Die Heizungsförderung der KfW musste sich bereits einiger Kritik stellen. Vor allem beklagte die Branche, wie lange es von der Antragsstellung bis zur Auszahlung der Förderung an die Kunden dauert. Während die Anträge schon seit Monaten gestellt werden können und Zusagen erteilt wurden, gab es bisher keine Möglichkeit für Wärmepumpen-Käufer, das versprochene Geld auch zu erhalten. Ab jetzt können die notwendigen Verifizierungsschritte im Portal der KfW durchgeführt werden. Einige Personengruppen müssen sich jedoch weiterhin gedulden.
Verifizierung für Heizungsförderung ist endlich möglich
Der Start der Auszahlungsphase ist eine gute Nachricht für viele Wärmepumpen-Käufer. Allerdings muss sich ein Teil der Antragssteller weiterhin gedulden, bis die notwendigen Identifikationen und Nachweise eingereicht werden können. Während Besitzer von Einfamilienhäusern das Geld schon erhalten, soll es für ungeteilte Mehrfamilienhäuser erst möglich sein, die Verifizierung im November abzuschließen. Dazu werden auch sämtliche Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen gezählt. Wer also etwa ältere Familienangehörige in einer separaten Wohnung im eigenen Haus leben lässt, muss sich weiterhin gedulden. Der November ist jedoch bereits vor der Tür, sodass auch weitere Anträge schon bald abgeschlossen werden können.
Viele Haushalte unterschätzen jedoch, wie viel der Förderung sie tatsächlich erhalten können. Der Wärmepumpenanbieter Aira nennt klare Zahlen gegenüber T-Online. Laut Aussage kämen alle Aira-Kunden für die Förderung infrage, der Großteil erhalte eine Förderung von 55 Prozent. Ein Viertel jedoch konnte sich sogar die höchstmögliche Förderung von 70 Prozent sichern. Der Fördertopf ist dabei bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Von den bereitstehenden 12 Milliarden Euro sind erst eine Milliarde an Fördergeldern reserviert.
Förderanträge sollten dennoch zeitnah gestellt werden
Auch wenn die Auszahlung ohnehin erst frisch begonnen hat oder sich für viele noch in den November verschiebt, lohnt sich die frühzeitige Antragsstellung. Durch die Zusage sind die Fördermittel für dich bereits reserviert, sodass das Geld am Ende auch sicher ausgezahlt werden kann. Noch ist der Fördertopf gut gefüllt, die Nachfrage nach Wärmepumpen eher moderat gesunken. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Beginn der Auszahlungen dazu führt, dass weitere Haushalte den Umstieg nun wagen. Verglichen mit anderen Förderprogrammen sind die Hürden gering.
Du benötigst keinen Energieberater, wie er für andere Zuschüsse verpflichtend ist. Vielmehr kannst du direkt den Installateursbetrieb beauftragen, dir ein Angebot zu erstellen. Lediglich die aufschiebende beziehungsweise auflösende Bedingung, die die KfW vorschreibt, sollte sich in deinen zu unterzeichnenden Liefer- und Leistungsverträgen finden. Der Fachhandwerker erstellt vor Ort das Aufmaß, berechnet die notwendige Heizlast für das Gebäude und kann so die passende Größe für deine Wärmepumpe bestimmen.
Im Anschluss erhältst du die sogenannte BzA-Nummer, mit der du den Antrag direkt über das KfW-Portal stellen kannst. BzA steht dabei für „Bestätigung zum Antrag“. Diese Änderung führte man im Vergleich zur alten BAFA-Förderung ein, um das Eingehen von vielen Leeranträgen zu reduzieren. Jedes Mal, wenn eine Förderung etwa auszulaufen drohte, sicherten sich Leute die Fördergelder auf Verdacht. Dadurch wurden Teile der zur Verfügung stehenden Fördergelder faktisch nicht abgerufen. Sie standen jedoch auch Interessenten, die die Arbeiten tatsächlich hätten ausführen lassen, nicht mehr zur Verfügung.
Zusage wird früher erteilt als zuvor
Damit sich dieses Szenario mit der Heizungsförderung nicht wiederholt, muss nun ein zwingender Kaufvertrag zur Beantragung vorliegen. Die Zusagen erteilt das System zusätzlich deutlich früher. Ehemals konnte es bis zu 12 Wochen dauern, bis du eine Zusage erhalten hast. Durch die Digitalisierung erhältst du die Bestätigung jetzt in dem Moment, in dem du den Antrag abschickst. Allerdings gilt es zu beachten, dass wer mehrere Zuschussteile erhalten möchte, gegebenenfalls mehrere Anträge für die Zuschüsse stellen muss. Das ist etwa bei ungeteilten Mehrfamilienhäusern der Fall. Hier muss der Basisantrag separat mit dem Effizienzbonus gestellt werden. Liegt die Zusage dafür vor, kannst du weitere Zuschusskomponenten wie den Geschwindigkeitsbonus sowie den Einkommensbonus für jede Wohneinheit separat beantragen.