Gutschein bei Reise-Storno? Das hat die Politik jetzt beschlossen

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Die Wellen unter jenen Urlaubern, deren Reise wegen Corona storniert wurde, schlugen hoch: Die Bundesregierung plante, dass die Veranstalter kein Geld zurückzahlen müssen. Stattdessen sollten sie Gutscheine ausgeben. Doch die EU stellte sich dagegen. Jetzt gibt es einen neuen Beschluss.
Strand
Bildquelle: Pixabay

Das war der Plan: Gutschein für die nächste Pauschalreise

Der ursprüngliche Plan der Bundesregierung hatte ein Ziel: Die Reisebranche schützen. Denn bei einer Rückzahlung unzähliger bereits bezahlter und stornierter Reisen fürchtete die Politik um die Reisekonzerne. Daher wollte sie den Veranstaltern die Möglichkeit geben, dass sie dir – wenn du vor dem 8. März gebucht hast – einen Gutschein über den Wert der Reise ausstellen dürfen. Dieser Gutschein soll die eigentlich binnen 14 Tagen fällige Rückzahlung des Reisepreises ersetzen. Eine Rückzahlung in Bargeld hättest du nicht verlangen können.

Freiwilligkeit statt Zwang

Jetzt hat das Bundeskabinett nach Widerstand aus der EU die Regelung geändert. Kannst du wegen der Corona-Krise eine Pauschalreise nicht antreten, kannst du dein Geld zurückverlangen. Die Gutschein-Lösung ist freiwillig. Die Politik hofft, dass viele Verbraucher sich für einen Gutschein entscheiden, um die Branche zu unterstützen. Es gilt weiterhin der Stichtag 8. März für die Buchung einer Pauschalreise in Zusammenhang mit dieser Regelung. Die Gutscheine beim Reise Storno sind laut Bundesregierung über die bisherigen Versicherungen abgesichert. Falls es nötig werde, gebe es auch staatliche Garantien über den kompletten Wert – auch dann, wenn der Anbieter in die Insolvenz geht. Löst du den Gutschein bis Ende 2021 nicht für eine neue Reise ein, wird dir das Geld dann ausgezahlt. Nach bisherigem Recht hätten dir die Reisebüros und Veranstalter das Geld in jedem Fall zurückzahlen müssen, jetzt dürfen sie aber auch einen Gutschein anbieten. Wichtig: Das Angebot eines Gutscheins bei Reise Storno wegen Covid 19 kannst du ablehnen und auf Auszahlung des Geldes bestehen. Die neue Lösung ist also ein Kompromiss zwischen der alten gesetzlichen Lösung und dem einstigen Plan der Bundesregierung. Ein genauer Gesetzentwurf wird nun ausgearbeitet.

Mitreden

7 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild A. den Toom

    Ich werde zur Zeit von der TUI mittlerweile seit rund 2 Monaten widerrechtlich als Kreditgeber missbraucht. Zahlungsfristen werden mit politischer Unterstützung mißachtet. Ich persönlich werde für meine verbleibende Lebenszeit von Geschäften mit diesem Unternehmen absehen. Das Vorgehen der Geschäftsleitung grenzt in meinen Augen an Insolvenzverschleppung.
    Für den Fall einer Pleite sollte diese auch zur Verantwortung gezogen werden.

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    • Nutzerbild Binchen (ohne e)

      Hallo,
      Ich finde es sehr nett von Ihnen, dass Sie TUI einen Kredit gewähren. Vielleicht kriege ich dann doch demnächst noch meine Reiseanzahlung zurück (grins!).
      Alles wird gut (bin weibchen und ergo naiv).

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  2. Nutzerbild Didi

    Es ist bodenlos wie lange mein Veranstalter FTI sich bisher Zeit lässt. Die Rückzahlung wird seit Monaten hinausgezögert. Anwalt und Gericht müssen unnötigerweise beschäftigt werden. Nie mehr FTI !!!

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  3. Nutzerbild Andre Dietrich

    Wir warten auch schon seit dem 17. März auf unser Geld!

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  4. Nutzerbild Meyer

    Centerparcs.Nie wieder Urlaub dort. Stellen sich auf stur und verschicken trotz Widerspruchs Gutscheine. Von wegen familienfreundlich.

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  5. Nutzerbild Osti

    Wir werden demnächst nur noch direkt buchen und kurzfristig. Auch die Hotels warten auf Geld der Unternehmen obwohl die Gäste da waren und Kosten verursacht haben. Unser Anwalt klärt das jetzt mit Tui, da die sich sowieso nicht melden oder zahlen. Wir warten seit 15.März auf unser Geld

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  6. Nutzerbild heike

    Wir wollten an die polnische Ostsee fahren aber durch corona hat sich alles geändert.mein Freund ist schön fast 70 Jahre alt und ich habe viele Erkrankungen.haben die Reise pünktlich storniert ,in polen in der Ferienwohnung auch Rücksprache gehalten.erst würde gesagt laut polnisches recht darf sie die Anzahlung bis 180 Tage behalten dann würden wir es wieder bekommen.nun haben wir keine Reise antreten können,kein Geld zurück.nur die doofen sind wir .keiner hilft eine.

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