Bereits im Jahr 2021 wagte der damalige Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer (CSU), einen Vorstoß und präsentierte seinen digitalen Führerschein. Die Digitalisierungsmaßnahme über die Anwendung „ID Wallet“ scheiterte jedoch kläglich. Bei einem Gros der Fahrer ließ sich die App nicht einmal einrichten. Dazu kamen lange Ladezeiten und zahlreiche Fehlermeldungen. Ergänzend beklagten Sicherheitsforscher einen mangelhaften Datenschutz. Im neuen Anlauf scheint man nun bedachter an die Sache heranzutreten. Und nun ist auch der Weg hierfür frei.
Digitale Fahrzeugdokumente
Gestern hat die Bundesregierung den vom Bundesminister für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Damit wurde die Rechtsgrundlage für wichtige Digitalisierungsprojekte geschaffen. Dazu zählt einerseits der lang erwartete digitale Führerschein, jedoch auch weitere Fahrzeugdokumente wie der digitale Fahrzeugschein. „Ich freue mich sehr, dass der Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die Digitalisierung im Straßenverkehrsrecht spürbar voranbringt“, so Bundesverkehrsminister Volker Wissing (parteilos). Der Entwurf bilde die Basis für die Digitalisierung der Fahrzeugpapiere, damit künftig der Kartenführerschein oder der Papier-Fahrzeugschein zuhause bleiben können.
Darüber hinaus umfasst der Gesetzentwurf auch eine digitale Parkraumkontrolle. Und auch die Fahrzeugdaten in den Datenbanken des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) sollen digital und nutzerfreundlich gemacht werden. Abseits der Digitalisierung lassen sich derweil noch die Eindämmung des Handels mit den Punkten in Flensburg und eine Weiterentwicklung der Unfallforschung der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) als essenzielle Bestandteile des neuen Entwurfs benennen. Bei ersterem drohen Geldbußen von bis zu 30.000 Euro, sofern der Punktehandel gewerbsmäßig stattfindet.
Vorteil für Autofahrer
Für Autofahrer ergeben sich zwei zentrale Vorteile. Einerseits müssen sie Führerscheine und Fahrzeugscheine grundsätzlich künftig nicht mehr mit sich führen. Und andererseits können sie bares Geld sparen – in Form von Bußgeldern. Denn wer seinen gültigen Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen kann, muss laut dem Bußgeldkatalog aktuell mit einer Strafgebühr in Höhe von 10 Euro rechnen. Fehlt zudem auch der Fahrzeugschein, können weitere 10 Euro fällig werden. In Zukunft wären solche Fälle passé. Es sei denn, man lässt auch das Smartphone daheim liegen.