Man bemühe sich, Unbefugten den Zugriff auf dein Google-Konto zu unterbinden. So beginnt eine E-Mail des Internetriesen, die derzeit an Google-Nutzer verschickt wird. Dazu diene auch der „strikte Umgang mit dem Datenschutz“. Hierbei werde unter anderem die Speicherdauer der persönlichen Daten und jeglicher zugehöriger Daten minimiert. Das gelte auch, wenn du die Dienste von Google nicht mehr nutzt. Google stelle daher jetzt den Inaktivitätszeitraum für ein Google-Konto auf zwei Jahre um. Das heißt, wenn du ein Google-Kunde mehr als zwei Jahre nicht mehr nutzt, gilt es als inaktiv und wird gelöscht. Konten, die bereits zwei Jahre und länger inaktiv sind, will der US-Anbieter erstmals ab 1. Dezember 2023 entfernen.
So verhinderst du, dass Google dein Konto löscht
Um die Löschung zu verhindern reicht es aus, sich alle zwei Jahre einmal beim Google-Konto anzumelden. Das Konto bleibt laut Google auch aktiv, wenn du
- eine E-Mail liest oder sendest
- Google Drive verwendest
- YouTube-Videos ansiehst während du eingeloggt bist
- Ein Foto teilst
- eine App herunterlädt
Auch das Verwenden der Google-Suche im eingeloggten Zustand oder der Service „Über Google anmelden“ in Apps sowie auf Webseiten anderer Anbieter gilt als Nutzung und dein Konto ist zwei weitere Jahre vor einer Löschung geschützt.
Ausnahmen für die Löschung gibt es auch, wenn du mit dem Google-Account ein Produkt, eine App, einen Dienst oder ein Abo von Google gekauft hast, das weiter genutzt wird. Auch wenn du mit dem Konto eine App oder ein Spiel veröffentlich hast, es eine Geschenkkarte mit Geldwert enthält oder du mit dem Kono einen digitalen Artikel wie ein Buch oder einen Film gekauft hast, bist du vor der Löschung geschützt. Mehr Informationen dazu stellt Google auf seiner Webseite bereit.
Im Wesentlichen betrifft die Löschung also Nutzer, die sich aktiv gegen eine Google-Nutzung entschieden, das Konto aber nicht gelöscht haben. Auch Google-Konto-Inhaber, die verstorben sind, werden so – sofern nicht eine der Ausnahmen greift – früher oder später aus dem Bestand von Google gelöscht. Problematisch könnte die Löschung allenfalls bei langjährigen Koma-Patienten oder Vermissten sein. Allerdings ist die Frist von zwei Jahren derart großzügig gewählt, dass es sich hier allenfalls um Einzelfälle handeln sollte.