Die Nachricht schlug ein, wie eine Bombe. Die ARD will mehr Geld und dafür sollen die GEZ-Gebühren um bis zu 80 Euro pro Jahr steigen. Statt der aktuell 18,36 Euro sollen Beitragszahler demnächst bis zu 25,19 Euro pro Monat zahlen. Daraufhin ist dem Rundfunkrat der Kragen geplatzt. Er forderte stattdessen eine Senkung des Rundfunkbeitrags. Und während vor Kurzem eine Umfrage ergab, dass fast die Hälfte aller Deutschen für die Abschaffung der GEZ-Gebühr ist, stellt sich nun heraus: Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Grundgesetz.
GEZ-Gebühr verstößt gegen das Gesetz
ARD, ZDF und Co. nehmen jedes Jahr Milliarden-Beträge ein. Im Jahr 2021 waren es 8,4 Milliarden Euro – so viel Geld ist noch nie geflossen. Im vergangenen Jahr dürften die Einnahmen die 10-Milliarden-Euro-Marke knacken. Und während die Intendanten der Öffentlich-Rechtlichen zwischen 300.000 und 400.000 Euro pro Jahr verdienen und Beitragszahler eine Reformierung oder gar die Abschaffung der GEZ-Gebühren fordern, sollen diese aus mehreren Gründen auch noch steigen. Doch nun meldet sich eine Wirtschaftsjuristin zu Wort und sagt: Die GEZ-Gebühr verstößt gegen das Grundgesetz.
In einem Interview mit dem Lokalblatt für Niedersachsen und Hessen, HNA, sagt die Juristin Michelle Michel: „Ich habe untersucht, welche Finanzierungsinstrumente der Staat verfassungsrechtlich zur Verfügung hat und inwiefern sich der Rundfunkbeitrag darunter subsumieren lässt.“ Der Juristin zufolge gäbe es Steuern, Beiträge und Gebühren sowie den Tatbestand der Sonderabgabe. „Die Legislative nennt das Instrument Rundfunkbeitrag“, erklärt Michel. „So liegt es auch erst mal nahe, dass es sich um einen Beitrag handelt.“ Bei einem Beitrag oder auch einer Gebühr allerdings benötige man immer einen individuellen Vorteil, der sich aus der Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung ergäbe. Und dieser fehle beim Rundfunkbeitrag. Somit ist verstößt der Juristin zufolge die GEZ-Gebühr gegen das Grundgesetz.
Die Alternative
Eine Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen über Steuern wäre der Juristin zufolge der einzige verfassungsrechtlich zulässige Weg. Michel ist somit nicht für dir Abschaffung der GEZ-Gebühren. Sie sieht sie lediglich falsch beschrieben. Würden die Öffentlich-Rechtlichen und der Staat die GEZ-Gebühren nicht als Beiträge, Gebühren oder Sonderabgaben, sondern als eine Steuer deklarieren, wären die Einnahmen Michel zufolge gerechtfertigt.
„Ich bin überzeugt, dass man besser klarmachen muss, für was der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht und was es bedeuten würde, wenn er wegbricht“, sagt Michel. „Würde man ihn über den Steuerhaushalt finanzieren, wäre die Akzeptanz mit Sicherheit höher als durch das Abbuchen von 19 Euro jeden Monat.“