Wer zum Arzt geht, hat dort eine persönliche Akte. Hier drin sind Krankheiten vermerkt. Aber auch Befunde, Diagnosen oder durchgeführte und geplante Therapiemaßnahmen und Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit. Seit dem 15. Januar gilt ein neues Gesetz. Die Krankenakte beim Hausarzt ist seitdem digital für einen recht großen Kreis einsehbar. Das bedeutet: Alles, was ein Arzt in der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) einträgt, kann unter anderem auch von Zahnärzten, Apothekern, Ernährungsberatern oder Altenpflegern eingesehen werden. Und Krankenkassen-Patienten müssen dem nicht zustimmen, es geschieht automatisch. Aber: Man kann dem Vorgehen widersprechen.
Die Vorteile des neuen Krankenkassen-Gesetzes
Mitte Dezember 2023 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Seit Januar ist die ePA für gesetzliche Krankenkassen-Patienten verpflichtend – und das, obwohl Datenschützer, IT-Sicherheitsexperten und die damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) viele Dinge bei der E-Patientenakte als kritisch einschätzen. Dennoch soll die ePA Vorteile mit sich bringen.
So kann die E-Patientenakte nützlich sein, wenn deine Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Ärzten, Kliniken und Apotheken ausgetauscht werden müssen. Da Daten digital vorliegen, können sie sofort abgerufen werden. Das kann etwa bei chronischen Erkrankungen oder Unfällen von Vorteil sein. Man muss nicht jedem Arzt oder jeder Ärztin die gesamte Geschichte immer wieder neu erklären, sie wissen bereits Bescheid, wenn man da ist.
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Wichtig zu wissen: Ärzte und andere Stellen können auf deine elektronische Patientenakte nur zugreifen, wenn sie deine Gesundheitskarte haben. Und auch man selbst kann sämtliche Daten in der ePA einsehen. Dafür stellen Krankenkassen diese über Apps fürs Smartphone zur Verfügung. Hier lassen sich auch Berechtigungen verwalten. Also etwa: Welcher Arzt darf was sehen?
Der elektronischen Patientenakte widersprechen: Das spricht dafür
Doch wenn ein Facharzt Diagnosedaten des Hausarztes einsehen kann, kann das auch zur Voreingenommenheit im Diagnoseprozess führen. Und muss dein Zahnarzt wirklich wissen, dass du an Depressionen oder einer Suchtkrankheit leidest? Wenn du nicht möchtest, dass deine Befunde, Diagnosen und die verabreichte Medikation von vielen Mitarbeitern im Gesundheitswesen eingesehen werden können, kannst du per sogenanntem Opt-Out widersprechen. Das ist bei allen Krankenkassen möglich. Bei der Techniker Krankenkasse können Versicherte das online machen. Bei der Barmer ist das in der eCare-App möglich, bei der AOK in der „AOK Mein Leben„-App. Wer der ePA widerspricht, bei dem gehen die bis dahin gespeicherten Daten verloren.
Ebenfalls gut zu wissen: Das Gesetz, das Krankenkassen dazu verpflichtet, für Patienten seit Mitte Januar eine ePA anzulegen, wird ab Sommer 2025 ausgebaut. Dann wird auch ein digitaler Medikationsprozess eingebunden und Daten lassen sich dann auch zu Forschungszwecken freigeben. Laborbefunde kommen ab Anfang 2026 dazu. Eine Speicherung von Röntgenbildern und Tomogrammen ist bisher nicht vorgesehen.
Digitalisierung auf allen Ebenen
Übrigens: Bald wird auch die Gesundheitskarte digital. Patienten müssen dann, wenn sie den Arzt aufsuchen, keine Gesundheitskarte mehr vorzeigen, sondern können sich mit ihrer digitalen Identität ausweisen. Hier haben wir weitere Informationen dazu.