Vergangenes Jahr kam sie erstmals im Rahmen eines Pilotprojektes zum Einsatz: das Monocam-System. Und es hat offenbar überzeugt. Denn der Rheinland-Pfälzische Innenminister Michael Ebling hat Bilanz gezogen und einen Ausblick auf künftige Einsatzmöglichkeiten der neuen Technik gegeben. Die Kamera, die Ablenkungsverstöße durch Handynutzung am Steuer erkennen kann, war im vergangenen Jahr bundesweit erstmalig in Rheinland-Pfalz im Einsatz gewesen. In den Regionen Trier und Mainz hatten die Behörden das System erprobt – mit Erfolg: „Wir haben herausgefunden, dass durch unseren neuen Ansatz die Anzahl der Ablenkungsverstöße in den Testphasen in Trier und Mainz mindestens halbiert wurde. In vielen Fällen geht die präventive Wirkung sogar noch darüber hinaus“, so der Minister.
Gesetzesänderung soll Einsatz ermöglichen
Man werde deshalb mit der nächsten Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes einen Vorschlag für eine Rechtsgrundlage erarbeiten. Sie soll den dauerhaften Einsatz der Monocam ermöglichen. „Dabei werden wir natürlich auch die datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigen“, so Ebling.
Die erste Erprobungsphase fand im Polizeipräsidium Trier auf der Autobahn 602 zwischen den Anschlussstellen Kenn und Trier-Ehrang von Juni bis August 2022 statt. An insgesamt 46 Kontrolltagen wurden 327 Verstöße festgestellt. Die zweite Erprobungsphase erstreckte sich im Polizeipräsidium Mainz auf der Autobahn 60 vor der Anschlussstelle Mainz-Finthen von September bis November 2022. An 42 Kontrolltagen registrierte die Polizei 941 Ablenkungsverstöße. Insgesamt entspricht dies 1.268 Verstößen. Die Zentrale Bußgeldstelle Speyer hat diese dann bearbeitet.
Handy am Steuer: So arbeitet der neue Blitzer
Die Monocam wird bereits von der niederländischen Polizei eingesetzt. Das System arbeitet ähnlich wie bereits bekannte Abstands- und Geschwindigkeitsüberwachungssysteme und beobachtet den Verkehrsfluss aus einer erhöhten Position. Dabei achtet eine angeschlossene Software unter Nutzung künstlicher Intelligenz auf Mobiltelefone im Bereich des Fahrers und auf eine entsprechende Handhaltung. Werden beide Kriterien erfüllt, löst die Kamera aus. Damit ist der Beweis angefertigt. Im Anschluss bewertet unmittelbar eine speziell geschulte Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter den festgestellten Verstoß.
Die Straßenverkehrsordnung verbietet die Handynutzung am Steuer. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.