Handgepäck-Hammer: Erste Fluglinie muss Passagieren Geld zurückzahlen

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Handgepäck im Flugzeug ist immer wieder ein Streitthema. Wie groß und schwer darf der Koffer sein? Und darf eine Fluglinie Gebühren für Handgepäck verlangen? Ein Gericht schafft nun Klarheit und die erste Airline muss jetzt Geld zurückzahlen.
Handgepäck-Hammer: Erste Fluglinie muss Passagieren Geld zurückzahlen
Handgepäck-Hammer: Erste Fluglinie muss Passagieren Geld zurückzahlenBildquelle: Rizky Ade Jonathan / Shutterstock

Die meisten Fluglinien deklarieren einen Kabinentrolley von etwa 55 x 40 x 20 Zentimetern und einem Gewicht von 8 Kilogramm als Handgepäck. Die Mitnahme eines solchen Koffers an Bord ist bei vielen Airlines noch im niedrigsten Tarif enthalten. Billig-Flieger wie Ryanair oder Vueling aber verlangen inzwischen auch dafür eine Gebühr. So werden bei Ryanair etwa bis zu 38 Euro für einen Koffer fällig, den man als Handgepäck mitnimmt. Vueling will sogar bis zu 75 Euro dafür haben! Kostenlos sind hier nur eine kleine Tasche oder ein Rucksack. Das geht so nicht, bestätigt jetzt ein Gericht.

Für Handgepäck bezahlt? Jetzt gibt’s Geld zurück

Vor Kurzem hat bereits die spanische Regierung die miesen Handgepäck-Tricks sanktioniert und mehrere Airlines mit einer hohen Geldstrafe belegt. Betroffen seien die Fluggesellschaften Ryanair, Easyjet, Vueling und Volotea, berichtetet unter anderem der staatliche Fernsehsender RTVE unter Berufung auf das zuständige Ministerium für Soziale Rechte und Verbraucherschutz in Madrid. Die Strafe: 150 Millionen Euro! Nach Ansicht des Ministeriums verstößt das Vorgehen der Billig-Airlines beim Handgepäck gegen das spanische Gesetz, weil Leistungen, die normalerweise im Ticketpreis inbegriffen waren, jetzt gesondert in Rechnung gestellt wurden. Nun gibt es die nächste Ohrfeige für Billig-Flieger Ryanair.

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Das Gericht im portugiesischen Braga erklärt es für illegal, dass Ryanair von Passagieren Gebühren für Handgepäck erhebt. Laut dem Urteil, das CNN Portugal vorliegt, entschied das Gericht, dass Ryanair „keinen Aufschlag auf den Endpreis der Flugbeförderungsdienstleistung erheben darf, wenn der Verbraucher nicht aufgegebenes Handgepäck mit Abmessungen von bis zu 55 x 40 x 20 cm mit sich führt, das den geltenden Sicherheitsvorschriften in vollem Umfang entspricht und in der Kabine an den für diese Art von Gepäck vorgesehenen Platz passt“. Der Richter fügte hinzu, dass die Fluggesellschaft dabei „schuldbewusst und im Bewusstsein des Verstoßes“ gehandelt habe. Die Folge: Ryanair muss zahlen.

Milliarden sollen fließen

In Portugal klagte ein Passagier, dass Ryanair ihm für sein Handgepäck Gebühren in Höhe von 56,50 Euro berechnet habe. Dieses Geld muss der Billig-Flieger dem Fluggast nun erstatten. Doch das soll nur der Anfang sein. Das Urteil ist wegweisend für alle Reisenden in Portugal. Die hiesige Verbraucherzentrale rechnet damit, dass der Schaden, der durch diese Handgepäck-Zahlungen gegenüber Kunden verursacht wird, 10 Milliarden Euro betragen könnte.

Koffer & Rucksäcke: Welche Handgepäck-Stücke jetzt erlaubt sind

Die Millionen-Zahlung in Spanien und das wegweisende Urteil in Portugal gelten zwar nur für Reisende, die in ebendiesen Ländern leben. Aber: Bald könnte die EU das große Fass aufmachen und eine Regelung treffen, die EU-weit und damit auch für deutsche Passagiere gilt. Es soll sich nicht nur klären, wie groß und schwer das Handgepäck sein darf. Fluggesellschaften dürfen dann auch keine zusätzlichen Kosten mehr dafür berechnen.

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