und unkompliziert kündigen zu können. Für eine Kündigung reicht dann ein Klick aus. Einige Unternehmen bieten das zwar schon heute an, viele verlangen aber etwa einen Anruf, um kündigungswilligen Kunden durch geschultes Hotline-Personal anschließend vielleicht doch noch umstimmen und zu einer Vertragsverlängerung überreden zu können.