Update: Die unten aufgeführten Anpassungen beim Erneuern von Identifikationsdokumenten sollten ursprünglich deutschlandweit ab dem 1. Mai gelten. Aufgrund technischer Verzögerungen wurde nun eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli festgelegt. In diesem Zeitraum dürfen Bürger in Ausnahmefällen nach wie vor Papierfotos in Bürgerämtern vorlegen. Dennoch ist Vorsicht geboten. Sollten die technischen Voraussetzungen in den jeweiligen Ämtern bereits gegeben sein, werden die Behörden möglicherweise auf der neuen Regelung bestehen. So findet sich beispielsweise auf der kürzlich aktualisierten Informationsseite der Stadt Bonn nach wie vor kein Hinweis darauf, dass eine Übergangsfrist gilt. Stadtessen heißt es hier, man würde Fotos bei den Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden ab dem Stichtag (Donnerstag, 1. Mai 2025) ausschließlich in digitaler Form akzeptieren.
Neue Regelung beim Beantragen von Ausweisen
Es ist kein großes Geheimnis, dass Ausweisdokumente nach 10 respektive 6 Jahren (letzteres gilt für Personen unter 24 Jahren) erneuert werden müssen. Nun kommt mit Blick auf das Lichtbild eine weitere Regelung hinzu.
Wer mindestens 16 Jahre alt ist, benötigt in Deutschland einen Personalausweis. Diesen optimierte man in jüngster Vergangenheit gleich mehrfach. Nicht nur handelt es sich bei dem Dokument mittlerweile um eine Plastikkarte; biometrische Fingerabdrücke und kontaktlose Chips gehören inzwischen ebenfalls dazu. Die nächste Neuregelung tritt bereits am 1. Mai in Kraft und verbietet papierbasierte Passbilder. Wer ab diesem Zeitpunkt einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, darf das Lichtbild ausschließlich in digitaler Form bereitstellen. Allerdings nicht auf einer SD-Karte oder per E-Mail. Etwas komplizierter ist das Ganze dann schon.
Um Manipulationen am Bild vorzubeugen, dürfen Passbilder demnächst ausschließlich in professionellen Fotostudios aufgenommen werden. Fotografen können sich registrieren und die Bildinformationen anschließend auf einem gesicherten elektronischen Weg direkt an die Behörden übermitteln. Alternativ finden sich spezielle Geräte zur Lichtbildaufnahme vor Ort im Bürgeramt. Zumindest, sofern solche vorhanden sind. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) rät in diesem Zusammenhang, sich vorab mit der Behörde in Verbindung zu setzen und entsprechende Erkundigungen einzuholen.
- Passend dazu: Auch ab Mai 2024 trat eine neue Perso-Regelung in Kraft
Warum mussten ausgedruckte Lichtbilder das Feld räumen?
Die Bundesregierung nennt gleich mehrere Gründe für die neue Regelung. So heißt es vonseiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dass mit dem digitalen Lichtbild und einem gesicherten elektronischen Übertragungsweg Manipulationen von hoheitlichen Dokumenten durch Morphing verhindert werden sollen. Bei Morphing handelt es sich dabei um eine Technik, bei der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Dieses weist anschließend die Gesichtszüge verschiedener Personen auf.
Das BMI unterstreicht in diesem Kontext auch, dass die internationale Anerkennung, die der deutsche Pass aufgrund seiner Sicherheitsstandards im internationalen Vergleich besitzt, erhalten werden müsse. Gleichzeitig bestünde jedoch ein weiteres Ziel darin, die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen so unbürokratisch und bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten. Dank der neuen Regelung sei für die Beantragung künftig lediglich ein Weg erforderlich – der zum Bürgeramt. Und auch Qualitätseinbußen beim Einscannen papierbasierter Passbilder möchte man mit der neuen Regelung wirksam entgegentreten.
Zu den weiteren Neuerungen gehört eine postalische Direktzustellung von Reisepässen und Personalausweisen. Dies gilt allerdings ausschließlich für inländische Meldeanschriften.